Die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist in den §§ 556d – 556g BGB geregelt. Sie besagt, dass bei einer Neuvermietung die Miete maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Die Mietpreisbremse gilt seit dem 01.07.2020 für  Düsseldorf. In unserem Vereinsgebiet gilt sie seit dem 01.03.2025 auch für die Städte Neuss, Meerbusch, Kaarst, Grevenbroich, Korschenbroich, Ratingen und Erkrath. 

Leider beinhalteten die Vorschriften der Mietpreisbremse viele Ausnahmen. Die Mietpreisbremse gilt u.a. nicht beim Neubau und für die überhöhte Miete des Vormieters besteht Bestandsschutz.

Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich auch für den möblierten Wohnraum. Eine Ausnahme gilt, wenn die Wohnung gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur zum vorrübergehenden Gebrauch vermietet wurde. Die Mietpreisbremse gilt auch bei der Staffelmiete (§ 557a Abs. 4 BGB) und der Indexmiete ( § 557b Abs. 4 BGB).

Da der Mieterverein Düsseldorf e.V. der Auffassung ist, dass fast flächendeckend gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird, haben wir eine Studie dazu beauftragt.

Erschreckende Zahlen in 2. Düsseldorfer Studie zu Wohnungsmieten

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. hat erneut 5.500 Mietpreisangebote auf Online-Plattformen überprüft: Es wird flächendeckend gegen die Mietpreisbremse 1) verstoßen. 

Auch Mietpreisüberhöhung2) und Mietwucher3) sind an der Tagesordnung! Die Zahlen wurden der Öffentlichkeit am 18.06.2026 vorgestellt.

Deshalb lautet der Appell an die Stadt: Stellt euch endlich entschieden an die Seite der Mieter!

Die Situation hat sich durchgängig verschlechtert. „Wir haben eine Verdoppelung der Fälle von überhöhten Mieten, also Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Deutlich zugenommen hat die Zahl der Mietpreisüberhöhungen, was eine Ordnungswidrigkeit ist.  Der Anstieg des kriminellen Mietwuchers ist erschreckend“, sagt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mietervereins Düsseldorf e.V.

Der Mieterverein legt heute die zweite Studie über Tausende ausgewerteter Mietwohnungsangebote vor. Insgesamt wurden rund 4.500 Online-Inserate für unmöblierte Wohnungen aus den letzten zwei Jahren untersucht und erstmals knapp 1.000 Inserate mit möblierten Wohnungen. Der Missbrauch bei möblierten Wohnungen ist noch viel größer.

„Es wäre ein guter Dienst an den Bürgern Düsseldorfs“

Kam das Forschungsunternehmen „Mietenmonitor“ in seiner ersten Studie im Auftrag des Mieterverein Düsseldorf 2022 bereits zu dem Ergebnis, dass mindestens jede vierte über Plattformen angebotene Wohnung gegen Mietpreisbegrenzungen verstößt, so ist es jetzt mindestens die Hälfte. In angespannten Wohnungsmärkten entsprechen die Angebotsmieten auch den späteren vertraglichen Abschlussmieten.

Deshalb fordert der Mieterverein erneut ein stärkeres Engagement des Wohnungsamtes und der politischen Gremien Düsseldorfs. Geschäftsführer Claus Nesemann: „Die Stadt soll endlich ernsthaft den Online-Wohnungsmarkt überwachen, mahnen und abmahnen. An Freiburg, Frankfurt oder Hamburg kann sich Düsseldorf ein Beispiel nehmen. Es wäre ein guter Dienst an den Bürgern.“

Vermieter kassieren 1.613 Euro zu viel

Zu den Feststellungen der 2. Mietenmonitor-Studie:

  • In den letzten zwei Jahren setzte sich ein deutlicher Anstieg der Mieten fort. Für unmöblierte Wohnungen musste im Mittel 13,71 Euro (Mediankaltmiete pro Quadratmeter 4) gezahlt werden.

  • 18 Prozent der inserierten Wohnungen waren möbliert. Hier lag die Mediankaltmiete bei 19,09 Euro, also rund 40 Prozent höher. Es wurde auch zu Kaltmieten von über 24 Euro inseriert. Möblierte Wohnungen sind neben dem Neubau das teuerste Segment am Wohnungsmarkt.

  • Bei jeder zweiten unmöblierten Wohnung (51%) wird mutmaßlich gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Hier zahlten die meisten Mieter mindestens 50 Euro bis weit über 100 Euro im Monat mehr als sie müssten. Bei der Hälfte der unmöblierten Wohnungen, die einen mutmaßlichen Verstoß gegen die Mietpreisbremse darstellen, ließe sich die Miete um mindestens 134,49 Euro pro Monat und somit um mindestens 1.613 Euro pro Jahr reduzieren.

  • Bei einem Viertel der betroffenen Wohnungen überstieg die Miete die Grenze der Mietpreisbremse um 297 Euro im Monat bzw. 3.564 Euro im Jahr.

  • Drei von fünf Angebote von möblierten Wohnungen dürften gegen die Mietpreisbremse verstoßen. 11,7 Prozent lagen im Bereich des strafbaren Mietwuchers, da sie um 50 Prozent oder mehr zu teuer vermietet wurden.

Kaiserswerth schießt den Vogel ab: fast jede Wohnung wird zu teuer angeboten

Zu den Stadtteilen mit den meisten mutmaßlichen Verstößen gegen die Mietpreisbremse gehören auch Oberkassel, Niederkassel und Unterbilk. Hier sind zwei von drei der Angebote unrechtmäßig teuer. Aber auch in Heerdt, Lörick, Bilk und Flingern-Nord müssen Mietinteressenten besonders aufpassen.

Claus Nesemann: „Wir machen auf das flächendeckende Unrecht aufmerksam und verdeutlichen, dass sich leider immer mehr Vermieter nicht an Recht und Gesetz halten. Es geht oft nur noch um Gewinnmaximierung um jeden Preis.“ Nesemann warnt davor, sich nur an den Preisen zu orientieren, die Immobilienportale aufrufen. „Dies führt leicht dazu, dass es auch Vermieter gibt, die unwissentlich zu hohe Preise aufrufen. Entscheidend ist der allein gültige Mietspiegel von Haus und Grund Düsseldorf und Mieterverein Düsseldorf!“

Nach langem Drängen: 30 Ordnungswidrigkeitsverfahren

Der Mieterverein Düsseldorf hat im letzten Jahr ein weiteres Online-Tool bereitgestellt, mit dem man schnell Mietpreisüberhöhung und Mietwucher feststellen kann. Auf Wunsch kann man mit einem vorbereiteten Schreiben die Wohnungsaufsicht der Stadt Düsseldorf auf Missbrauch hinweisen und Anzeige erstatten. Die Stadt hat inzwischen 30 Ordnungs-widrigkeitsverfahren nach § 5 WiStG eingeleitet.

Seit einer Verschärfung der Mietpreisbremse im Jahr 2020 können bei Wohnungen, die ab dem 1.7.2020 zu teuer vermietet wurden, bis zu 30 Monate überzahlte Mietbeträge zurückgefordert werden. Der Bundesgesetzgeber ist zudem dabei, die Mietpreisbremse und möbliertes Wohnen stärker zu regulieren — „weil es gar nicht mehr anders geht“, sagt Düsseldorfs Mieterchef Hans-Jochem Witzke.

„Zurzeit haben Vermieter nicht mehr zu fürchten, als dass sie das zu Unrecht Erlangte für den Zeitraum von bis zu 30 Monaten zurückerstatten müssen. Ein Bußgeld ist bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse nicht vorgesehen. Viele Vermieter scheinen zu meinen, sich nur bei Strafe an Ge- und Verbote halten zu müssen.

Wie jede Straftat muss auch der Mietwucher endlich bestraft werden“, fordert Hans-Jochem Witzke.

Der Mieterverein Düsseldorf ist der größte Streitschlichter

Witzke weiter: „Die scheinbar unbegrenzt steigenden Miet- und Wohnkosten sind ein Problem für die große Mehrheit der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer. Im Wahlkampf des letzten Jahres war das für den Oberbürgermeister und fast alle Spitzenpolitiker das Thema Nr. 1. Heute scheinen sie sich wieder heraushalten zu wollen. Deshalb muss aus dem Engagement für bezahlbares Wohnen eine Bürgerbewegung werden.“

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. macht zugleich deutlich, dass er mit seiner alltäglichen Rechtsberatung der größte Streitschlichter in der Landeshauptstadt ist. Differenzen zwischen Mietern und Vermietern können in den allermeisten Fällen ohne Gerichte gelöst werden.

Die 2. Studie zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt finden Sie hier.

 

Definitionen:

1) Mietpreisbremse:
Die Mietpreisbremse ist in den §§ 556d-556g BGB geregelt. Sie besagt, dass bei Neuvermietungen die Kaltmiete die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten darf. Wird dagegen verstoßen, muss der Mieter diesen Verstoß rügen und kann eine Erstattung der überzahlten Miete sowie eine Reduktion der Miete auf den Schwellenwert der Mietpreisbremse verlangen. Die Regelungen sehen jedoch einige Ausnahmetatbestände zugunsten der Vermieter vor. Die Mietpreisbremse wird nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet.

2) Mietpreisüberhöhung:
Die Mietpreisüberhöhung ist im § 5 WiStG geregelt. Die Grenze zur Mietpreisüberhöhung wird grundsätzlich dann überschritten, wenn die geforderte Kaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschreitet. Eine weitere Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter die ungünstige Marktlage (geringes Angebot an vergleichbaren Wohnungen) zum Vertragsschluss ausgenutzt hat. Die Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden .

3) Mietwucher:
Der Mietwucher ist im § 291 StGB verankert. Die Grenze zum Mietwucher wird grundsätzlich dann überschritten, wenn die geforderte Kaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent übersteigt. Mietwucher kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Außerdem ist es erforderlich, dass der Vermieter eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines Mieters ausgebeutet hat.

4) Der Median:
Der Median unterteilt eine Verteilung in zwei gleich große Hälften. Beim Median der Kaltmiete pro m² bedeutet das, dass 50 Prozent der Wohnungen zu höheren Kaltmieten angeboten werden und 50 Prozent zu geringeren Kaltmieten .  

Studie vom November 2022: Jede vierte Mietwohnung in Düsseldorf ist überteuert, zum Teil werden Wuchermieten genommen

22.000 Wohnungsinserate ausgewertet: Mieterverein legt erstmals Mietenmonitor vor Mieter können oftmals Tausende Euro

Ziel der Wohnungsmarktanalyse ist erstens, auf weit verbreitetes Unrecht hinzuweisen. Zweitens die Mieterinnen und Mieter vor unnötig hohen Mieten zu schützen und die Vermieter davor zu bewahren, unbedacht gegen Recht und Gesetz zu verstoßen. Drittens fließen die heute abgeschlossenen und viel zu hohen Mieten morgen in den Mietspiegel ein und heizen das Düsseldorfer Mietniveau weiter an. Viertens sind Stadt und Staat aufgefordert, dem Treiben ein Ende zu bereiten.

Jede vierte auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt angebotene Mietwohnung ist laut einer Untersuchung unzulässig teuer. Darunter leiden mutmaßlich insbesondere Familien mit Kindern, denn neben kleinen Wohnungen sind vor allem auch große Wohneinheiten über 100 Quadratmetern überdurchschnittlich teuer. „Das Ziel, dass die Landeshauptstadt über nennenswert bezahlbaren Wohnraum verfügt, wird so verfehlt“, urteilt der Vorsitzende des Mietervereins Hans-Jochem Witzke. „Die Stadt Düsseldorf ist gut beraten, die Mieterinnen und Mieter nicht allein im Regen stehen zu lassen. Vielmehr sollte sie aktiv dazu beitragen, dass nicht immer wieder gegen die gesetzliche Mietpreisbremse verstoßen wird.“

Im Auftrag des Düsseldorfer Mietervereins hat ein Analyseunternehmen 22.109 Wohnungsinserate ausgewertet, die in den letzten drei Jahren online erschienen sind. Der Zeitraum umfasst Inserate zwischen dem 3. November 2019 und 3. November 2022; beim Ergebnis wurden doppelt erschienene Angebote und möblierte Wohnungen ausgeklammert. Bei über 5.700 Wohnungen - 26 Prozent - liegt der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor. „Der tatsächliche Anteil der Verstöße bei online inserierten Wohnungen dürfte sogar noch höher liegen, da die angewandte Methodik überwiegend zugunsten des Vermieters rechnet“, sagt der Autor der Studie, Martin Peters.

Zwei von drei Mietangeboten in Oberkassel zu hoch

Die mutmaßlichen Verstöße treten vermehrt – aber keinesfalls ausschließlich – in den beliebteren Stadtlagen auf. Teuerstes Pflaster sind die Altstadt und die Carlstadt mit Kaltmieten von 15 € und mehr, dicht gefolgt von Oberkassel und Heerdt sowie den nördlichen Stadtteilen.

  • In Oberkassel besteht der Verdacht der Überteuerung bei zwei von drei Vermietungen.
  • In der Altstadt und Carlstadt ist fast jede zweite Vermietung verdächtig.
  • Zwischen Golzheim und Angermund ist vermutlich jedes dritte Mietobjekt zu teuer.

Der Mieterverein weist darauf hin, dass es sich oftmals eben nicht um eine Lappalie handelt: bei der Hälfte aller mutmaßlichen Verstöße werden rund 1000 € pro Jahr zu viel Miete verlangt. Für ein Viertel liegt die Überzahlung sogar höher als 2000 € im Jahr. Witzke: „In jüngster Zeit, nämlich für Vermietungen ab 1.7.2020, besteht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate zurückzufordern, ohne das Mietverhältnis zu gefährden. Der Mieterverein berät dazu gern und übernimmt auch den Schriftverkehr mit dem Vermieter. Bei derartigen Fällen können oft mehrere Tausend Euro im Spiel sein.“

Stadt soll Mietern für bezahlbare Wohnungen aktiv zur Seite stehen

Aber beim Engagement des Mietervereins allein sollte es nicht bleiben: Politik und Verwaltung sind aufgefordert, die Appelle zu bezahlbarem Wohnraum in die Tat umzusetzen und gegen offensichtliche Überteuerung aktiv vorzugehen. Witzke: „Wir können uns gut vorstellen, dass die Stadt Düsseldorf die Anbieter von zu teuren Wohnungen schriftlich ermahnt und auf die Einhaltung der Mietgrenzen drängt. Das wäre eine flächendeckende, rechtlich und sozial wirkende Maßnahme im Sinne der gesamten Bürgerschaft. Ähnlich geht zum Beispiel die Stadt Freiburg bereits vor.“

Düsseldorf ist neben Köln und Münster in NRW das teuerste Pflaster bei Mietwohnungen. Das muss aber nicht ungebremst fortgesetzt werden. Neben der Mietpreisbremse gibt es weitere gesetzliche Regelungen, deren Ziel es ist, Mieter vor drastisch überteuerten Mieten zu schützen. Bei derartigen Mietverhältnissen kann grundsätzlich der Tatbestand der Mietpreisüberhöhung (20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete) oder des Mietwuchers (50 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete) erfüllt sein. Auch derart hohe Mietforderungen sind bei online inserierten Wohnungen in Düsseldorf keine Einzelfälle.

Auch Mietwucher und Mietpreisüberhöhung festgestellt

  • Bei 13,5 % der Inserate liegen die Mieten mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel. Es wird also die Grenze zur Mietpreisüberhöhung überschritten. Die Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit und sollte aus unserer Sicht von Amts wegen verfolgt werden.
  • Beim Mietwucher wird sogar 50 Prozent mehr genommen, als der Mietspiegel vorsieht. Er ist schwerer zu belegen, trifft aber mutmaßlich bei 2,6 % der Inserate zu. Hier beträgt die Miete laut den Inseraten rund 20 € oder noch mehr. Mietwucher ist eine Straftat und ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Außerdem: Bei 30 % der Neubauten in Düsseldorf werden Kaltmieten von 17,56 € und höher gefordert. Sie sind damit enorm teuer und konterkarieren den politischen Willen zu bezahlbarem Wohnraum. (Für Neubauten ab Oktober 2014 gilt keine Mietpreisbremse! Fragt sich, wie lange ein Bau als Neubau gelten kann.)

 

Unsere Forderung

Die Untersuchung zeigt unmissverständlich, dass Stadt und Staat nicht länger so tun können, als gingen sie die weit verbreiteten, flächendeckenden und teils systematischen Rechtsbrüche nichts an.

„Die Stadt, namentlich der Oberbürgermeister und sein Wohnungsamt, müssen dagegen vorgehen. Sie müssen neben dem Mieterverein Düsseldorf den Mieterinnen und Mietern den Rücken stärken, ihre Rechte durchzusetzen“, so die Schlussfolgerung und Forderung des Mietervereins. „Dr. Keller, übernehmen Sie!“


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Die Studie finden Sie hier.


Das Analyseunternehmen Mietenmonitor erfasst bundesweit Online-Wohnungsinserate und erhebt in derzeit etwa 60 Städten Daten auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete. So lässt sich ermitteln, ob bei inserierten Wohnungen die Grenzen der Mietpreisbremse, der Mietpreisüberhöhung oder des Mietwuchers beachtet werden. Der Gründer und Geschäftsführer Martin Peters, 37, ist Ökonom und Datenanalyst. Das Unternehmen Mietenmonitor ist in Freiburg beheimatet. 

In Freiburg wird Mietenmonitor u. a. von Haus & Grund unterstützt. Die Stadt Freiburg hat ein Referat für bezahlbares Wohnen geschaffen, das ab einer bestimmten Grenzüberschreitung die Vermieter mahnt. Basis hierfür sind die Daten, die die Stadt regelmäßig vom Analyseunternehmen erhält.

www.mietenmonitor.de

Ihre Rechte bei Neuvermietungen kennen und durchsetzen

Die Entwicklung der Mieten in Düsseldorf stellt viele Mieterinnen und Mieter vor große Herausforderungen. Besonders bei einem Wohnungswechsel spielt die Mietpreisbremse eine zentrale Rolle, um überhöhte Forderungen bei der Miete bei Neuvermietungen einzudämmen. Der Mieterverein Düsseldorf e.V. unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte in diesem Zusammenhang konsequent zu prüfen und durchzusetzen.

Gerade in einem angespannten Wohnungsmarkt ist es wichtig zu wissen, dass Vermieter bei einer Neuvermietung nicht beliebig hohe Mieten verlangen dürfen. Dennoch wird die gesetzliche Regelung in der Praxis häufig nicht korrekt angewendet oder bewusst überschritten. Viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie möglicherweise zu viel zahlen oder einen Anspruch auf Mietsenkung haben.

Wann die Mietpreisbremse greift

Die Mietpreisbremse gilt in Düsseldorf grundsätzlich bei der Wiedervermietung bestehender Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten. Das bedeutet: Die neue Miete darf in der Regel nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa bei umfassend modernisierten Wohnungen oder Neubauten.

In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Unsicherheiten. Nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, und nicht jede vermeintliche Ausnahme ist tatsächlich zulässig. Genau hier setzt die rechtliche Prüfung durch den Mieterverein Düsseldorf e.V. an.

Prüfung der Miete bei Neuvermietungen

Ein zentraler Schritt ist die genaue Überprüfung der Miete bei Neuvermietungen. Dabei wird analysiert, ob die verlangte Miete mit der geltenden Vergleichsmiete in Düsseldorf übereinstimmt und ob Ausnahmen korrekt angewendet wurden. Oft ergeben sich daraus konkrete Ansprüche auf Rückzahlung oder Mietanpassung.

Der Mieterverein geht dabei strukturiert und konsequent vor. Durch langjährige Erfahrung im Mietrecht können auch komplexe Vertragskonstellationen bewertet werden. Ziel ist es, für Mitglieder schnell Klarheit zu schaffen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Bedeutung des Mietspiegels für die rechtliche Bewertung

Ein entscheidender Bezugspunkt bei der Prüfung von Mieten ist der örtliche Vergleichswert. Der Mietspiegel liefert hierfür eine wichtige Grundlage, um einzuschätzen, ob eine Miete angemessen ist oder möglicherweise gegen geltendes Recht verstößt. Gerade bei Neuvermietungen spielt diese Orientierung eine zentrale Rolle bei der rechtlichen Bewertung.

Konsequente Interessenvertretung außergerichtlich

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. verfolgt die Interessen seiner Mitglieder hartnäckig und zielgerichtet. In den meisten Fällen gelingt es, Konflikte bereits außergerichtlich zu lösen – durch direkte Korrespondenz mit Vermietern oder Verwaltungen.

Dabei profitieren Mitglieder von einem klaren Vorteil: Der gesamte Schriftverkehr im Rahmen der Beratung ist kostenlos. Es entstehen keine zusätzlichen Gebühren für Schreiben oder Porto. Diese konsequente Unterstützung sorgt dafür, dass viele Streitigkeiten frühzeitig geklärt werden können, bevor sie eskalieren.

Erfahrung, Nähe und klare Haltung

Mit über 125 Jahren Erfahrung im Mietrecht steht der Mieterverein Düsseldorf nicht nur für juristische Kompetenz, sondern auch für eine klare wohnungspolitische Haltung. Als Teil der Stadtgesellschaft ist der Verein ein gefragter Ansprechpartner für Medien und Öffentlichkeit und setzt sich aktiv für stärkere Mieterrechte in Düsseldorf und NRW ein.

Diese Kombination aus fachlicher Expertise und öffentlichem Engagement macht den Unterschied – besonders in einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem rechtliche Fragen rund um die Mietpreisbremse immer wichtiger werden.

Jetzt Mitglied werden und Miete prüfen lassen

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Miete bei Neuvermietungen rechtmäßig ist oder ob die Mietpreisbremse korrekt angewendet wurde, sollten Sie Ihre Situation prüfen lassen.

Werden Sie jetzt Mitglied beim Mieterverein Düsseldorf e.V. und lassen Sie Ihre Miete professionell überprüfen – wir setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

1. Was ist die Mietpreisbremse in Düsseldorf?

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die bei der Neuvermietung von Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten greift. Sie soll verhindern, dass die Miete bei Neuvermietungen deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

2. Gilt die Mietpreisbremse für jede Wohnung?

Nein, es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel kann sie bei Neubauten oder nach umfassenden Modernisierungen nicht gelten. Ob die Regelung im Einzelfall greift, muss immer konkret geprüft werden.

3. Wie finde ich heraus, ob meine Miete zu hoch ist?

Zur Einschätzung wird unter anderem der örtliche Mietspiegel herangezogen. Der Mieterverein Düsseldorf e.V. prüft für seine Mitglieder, ob die verlangte Miete im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt.