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Mietertipp: Start der Heizperiode

Wenn es draußen kälter wird lohnt sich ein Blick auf die Heizung: Funktioniert sie einwandfrei? Werden meine Räume ausreichend warm? Was kann ich tun, wenn die Heizung ausfällt?

Heizung muss funktionieren

Vermieter müssen dafür sorgen, dass die Wohnung ausreichend beheizt werden kann. Als Richtwert gelten in der Heizperiode tagsüber etwa 20 bis 22 Grad Celsius in den Wohnräumen. Wird diese Temperatur trotz aufgedrehter Heizkörper nicht erreicht oder fällt die Heizung vollständig aus, kann ein Mietmangel vorliegen.

Betroffene sollten den Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung unverzüglich informieren und den Mangel möglichst genau dokumentieren. Hilfreich ist es, die Raumtemperatur zu verschiedenen Tageszeiten zu messen und die Messwerte festzuhalten.

Gibt es einen festen Beginn der Heizperiode?

Häufig wird im Mietvertrag eine Heizperiode vereinbart – beispielsweise vom 1. Oktober bis zum 30. April. Eine gesetzlich festgelegte Heizperiode mit einem einheitlichen Start- und Enddatum gibt es nicht. Allerdings gilt: Bei niedrigen Außentemperaturen muss eine ausreichende Beheizung der Wohnung möglich sein.

Unsere Tipps für die Heizsaison:

  • Richtig lüften: Mehrmals täglich kurz und kräftig lüften, statt die Fenster dauerhaft gekippt zu lassen.
  • Räume nicht auskühlen lassen: Auch wenig genutzte Räume sollten ausreichend temperiert werden, um Feuchtigkeit und Schimmel vorzubeugen.
  • Temperaturen kontrollieren: Bei Problemen mit der Heizung Raumtemperatur und Zeitpunkt dokumentieren.
  • Heizkörper nicht verdecken: Möbel und Vorhänge können die Wärmeverteilung behindern.
  • Heizkörper entlüften: Luft im Heizkörper verhindert eine gleichmäßige Erwärmung – Entlüften schafft Abhilfe.
  • Mangel sofort melden: Funktioniert die Heizung nicht oder wird die Wohnung nicht ausreichend warm, sollte der Vermieter umgehend informiert werden.

Wichtig: Eine defekte oder nicht ausreichend funktionierende Heizung sollten Mieter nicht einfach hinnehmen. Reagiert der Vermieter nicht auf einen gemeldeten Mangel, hilft der örtliche Mieterverein.

Hinweis: Sie haben eine Gastherme in Ihrer Wohnung und hierfür einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen und bekommen eine eigene Gasrechnung? Dann muss Ihnen Ihr Vermieter vielleicht einen Teil der Kosten erstatten – nämlich die CO₂‑Steuer. Dies ist dann der Fall, wenn Ihre Wohnung eher schlecht gedämmt und dadurch der Verbrauch hoch ist. Bei einer Wohnung von 65m² bekommen Sie ab einem Verbrauch von 4.000 kWh pro Jahr, Teile der CO₂‑Steuer zurück.

Informieren Sie sich hier
 

Mit diesen Hinweisen bleiben Ihre vier Wände auch in der kalten Jahreszeit angenehm warm und Sie wissen, was bei Problemen mit der Heizung zu tun ist.


Pressekontakt

Hans-Jochem Witzke
1.Vorsitzender
Telefon: 0173 5384431
E-Mail: witzke@mieterverein-duesseldorf.de

Claus Nesemann
Geschäftsführer
Telefon: 0211/ 16 99 6-50
E-Mail: nesemann@mieterverein-duesseldorf.de