Düsseldorf, den 11.01.2023. Die Wohngeldreform der Bundesregierung wird dazu führen, dass sich der Kreis der Anspruchsberechtigten verdreifacht. Bundesweit sollen es dann 2 Millionen Haushalte sein, die durch das Wohngeld entlastet werden.
Wichtig wird es sein, dass die Wohngeldreform tatsächlich bei allen Anspruchsberechtigten ankommt. „Leider gibt es noch immer zu viele anspruchsberechtigte Personen, die sich schämen einen Wohngeldantrag zu stellen oder die die bürokratischen Hürden scheuen. Auch hier ist die Stadt Düsseldorf gefordert“, sagt Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Mieterverein Düsseldorf e.V.
Die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater des Mieterverein Düsseldorf e.V. haben heute an einer vom Wohnungsamt Düsseldorf angebotenen Schulung zur Wohngeldreform teilgenommen. Mehr als hundert Personen aus der Wohnungswirtschaft und aus den Sozialverbänden haben an dieser Online-Veranstaltung teilgenommen. Dr. Friederike Nesselrode, die Leiterin des Wohnungsamtes der Stadt Düsseldorf, bedankte sich für die rege Teilnahme und sieht die Teilnehmenden als Multiplikatoren für die Wohngeldreform. Sie stellte klar, dass sich das Wohnungsamt personell deutlich verstärkt hat, um den erheblichen bürokratischen Mehraufwand leisten zu können. Dies gilt auch für die Telefonhotline.
„Sollte es zu monatelangen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen, droht den vielen von den Wohnkosten überlasteten Haushalten Ungemach“, erklärt Witzke.
Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise ist zu befürchten, dass für das Jahr 2022 drastische Nachzahlungen bei den Heiz- und Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter zukommen. Die Energiepreisbremsen der Bundesregierung können hierbei noch nicht helfen. Die oben genannten Nachforderungen werden wiederrum mit einer erheblichen Erhöhung der monatlichen Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen verbunden sein. Man muss wissen, dass entsprechende Zahlungsrückstände zu einer außerordentlich fristlosen oder einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führen können. Es ist daher notwendig, dass die Mieterinnen und Mieter durch ein Kündigungsmoratorium geschützt werden. Hier ist die Bundesregierung weiter gefordert.
Im Internet erreicht man das Service-Portal der Stadt Düsseldorf unter https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/606/show. Dort befindet sich auch ein Wohngeld-Proberechner und der Wohngeldantrag kann dort online beantragt werden. Dr. Nesselrode stellte klar, dass Online-Anträge die Bearbeitung durch das Wohnungsamt erleichtern. Antragsformulare in Papierform können unter der Telefonnummer 0211 89-96366 angefordert werden.
„Man muss wissen, dass das Wohngeld ausschließlich auf Antrag und ab Antragsstellung bewilligt wird. Es ist somit Eile geboten! Zur Fristwahrung akzeptiert das Wohnungsamt aber auch formlose Anträge, die per E-Mail oder Post eingehen. Sogar die bloße Übersendung einer Vermieterbescheinigung wird schon als Wohngeldantrag gewertet“, so Witzke.
Der Mieterverein Düsseldorf e.V. vertritt in seinem Vereinsgebiet die mietrechtrechtlichen und wohnungspolitischen Interessen von gut 33.500 Mitgliederhaushalten und gehört dem Deutschen Mieterbund (DMB) an. Die Vereinsmitglieder werden u.a. zu den Themen Mieterhöhung, Kündigung, Wohnungsmängel, Renovierung, Rückforderung von Kautionen, Heiz- und Betriebskosten, Wohngeld und Überprüfung von Mietverträgen beraten.