Seit einem Jahr ist die Mieterschutzverordnung NRW in Kraft. Der WDR hat das zum Anlass genommen, um sich umfassend mit dem Thema Mietpreisbremse zu befassen. U.a. wurde in den Räumlichkeiten des Mieterverein Düsseldorf e.V. gedreht. Hans-Jochem Witzke (1. Vorsitzender) und Claus Nesemann (Geschäftsführer) standen dem WDR Rede und Antwort und haben dabei auch ihr Tool zur Überprüfung der Mietpreisbremse vorgestellt.
Bereits am 01.03.2026 hat der WDR ausführlich über das Thema Mietpreisbremse in seinen Nachrichten https://www1.wdr.de/nachrichten/mietpreisbremse-nrw-wirksamkeit-bilanz-kritik-100.html berichtet. Hier kommen Hans-Jochem Witzke, Claus Nesemann, Erik Uwe Amaya (Verbandsdirektor Haus und Grund Rheinland Westfalen) und Prof. Clemens Fuest (Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung) zu Wort und geben ihre Einschätzung zur Mietpreisbremse. In einer Grafik kann man auch sehen, wie sich die Miethöhe u.a. in Düsseldorf entwickelt hat.
Der Mieterverein Düsseldorf bietet auf seiner Website allen Mieterinnen und Mietern in Düsseldorf ein kostenloses Tool an, mit dem man prüfen kann, ob die Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt https://www.mieterverein-duesseldorf.de/mietpreisbremse. Mit weiteren Tools kann man auch Mieterhöhungen (Nettomieterhöhung und Indexmieterhöhung) sowie die Miethöhe auf Mietwucher überprüfen lassen
Zuvor hatte der Mieterverein Düsseldorf e.V. bereits das Analyseinstitut Mietenmonitor UG aus Freiburg mit einer Studie zur Mietpreisbremse beauftragt. Die Auswertung von 22.109 Online-Inseraten in der Zeit vom 03.11.2019 bis zum 03.11.2022 ergab bei sehr konservativer Betrachtung das nachfolgende Ergebnis:
- Verstöße gegen die Mietpreisbremse (nach Abzug der Neubauten) = 26,30 %
- Grenzen derMietpreisüberhöhung(§ 5 WiStG)überschritten = 13,50 %
(hier muss die Miete um mehr als 20 % über dem Mietspiegel liegen und der Vermieter muss das geringe Angebot an vergleichbarem Wohnraum für den Vertragsschluss ausgenutzt haben. - Grenzen des Mietwuchers (§ 291 StGB) überschritten = 2,60 %
Hier finden Sie den Link zur Studie https://www.mieterverein-duesseldorf.de/fileadmin/user_upload/redaktion/duesseldorf/2022_11_18_PK_Mietenmonitor/Mietenmonitor_Mietpreisbremse_in_Duesseldorf.pdf
Eine neue Studie wird voraussichtlich Mitte des Jahres veröffentlicht werden.
Für den Mieterverein Düsseldorf e.V. ist daher völlig klar, dass die Mietpreisbremse nachgeschärft werden muss. Schlupflöcher für unredliche Vermieter müssen geschlossen werden und Verstöße gegen die Mietpreisbremse müssen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Daneben ist es dringend erforderlich, dass der § 5 WiStG (die sogenannte Mietpreisüberhöhung) reformiert wird. Nur so kann der weitere Anstieg der Mieten eingedämmt werden.
Es bleibt zu hoffen, dass die von der Bundesregierung eingesetzte Mietrechtskommission, der auch der Deutsche Mieterbund angehört, erfolgreich arbeitet und die Politik davon überzeugen kann, dass Reformen für mehr Mieterschutz dringend notwendig sind https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/mietrechtskommission-startet/.


