Mietpreisüberhöhung in Düsseldorf

Unter Mietwucher versteht man die sogenannte Mietpreisüberhöhung und den echten Mietwucher.

Was regelt die Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG?

Diese Vorschrift besagt, dass ein Vermieter ordnungswidrig handelt und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € bestraft werden kann, wenn er für Wohnraum infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen eine unangemessen hohe Miete verlangt, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Miete liegt. Umgangssprachlich ist auch in diesem Zusammenhang oft von „Mietwucher“ die Rede. Das Ausnutzen eines geringen Angebots ist leider nicht einfach zu beweisen. Der eigentliche Mietwuchertatbestand ist aber im § 291 StGB geregelt..

Die Obergrenze des § 5 WiStG gilt für neu abgeschlossene Mietverträge und auch für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen.

Bei dieser Regelung handelt es sich um ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB.

Die überteuerte Miete kann auf die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze (ortsübliche Miete + 20 %) gesengt und die überzahlte Miete kann gemäß § 9 WiStG zurückverlangt werden. Ein weitergehender Anspruch auf Senkung der Miete bis auf die ortsübliche Miete besteht leider nicht.

Gesetzliche Regelung:  § 5 WiStrG 1954 - Einzelnorm

Was regelt der der Mietwucher gemäß § 291 StGB?

Diese Vorschrift besagt, dass ein Vermieter, der die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich für die Vermietung von Wohnraum Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Gegenleistung stehen, mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

Ein solches Missverhältnis kann vorliegen, wenn die Miete den Mietrichtwert um mehr als 50 Prozent übersteigt.

Die subjektiven Tatbestandsmerkmale Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche) lassen sich leider nur schwer beweisen. Ein aktuelles Urteil aus Frankfurt am Main  zeigt aber, dass das möglich ist Erfolg gegen Mietwucher: Verurteilung nach § 291 StGB stärkt Mieterrechte | Stadt Frankfurt am Main .

Gesetzliche Regelung: § 291 StGB - Einzelnorm

Was können Mieter bei Verdacht auf Mietwucher tun?

Wer den Eindruck hat, dass die verlangte Miete deutlich über dem üblichen Niveau liegt, sollte die Situation nicht vorschnell hinnehmen. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten fällt es vielen Wohnungssuchenden schwer, die Angemessenheit einer Miete realistisch einzuschätzen. Hinzu kommt, dass Zeitdruck und die Sorge, keine andere Wohnung zu finden, häufig dazu führen, dass Mietverträge unterschrieben werden, obwohl Zweifel an der Miethöhe bestehen. Umso wichtiger ist es, die tatsächlichen Umstände prüfen zu lassen und mögliche Ansprüche frühzeitig zu erkennen.

Eine erste Orientierung kann der Vergleich mit dem aktuellen Mietspiegel bieten. Allerdings reicht ein bloßer Preisvergleich häufig nicht aus, um eine Mietpreisüberhöhung oder sogar Mietwucher rechtlich sicher zu bewerten. Entscheidend sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Unterstützung durch erfahrene Mietrechtsexperten

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. setzt sich seit mehr als 125 Jahren für die Rechte von Mietern ein und verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Prüfung von Mietforderungen und Mieterhöhungen. Unsere Beratung orientiert sich an den aktuellen gesetzlichen Regelungen und der bestehenden Rechtsprechung. Dabei verfolgen wir die Interessen unserer Mitglieder konsequent, hartnäckig und zielgerichtet.

Wir prüfen jeden Einzelfall sorgfältig, beraten zu den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen unsere Mitglieder dabei, ihre Interessen gegenüber Vermietern geltend zu machen. Unser Ziel ist stets eine außergerichtliche Klärung.

Mieterschutz in Düsseldorf und der Region

Als regional verankerter Interessenvertreter kennen wir die Besonderheiten des Wohnungsmarktes in Düsseldorf sowie in den umliegenden Städten wie Ratingen, Neuss, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich und Erkrath. Diese lokale Expertise ermöglicht es uns, die Situation unserer Mitglieder realistisch einzuschätzen und praxisnahe Handlungsempfehlungen zu geben.

Darüber hinaus engagiert sich der Mieterverein Düsseldorf e.V. nicht nur in der individuellen Rechtsberatung, sondern auch wohnungspolitisch für bessere Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt. Wir setzen uns öffentlich für starke Mieterrechte ein und bringen die Interessen von Mietern in politische Diskussionen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene ein.

Frühzeitig handeln lohnt sich

Je früher mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Miethöhe geprüft werden, desto besser lassen sich rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen. Wer den Verdacht hat, von Mietwucher oder einer unzulässigen Mietpreisüberhöhung betroffen zu sein, sollte relevante Unterlagen wie den Mietvertrag, Mieterhöhungsverlangen oder sonstige Schreiben sorgfältig aufbewahren und fachkundig prüfen lassen.

Haben Fragen zu Ihrer Miethöhe oder vermuten eine Mietpreisüberhöhung? Dann werden Sie Mitglied und nehmen Kontakt zum Mieterverein Düsseldorf e.V. auf. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie bei der rechtlichen Einordnung Ihres Falls und setzen sich engagiert für Ihre Interessen ein.

 

FAQs

1. Was ist der Unterschied zwischen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher?

Eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG liegt vor, wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt und weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Mietwucher nach § 291 StGB setzt zusätzlich voraus, dass die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschritten wird und beispielsweise eine Zwangslage oder Unerfahrenheit des Mieters ausgenutzt wird. Die rechtlichen Anforderungen an den Nachweis von Mietwucher sind daher deutlich höher.

2. Wie erkenne ich, ob meine Miete zu hoch ist?

Ein erster Anhaltspunkt ist der Vergleich mit dem aktuellen Mietspiegel. Allerdings hängt die rechtliche Bewertung von zahlreichen Faktoren ab, darunter Lage, Ausstattung, Zustand und Größe der Wohnung. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.

3. Kann der Mieterverein Düsseldorf e.V. mich vor Gericht vertreten?

Nein. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dürfen wir unsere Mitglieder nicht vor Gericht vertreten. Wir bieten jedoch umfassende Rechtsberatung im Mietrecht, führen den Schriftverkehr mit Vermietern und Verwaltungen und können einen Großteil aller Fälle außergerichtlich lösen.