Die Verlängerung war nötig geworden, weil die Mieterschutzverordnung NRW hinsichtlich der Geltung der Mietpreisbremse bis zum 31.12.2025 befristet war.
Die Mietpreisbremse besagt, dass bei einer Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 % überschritten werden darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird mit dem Mietspiegel ermittelt.
Die Mietspiegel für Düsseldorf und Umgebung finden Sie hier https://www.mieterverein-duesseldorf.de/mieterservice/mietspiegel-fuer-duesseldorf-und-umgebung
Aus unserem Vereinsgebiet gehören neben Düsseldorf die Städte Neuss, Kaarst, Meerbusch, Ratingen, Erkrath, Korschenbroich und Grevenbroich zur sogenannten Gebietskulisse der neuen Mieterschutzverordnung. Somit gilt dort nunmehr auch die Mietpreisbremse, eine auf 15 % reduzierte Kappungsgrenze und ein erweiterter Kündigungsschutz bei der Umwandlung in Wohnungseigentum.
Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema finden Sie hier:
https://www.mieterverein-duesseldorf.de/mieterservice/mieterschutzverordnung-nrw