Pressemitteilung

Auswertung der Tools bestätigt die erschreckenden Zahlen der 2. Düsseldorfer Studie zu Wohnungsmieten

Mehr als 18.000 Mieterinnen und Mieter nutzten sie!

Die vom Mieterverein Düsseldorf e.V. Mitte Juni veröffentlichte Studie kam zu dem Ergebnis, dass flächendeckend gegen die Mietpreisbremse1) verstoßen wird und dass auch Mietpreisüberhöhung2)   und sogar Mietwucher3) an der Tagesordnung sind.

„Die Auswertung unserer Tools Mietpreisbremse und „Mietwucher melden! hat jetzt die erschreckenden Ergebnisse der Studie bestätigt“, sagt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mietervereins Düsseldorf e.V.

Die Tools, mit denen man die Höhe seiner Miete auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse und auf die Überschreitung der Grenzen zur Mietpreisüberhöhung und zum strafbaren Mietwucher überprüfen kann, stellt der Mieterverein Düsseldorf e.V. auf seiner Website unter www.mieterverein-duesseldorf.de kostenlos zur Verfügung. 

Die beiden Tools verzeichneten bis jetzt über 18.000 gestartete Durchläufe.

Über das Tool „Mietpreisbremse“ wurden knapp 3.600 Ergebnisse festgestellt. Es liegt der Verdacht nahe, dass in 49,60 Prozent der Fälle gegen die Mietpreisbremse verstoßen wurde.

Das Tool „Mietwucher melden!“ zeigt bei fast 2.400 abgeschlossenen Durchläufen, dass in einem Drittel (32,63 Prozent) der Fälle eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) vorliegt.

Kriminell wird es in fast jedem Fünften (18,55 Prozent) der Fälle. Hier liegt der Verdacht nahe, dass die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschritten wird und damit auch die Grenze zum strafbaren Mietwucher nach § 291 Strafgesetzbuch (StGB).

„Die Studie und die Auswertung der Tools verdeutlichen, dass in Düsseldorf ganz massiv gegen die Vorschriften zur Begrenzung der Mietpreise verstoßen wird. Es ist daher dringend notwendig, dass die Stadt Düsseldorf endlich den Mietmarkt beobachtet und aktiv gegen Vermieter vorgeht, die die Wohnungsnot schamlos ausnutzen.

CDU und Grüne haben so etwas vor der Kommunalwahl im letzten Herbst versprochen und im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Jetzt müssen sie es endlich halten und sich an die Seite der Mieterinnen und Mieter in Düsseldorf stellen“, fordert Hans-Jochem Witzke.

Die 2. Studie zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt finden Sie hier.

 

 

Definitionen:

1) Mietpreisbremse:
Die Mietpreisbremse ist in den §§ 556d-556g BGB geregelt. Sie besagt, dass bei Neuvermietungen die Kaltmiete die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten darf. Wird dagegen verstoßen, muss der Mieter diesen Verstoß rügen und kann eine Erstattung der überzahlten Miete sowie eine Reduktion der Miete auf den Schwellenwert der Mietpreisbremse verlangen. Die Regelungen sehen jedoch einige Ausnahmetatbestände zugunsten der Vermieter vor. Die Mietpreisbremse wird nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet.

2) Mietpreisüberhöhung:
Die Mietpreisüberhöhung ist im § 5 WiStG geregelt. Die Grenze zur Mietpreisüberhöhung wird grundsätzlich dann überschritten, wenn die geforderte Kaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschreitet. Eine weitere Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter die ungünstige Marktlage (geringes Angebot an vergleichbaren Wohnungen) zum Vertragsschluss ausgenutzt hat. Die Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

3) Mietwucher:
Der Mietwucher ist im § 291 StGB verankert. Die Grenze zum Mietwucher wird grundsätzlich dann überschritten, wenn die geforderte Kaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent übersteigt. Mietwucher kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Außerdem ist es erforderlich, dass der Vermieter eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines Mieters ausgebeutet hat.


Pressekontakt

Hans-Jochem Witzke
1.Vorsitzender
Telefon: 0173 5384431
E-Mail: witzke@mieterverein-duesseldorf.de

Claus Nesemann
Geschäftsführer
Telefon: 0211/ 16 99 6-50
E-Mail: nesemann@mieterverein-duesseldorf.de