Pressemitteilung - Düsseldorf

Mehr als 35.000 Mitglieder vertrauen dem Mieterverein Düsseldorf!

Die Mitgliederzahl befindet sich damit auf einem Allzeithoch!

Die Probleme auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt verschärfen sich weiter!

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. hat Stand heute die Mitgliederzahl von 35.000 überschritten. So viele waren es noch nie.  Im Jahr 2026 traten bis jetzt 2.124 Mieterinnen und Mieter dem Verein neu bei. Im kompletten Vorjahr waren es 3.200. Auch dies war bis dahin eine Rekordzahl.

"Wir freuen uns über den großen Zulauf, den wir erhalten. Er ist auch Ausdruck unserer Beratungsqualität, die sich offenbar herumgesprochen hat. Die steigenden Mitgliederzahlen verdeutlichen aber auch, dass die Probleme auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt immer größer werden“, sagt Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender des Mieterverein Düsseldorf e.V.

Beleg für die Schieflage auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt sind u.a. fehlender bezahlbarer Wohnraum, horrende Angebotsmieten, drastische Mieterhöhungen im Bestand, die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand und Kurzzeitvermietung sowie die Entmietungsstrategien von rein renditeorientierten Investoren.

Der Fall der Halskestraße 8 in Düsseldorf zeigt, dass Immobilienspekulanten nicht davor zurückschrecken, einer nahezu kompletten Hausgemeinschaft mit fragwürdigen Gründen zu kündigen, um ihre Profite zu maximieren. Der Vermieter protzt im Netz mit seinem Wohlstand und macht keinen Hehl aus seinen Absichten der Bereicherung auf Kosten anderer. Die Medien haben bereits über den Fall berichtet. Inzwischen vertritt der Mieterverein Düsseldorf fünf Parteien aus dem Haus.

„Diesen und anderen erschreckenden Entmietungsmethoden muss endlich Einhalt geboten werden. Die Hausgemeinschaft muss zusammenstehen, sich gut vernetzen und sich mit allen Mitteln gegen diese Entmietung wehren. Außerdem benötigen wir deutlich mehr Soziale Erhaltungsatzungen1)“, fordert Witzke.

Im Geltungsbereich von Sozialen Erhaltungssatzungen gilt für bauliche Maßnahmen ein Genehmigungsvorbehalt. Insbesondere Luxussanierungen und Modernisierungen, die zu großen Mietsprüngen und einer Aufwertung des Quartiers und somit zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern führen können, sollen verhindert werden.  Zurzeit gibt es lediglich in Bilk-Mitte eine Milieuschutzsatzung. Nur drei weitere sieht der Koalitionsvertrag in Düsseldorf zwischen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vor. Selbst die lassen auf sich warten.

„Das Land NRW muss endlich den § 6 Wirtschaftsstrafgesetz2) aktivieren und mittels einer Verordnung die Zuständigkeit für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 6 WiStG auf die Kommunen verlagern. Diese Vorschrift sanktioniert schikanöses Vermieterverhalten im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen. Werden bauliche Maßnahmen missbräuchlich dafür genutzt, um z.B. ohne Grund das Wasser oder die Heizung abzustellen, droht eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro. Hier bleibt die zuständige Ministerin weiter untätig“, mahnt Witzke.

 

Definitionen:

1) Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzungen): 
Soziale Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind städtebauliche Instrumente, mit denen eine Gemeinde in festgelegten Quartieren u.a. bestimmte bauliche Veränderungen an Wohngebäuden genehmigungspflichtig machten kann, wenn diese Veränderungen dazu führen können, dass die angestammte Wohnbevölkerung verdrängt wird. 

2) § 6 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) – 
Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise:
Ordnungswidrig handelt, wer in der Absicht, einen Mieter von Wohnraum hierdurch zur Kündigung oder zur Mitwirkung an der Aufhebung des Mietverhältnisses zu veranlassen, eine bauliche Veränderung in einer Weise durchführt oder durchführen lässt, die geeignet ist, zu erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastungen des Mieters zu führen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.


Pressekontakt

Hans-Jochem Witzke
1.Vorsitzender
Telefon: 0173 5384431
E-Mail: witzke@mieterverein-duesseldorf.de

Claus Nesemann
Geschäftsführer
Telefon: 0211/ 16 99 6-50
E-Mail: nesemann@mieterverein-duesseldorf.de