Pressemitteilung - Düsseldorf

Erstmals Erstattungsansprüche für Mieterinnen und Mieter aus der CO2-Abgabe

Seit dem Jahr 2021 werden für die Beheizung und die Wassererwärmung mit fossilen Brennstoffen Kohlendioxidkosten fällig. Die Mieterinnen und Mieter mussten diese CO2-Kosten bisher allein schultern. Dies ist nunmehr anders.

„Mieterinnen und Mieter besitzen erstmalig für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2023 oder später beginnen, einen Erstattungsanspruch aus der CO2-Abgabe gegenüber ihren Vermietern“, erklärt Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Mieterverein Düsseldorf e.V.

Je schlechter die Energiebilanz des Hauses ist, umso größer der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten tragen muss. Neben Brennstoffen wie z. B. Öl und Gas kann auch Fernwärme unter das CO2-Kostenaufteilungsgesetz fallen, wenn zur Wärmeerzeugung fossile Brennstoffe eingesetzt werden.

In Häusern, die mit einer Zentralheizung ausgestattet sind, werden die Heizkosten zumeist von Dienstleistern abgerechnet. Die Kosten für die CO2-Abgabe, die der Vermieter zu tragen hat, werden in der jährlichen Heizkostenabrechnung abgezogen und nicht auf die Mietenden umgelegt. Fehlt die Aufteilung der CO2-Abgabe in der Heizkostenabrechnung oder sind Informationen hierzu unvollständig, dürfen die Heizkosten pauschal um 3 % gekürzt werden. 

Anders sieht es aus, wenn sich die Mieterinnen und Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen müssen. Dies ist z.B. bei einer Gasetagenheizung der Fall. In diesem Fall verlangt das Gesetz, dass die Mieterinnen und Mieter ihren Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten gegenüber dem Vermieter in Textform geltend machen.

„Man muss befürchten, dass viele Mieterinnen und Mieter, die sich selbst mit Wärme versorgen und beispielsweise einen Vertrag mit den örtlichen Stadtwerken haben, ihre Rechte gar nicht kennen oder sich nicht trauen, einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter geltend zu machen“, so Witzke.

Um die Erstattungshöhe zu ermitteln, stellt u.a. das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Online-Rechner zur Verfügung. In sechs Schritten kann der Anspruch zügig ermittelt werden https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/CO2Kostenaufteilung/co2kostenaufteilung.html.

Wir helfen unseren Mitgliedern gerne bei der Überprüfung von Heizkostenabrechnungen oder bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen aus der CO2-Abgabe gegenüber ihren Vermietern.

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. vertritt die mietrechtlichen und die wohnungspolitischen Interessen seiner fast 34.000 Mitglieder und gehört dem Deutschen Mieterbund (DMB) an. Er bietet seine Dienste auch in Neuss und Ratingen in eigenen Büros sowie in Erkrath und Grevenbroich in den Rathäusern an. 

Die Vereinsmitglieder werden u.a. zu den Themen Mieterhöhung, Mietpreisbremse, Kündigung, Heiz- und Nebenkosten, Wohnungsmängel, Renovierung, Rückforderung von Kautionen, Wohngeld und Überprüfung von Mietverträgen beraten.


Pressekontakt

Hans-Jochem Witzke
1.Vorsitzender
Telefon: 0173 5384431
E-Mail: witzke@mieterverein-duesseldorf.de

Claus Nesemann
Geschäftsführer
Telefon: 0211/ 16 99 6-50
E-Mail: nesemann@mieterverein-duesseldorf.de