Pressemitteilung - Düsseldorf

Wucher bei möblierten Wohnungen!

Die Mietpreisbremse gilt auch hier – wird aber häufig umgangen!

Düsseldorf, den 06.03.2023. Das Internet-Portal ImmoScout 24 hat einen rasanten Anstieg bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum festgestellt. Eine Analyse von Immoscout zeigt, dass in den letzten vier Jahren deutschlandweit die Anzahl der möbliert angebotenen Wohnungen von 8 % auf 13 % gestiegen ist. Die durchschnittlichen Mieten sind in dieser Zeit sogar von 15,50 Euro pro Quadratmeter auf 22,50 Euro pro Quadratmeter in die Höhe geschnellt.

"Die Vermietung von möblierten Wohnungen boomt auch in Düsseldorf und einige Vermieter versuchen damit die Vorschriften der Mietpreisbremse zu umgehen!“, sagt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterverein Düsseldorf e.V. Sein Verein hilft, Mieterrechte durchzusetzen.

Was viele nicht wissen: Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen. „Allerdings sind viele Mietangebote nur schwer zu überprüfen, da es sich oft um Teilinklusivmieten handelt, bei denen neben der eigentlichen Kaltmiete, die Betriebskosten mit Ausnahme der Heizkosten, Internetnutzung und ein Möblierungszuschlag bereits eingepreist wurden“, erklärt Witzke.

Preistreiber ist hierbei der sogenannte Möblierungszuschlag. Der Vermieter nimmt für die Möbel, die er in der Wohnung zur Nutzung überlässt, einen Zuschlag. Der Zuschlag muss sich hierbei nach dem Zeitwert der Möblierung richten. Zwei Prozent davon pro Monat wären angemessen. Leider muss der Möblierungszuschlag im Mietvertrag nicht offengelegt werden.

„Es kommt nicht selten vor, dass die „möblierten“ Wohnungen in Wirklichkeit spärlich und minderwertig möbliert sind. Da bei der Vermietung von möblierten Wohnungen aber wesentlich höhere Mieten als bei unmöblierten Wohnungen generiert werden können, haben viele Vermietende dieses Modell, das auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist, für sich entdeckt“, so Witzke.

Die Mietpreisbremse gilt allerdings nicht, wenn die möblierte Wohnung nur für den „vorrübergehenden Gebrauch“ vermietet wurde. Hierbei handelt es sich um Mietverhältnisse, die aufgrund besonderer Umstände nach dem Willen der beiden Vertragsparteien nur von relativ kurzer Dauer sein sollen. „In der Realität sieht dies allerdings häufig anders aus. Vom vorrübergehenden Gebrauch der Mietsache ist nur pro forma die Rede. Die Quadratmeterpreise, die teilweise aufgerufen werden, verstoßen nicht nur häufig gegen die Mietpreisbremse, sondern sie überschreiten auch die Grenzen zum Mietwucher“, stellt Witzke klar.

Einen Beleg dafür, dass der Wohnungsmarkt in Düsseldorf längst aus den Fugen geraten ist, zeigte Ende 2022 eine im Auftrag des Mieterverein Düsseldorf e.V. durchgeführte Auswertung von mehr als 22.000 Online-Inseraten. https://t1p.de/D-Mietenmonitor_2022

Die Studie des Analyseunternehmens Mietenmonitor UG kam zu dem dringenden Verdacht, dass in jedem vierten Fall gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Nicht selten sind Mietpreisüberhöhung und teilweise sogar Mietwucher festzustellen. Die Grenze zur Mietpreisüberhöhung wird dann überschritten, wenn die Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Mietwucher kann dann vorliegen, wenn die Miete mehr als 50 Prozent über dem Mietspiegel angesiedelt ist.

„Es ist dringend notwendig, dass der Gesetzgeber Schwachstellen und Lücken bei den Vorschriften der Mietpreisbremse, der Mietpreisüberhöhung und des Mietwuchers schließt und endlich wirkungsvolle Instrumente zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zur Verfügung stellt“, fordert Witzke.

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. vertritt die mietrechtlichen und die wohnungspolitischen Interessen seiner gut 33.000 Mitglieder und gehört dem Deutschen Mieterbund (DMB) an. Er bietet seine Dienste auch in Neuss und Ratingen in eigenen Büros sowie in Erkrath und Grevenbroich in den Rathäusern an. Die Vereinsmitglieder werden u.a. zu den Themen Mieterhöhung, Mietpreisüberhöhung, Mietwucher, Kündigung, Wohnungsmängel, Renovierung, Rückforderungen von Kautionen, Heiz- und Betriebskosten, Wohngeld und Überprüfung von Mietverträgen beraten.


Pressekontakt

Hans-Jochem Witzke
1.Vorsitzender
Telefon: 0173 5384431
E-Mail: witzke@mieterverein-duesseldorf.de

Claus Nesemann
Geschäftsführer
Telefon: 0211/ 16 99 6-50
E-Mail: nesemann@mieterverein-duesseldorf.de