Der Mieterverein Düsseldorf e.V. fordert Mieterinnen und Mieter, die überhöhte Mieten zahlen, auf, das städtische Wohnungsamt aktiv einzuschalten. Dann muss es die Ermittlungen aufnehmen und gegenüber Vermietern tätig werden, die nicht rechtens handeln. Geschäftsführer Claus Nesemann: „Wir empfehlen, immer zweigleisig vorzugehen: sich beim Mieterverein beraten lassen und eine Prüfanzeige an das Wohnungsamt schicken.“
Das Online-Tool „Mietwucher melden!“ ermittelt schnell Angaben zu Mietpreisüberhöhung und Mietwucher. Das Tool „Mietwucher melden!“ ermittelt auf bewährte Art und Weise die ortsübliche Vergleichsmiete. Es zeigt dann, ob die eingegebene Miete die Grenze zur Mietpreisüberhöhung (20 %) oder zum Mietwucher (50 %) überschreitet. In diesen Fällen kann ein online angebotenes Anzeigeformular an die Stadt geschickt werden. Der Mieterverein hilft dabei.
Vorbilder sind Freiburg, Frankfurt und Hamburg
„Wir wollen Druck auf die Stadt Düsseldorf machen, damit sie endlich gegen „Mietwucher“ vorgeht“, sagt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterverein Düsseldorf. „Wir brauchen keine Sonntagsreden über bezahlbaren Wohnraum und unzulässig hohe Mieten. Aktives Engagement für die Bürgerinnen und Bürger Düsseldorfs ist gefragt. Die leben bekanntlich zu 80 Prozent zur Miete.“
„Wir haben schon Ende 2022 der Stadt Düsseldorf nahegelegt, sich ein Beispiel an der Stadt Freiburg zu nehmen. Vergeblich!“, so Witzke.
Stattdessen machen immer häufiger Verdrängung von Mietern und horrende Mietforderungen Schlagzeilen. Düsseldorf bleibt aber untätig. Die Stadt Freiburg dagegen hätte längst den Vermieter angeschrieben, auf die ortsübliche Miethöhe hingewiesen und mit einem Bußgeldverfahren gedroht.
Ähnlich handeln mittlerweile auch Frankfurt und Hamburg. In Köln hat der Stadtrat soeben beschlossen, dass die Stadt aktiv gegen Mietwucher vorzugehen hat. Düsseldorf schläft.
Analyse in zehn Minuten - auch für Wohngemeinschaften
Für die Online-Anwendung „Mietwucher melden!“, benötigt man den Mietvertrag und die letzte Mieterhöhung. Das Tool „Mietwucher melden!“, berücksichtigt alle Mieterhöhungen seit dem 1. März 2020. Darüber hinaus auch Mietverträge, die ab dem 1.12.2019 geschlossen wurden. Mit einigen Angaben erhält man binnen zehn Minuten eine Analyse, die die ortsübliche Vergleichsmiete anzeigt, Überschreitungen bewertet und Handlungsempfehlungen gibt.
„Wenn das Tool „Mietwucher melden!“ eine unzulässige Überschreitung der Miethöhe auswirft, kann mit einem Klick eine Meldung über Mietwucher an die Stadt Düsseldorf versandt werden“, erklärt Geschäftsführer Nesemann. „Ein besonderer Clou ist auch, dass das Mietwucher-Tool für Wohngemeinschaften funktioniert.“
Das Online-Tool „Mietwucher melden!“ finden Sie ab sofort unter
https://www.mieterverein-duesseldorf.de/mieterservice/tool-mietwucher
Rechtsbegriffe:
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse §§ 556d-g BGB gilt in NRW nur für 57 Städte und Gemeinden, darunter Düsseldorf. Bei Neuvermietung darf der Mietzins (von Ausnahmen abgesehen) höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Ab dieser Grenze sollte die Mietpreisbremse gezogen werden.
Was ist „Mietpreisüberhöhung“?
§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz besagt, dass ein Vermieter ordnungswidrig handelt und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € bestraft werden kann, wenn er für Wohnraum infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen eine unangemessen hohe Miete verlangt. Unangemessen hoch ist eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Miete liegt.
Was ist „Mietwucher“?
Kriminell wird es, wenn die Grenze um mehr als 50 Prozent überschritten wird. Der Mietwucher-Tatbestand ist im § 291 Strafgesetzbuch geregelt. Mietwucher kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Zuviel Gezahltes zurückholen. Wehren lohnt sich!
Das Tool „Mietwucher melden!“ finden Sie hier https://www.mieterverein-duesseldorf.de/mieterservice/tool-mietwucher