Düsseldorf

Umfrage zur Berücksichtigung von Instandsetzungskosten bei der energetischen Wohnraummodernisierung

Nicht erst seit der viel beachteten Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2020 zur Anrechnung nicht fälliger Instandhaltungskosten bei Modernisierungsmaßnahmen (VIII ZR 81/19) wird im Mietrecht intensiv darüber diskutiert, wie die Vertragsparteien bei der Durchführung von energetischen Wohnungsmodernisierungen den aktuellen Zustand einzelner Gebäudebauteile zu berücksichtigen haben.
Im Rahmen des interdisziplinären Forschungsprojekts „Akzeptanz hoheitlicher Entscheidungen“ beschäftigt sich die Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein zu Hamburg mit dieser Problematik.

Aufruf der Universität Bielefeld 

Wie werden Instandsetzungsanteile aktuell berücksichtigt?
Um diese Informationen zu sammeln werden Vermieter:innen, die seit 2018 energetische Modernisierungsmaßnahmen angekündigt und durchgeführt haben und Mieter:innen, deren Wohnungen modernisiert wurden, gebeten, das Forschungsprojekt durch die Teilnahme an einer Umfrage zu unterstützen. 
Die jeweiligen Fragebögen finden Sie unter: https://uni-bielefeld.de/umfrage-mietrecht

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!


Pressekontakt

Hans-Jochem Witzke
1.Vorsitzender
Telefon: 0173 5384431
E-Mail: witzke@mieterverein-duesseldorf.de

Claus Nesemann
Geschäftsführer
Telefon: 0211/ 16 99 6-50
E-Mail: nesemann@mieterverein-duesseldorf.de