Wohnungsmängel muss die Vermieterin bzw. der Vermieter beseitigen. Das Gesetz gibt den Mietenden das Recht bis zur Beseitigung des Mangels zu mindern, wenn die Wohnung bis dahin nur eingeschränkt nutzbar ist.
Sie wollen wissen, ob und wie viel Sie mindern können?
⇒ Hier erhalten Sie kompetente Informationen und Unterstützung vom Deutschen Mieterbund mit seinen rund 300 örtlichen Mietervereinen.
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