Pressemitteilung - Düsseldorf

Breites Bündnis fordert: Keine Versorgungssperren bei Verschulden des Vermieters – schon gar nicht im Winter!

Obwohl Mieterinnen und Mieter ihre Miete und Vorauszahlungen pünktlich zahlen, kann die Gas- oder Wasserversorgung eines Mietshauses abgestellt werden.

Das geschieht, weil der Vermieter seine offenen Forderungen gegenüber dem Versorgungsunternehmen nicht ausgleicht. Über einen solchen Fall in Hagen berichtete am 25. November der WDR in der Sendung „Servicezeit“. Zuvor hatte bereits die Westfalenpost berichtet. Aufgrund der Versorgungssperre wird das Haus für unbewohnbar erklärt. Ähnliche Fälle gibt es landesweit. Rechtlich dürfen Versorgungsunternehmen bei bestehenden Rückständen die Versorgung einstellen. Nach Ansicht des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“ trifft das bei Mehrfamilienhäusern aber die Falschen.

„Heizung, Strom und Wasser sind unverzichtbar. Deswegen lösen Sperren grundsätzlich Notlagen aus. Die Mieterinnen und Mieter haben die Rückstände nicht verursacht und stehen nun trotzdem ohne Bleibe da – mitten im Winter. Versorgungssperren müssen ausgeschlossen werden, wenn die Mieter ihre Zahlungen geleistet haben. Als Sofortmaßnahme vor Wohnungsverlust und kalter Wohnung fordern wir ein Winter-Moratorium mit dem Ziel, auf Sperrungen in den kalten Monaten zu verzichten,“ so Hans-Jochem Witzke, Sprecher des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“.

Aktuelle rechtliche Möglichkeiten, gegen eine drohende Sperre vorzugehen, sind begrenzt. Mieterinnen und Mieter können versuchen über Abtretungen und Verhandlungen mit dem Versorger eine Sperrung zu verhindern, sind aber auf die Bereitschaft des Versorgers angewiesen. Im Hagener Fall wurde die Sperre trotz möglicher Abtretungen von mehreren tausend Euro pro Monat vollzogen. 

Auch die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Wohnungsaufsichten der Kommunen, sind bei angedrohten Sperrungen bisher nicht in der Lage wirksam tätig zu werden. Das Wohnraumstärkungsgesetz erlaubt nämlich eine Intervention erst bei vollzogener Sperre. Im Rahmen einer Ersatzvornahme kann die Kommune dann die Rückstände ausgleichen und dem Vermieter in Rechnung stellen. Dazu fehlen aber häufig die finanziellen Mittel. Es muss gesetzlich die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kommunen vor einer Versorgungssperrung aktiv werden können. Zudem muss die Landesregierung den Kommunen ausreichend finanzielle Mittel für diese „Ersatzzahlungen“ an den Versorger zur Verfügung zu stellen. 

Generell fordert das Bündnis „Wir wollen wohnen!“, dass solche Sperrungen ganz abgeschafft werden. Denn für Mieterinnen und Mieter ist diese Situation katastrophal. Völlig unverschuldet müssen sie hinnehmen, dass ihre Wohnungen für unbewohnbar erklärt werden. Für tragfähige Lösungen braucht es daher unverzüglich einen geänderten Rechtsrahmen.

Ansprechpartner/-innen für die Medien zu dieser Meldung:

Deutscher Mieterbund NRW e.V.
Hans-Jochem Witzke
Sprecher des Aktionsbündnisses „Wir wollen wohnen!“,  
1. Vorsitzender Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Mobil: 0173-5384431 
Telefon: 0211-586009-0
E-Mail: hans-jochem.witzke@dmb-nrw.de

Das NRW-Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen!“ ist ein Zusammenschluss bestehend aus Deutscher Mieterbund NRW e.V., Deutscher Gewerkschaftsbund NRW, Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW e.V., Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW, Caritas in NRW, Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Sozialverband Deutschland NRW e.V., Sozialverband VdK NRW e.V. Wir setzen uns ein für den Erhalt und den Ausbau des Mieterschutzes in NRW und für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.


Pressekontakt

Hans-Jochem Witzke
1.Vorsitzender
Telefon: 0173 5384431
E-Mail: witzke@mieterverein-duesseldorf.de

Claus Nesemann
Geschäftsführer
Telefon: 0211/ 16 99 6-50
E-Mail: nesemann@mieterverein-duesseldorf.de