Düsseldorf

Über 50.000 Beratungen im Jahr 2017

Wer zum Mieterverein Düsseldorf in die Oststraße kommt, ist immer gut beraten

Der Mieterverein Düsseldorf in der Oststraße 47 blickt auf ein arbeits- und erfolgreiches Jahr 2017 zurück. „Gut 50.000 Mal konnten die zwölf Volljuristinnen und Anwälte unseren Mitgliedern beratend zur Seite stehen und ihnen so mache Sorge nehmen!“, so Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des 1899 gegründeten Vereins. Bei mehr als einem Drittel aller Beratungen ging es um das Thema „Heizungs- und Nebenkosten“. Wer als Mieter eine Abrechnung erhält, sollte diese sorgfältig prüfen lassen, bevor er auf eine eventuelle Nachforderung des Vermieters zahlt, warnt der Mieterverein Düsseldorf. „Nahezu jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch, da macht sich der jährliche Mitgliedsbeitrag von 66 Euro oft schnell bezahlt“, stellt Hans-Jochem Witzke fest. 

Die häufigsten Fehler sind:

Verwaltungs- oder Reparaturkosten sind keine Betriebskosten. Mieter müssen – egal, was im Mietvertrag steht – nicht für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen oder Reparaturen im Haus bzw. in der Wohnung zahlen. Das ist immer Sache des Vermieters.

Wartungskosten für Fahrstuhl oder Heizung sind Betriebskosten. Auch hier müssen Mieter keine Reparaturkosten zahlen, selbst dann nicht, wenn sie sich hinter so genannten „Vollwartungsverträgen“ verbergen. Hier muss der Vermieter anteilige Reparaturkosten herausrechnen.

Hausmeisterkosten müssen nur insoweit bezahlt werden, als der vom Vermieter nicht zu Verwaltungs- oder Reparaturarbeiten eingesetzt wird. 

Die Prämien für Gebäude- und Haftpflichtversicherungen sind Betriebskosten, die der Mieter, soweit das im Mietvertrag vereinbart ist, bezahlen muss. Zu den umlagefähigen Versicherungskosten gehören aber keine Kosten für sonstige Versicherungen des Vermieters, wie zum Beispiel Rechtsschutz-, Hausrat- oder Mietverlustversicherungen. 

Bei der Betriebskostenabrechnung müssen alle Wohnungen des Hauses mit einbezogen werden, auch die vom Vermieter bewohnte Wohnung oder die Wohnung des Hausmeisters. Für leerstehende Wohnungen muss der Vermieter die anteiligen Betriebskosten übernehmen und darf sie nicht auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.

Heiz- und Betriebskostenabrechnungen müssen innerhalb des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres dem Mieter zugegangen sein. Forderungen des Vermieters, das Jahr 2016 betreffend, müssen also ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr akzeptiert werden. 

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss von über 32.000 Mitgliederhaushalten, denen eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung in mietrechtlichen Fragen garantiert wird. Der Mieterverein wird allein durch die Beiträge seiner Mitglieder und ohne öffentliche Förderung finanziert. Im Mitgliedsbeitrag von jährlich 66 Euro ist alles inklusive: nahezu unbegrenzte persönliche Beratung, die Korrespondenz mit Vermietern und Hausverwaltungen sowie die Prozesskosten gemäß einer Rechtsschutzrichtlinie.


Pressekontakt

Hans-Jochem Witzke
1.Vorsitzender
Telefon: 0173 5384431
E-Mail: witzke@mieterverein-duesseldorf.de

Claus Nesemann
Geschäftsführer
Telefon: 0211/ 16 99 6-50
E-Mail: nesemann@mieterverein-duesseldorf.de