Mieterhöhungsprüfung in Düsseldorf – für sichere Mietspiegel

Das Mieterhöhungsrecht für freifinanzierte Wohnungen ist in den §§ 557 – 560 BGB geregelt. In Düsseldorf betrifft dies viele Mieterinnen und Mieter. Besonders häufig handelt es sich um Erhöhungen der Nettomiete nach § 558 BGB. Daneben sind Staffelmieten, Indexmieten und Modernisierungsmieterhöhungen möglich. Auch Betriebskostenvorauszahlungen können angepasst werden. Es empfiehlt sich, jede Mieterhöhung überprüfen zu lassen – der Mieterverein Düsseldorf e.V. unterstützt Sie dabei zuverlässig.

Staffelmiete und Indexmiete – genau hinsehen

Bei Staffelmieten nach § 557a BGB wird bereits im Mietvertrag festgelegt, wie die Nettomiete steigen darf. Dabei gilt: Mindestens ein Jahr zwischen den Staffeln, klare Beträge und keine weiteren Erhöhungen nach §§ 558–559b BGB. Auch hier gilt die Mietpreisbremse für die Ausgangsmiete.

Indexmieten nach § 557b BGB orientieren sich am Preisindex des Statistischen Bundesamts. In Düsseldorf werden solche Verträge zunehmend beliebter – auch aufgrund der hohen Inflation. Eine Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung ist hier nicht erforderlich. Nutzen Sie unser Online-Tool, um Ihre Indexmiete und die Angemessenheit anhand des Mietspiegels zu überprüfen.

Nettomieterhöhung nach Mietspiegel Düsseldorf prüfen

Die klassische Mieterhöhung nach §§ 558 – 558e BGB darf nur erfolgen, wenn die Miete ein Jahr lang unverändert war. Wichtig ist hier die Kappungsgrenze (in Düsseldorf meist 15 %) sowie die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese kann der Vermieter etwa mit dem Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten begründen. Auch hier gilt: Lassen Sie die Mieterhöhung vom Mieterverein Düsseldorf e.V. überprüfen, bevor Sie zustimmen.

Modernisierung und Betriebskosten

Modernisierungsmaßnahmen berechtigen den Vermieter zu einer Mieterhöhung, sofern sie gesetzlich korrekt angekündigt und aufgeschlüsselt wurden. Ebenso können gestiegene Betriebskosten eine Erhöhung der Vorauszahlungen nach § 560 BGB rechtfertigen. Prüfen Sie alle Angaben sorgfältig – wir helfen Ihnen dabei.

Lassen Sie Ihre Mieterhöhung in Düsseldorf fachkundig überprüfen

Bevor Sie einer Mieterhöhung zustimmen, nutzen Sie unsere Beratung oder das Online-Tool zur Überprüfung. Der Mieterverein Düsseldorf e.V. ist für Sie da – kompetent, unabhängig und vor Ort.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Wann sollte ich eine Mieterhöhung prüfen lassen?

Grundsätzlich immer – besonders bei Erhöhungen nach § 558 BGB oder bei Indexmieten. Der Mieterverein Düsseldorf e.V. hilft Ihnen bei der Prüfung.

2. Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Sie beschreibt den Durchschnitt der Mieten in Düsseldorf für vergleichbare Wohnungen der letzten sechs Jahre. Der Mietspiegel bildet diese Grundlage.

3. Gilt die Kappungsgrenze auch in Düsseldorf?

Ja, in Düsseldorf liegt die Grenze bei 15 % innerhalb von drei Jahren aufgrund der Mieterschutzverordnung NRW.

4. Wie kann ich eine Indexmiete prüfen?

Nutzen Sie unser Online-Tool oder lassen Sie sich persönlich beraten – wir zeigen Ihnen, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist.