Antwort Volt

1. Schutz gegen Mietwucher

Gegen die Mietpreisbremse wird in Düsseldorf flächendeckend (mindestens bei jeder vierten Neuvermietung) verstoßen. In wahrscheinlich ähnlichem Umfang wird die Kappungsgrenze (Mieterhöhung im Rahmen des Mietspiegels, höchstens 20 Prozent in drei Jahren) missachtet. Mietwucher wird in Düsseldorf nicht bekämpft, ebenso wenig vorgetäuschter Eigenbedarf. Vermietungsmodelle wie z. B. möbliertes und befristetes Wohnen umgehen die Absichten, Mieten und bezahlbares Wohnen in Düsseldorf in den Griff zu bekommen.

Was ist Ihr Plan, um Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger vor Mietwucher zu schützen?

Für Volt ist Wohnen ein Grundrecht. Deshalb wollen wir in Düsseldorf alle rechtlichen Spielräume konsequent nutzen, die uns das Wohnungsaufsichtsgesetz NRW (WiStG) und die kommunale Wohnraumschutzsatzung eröffnen. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, Leerstand und Zweckentfremdung systematisch zu erfassen und konsequent zu ahnden. Das umfasst Bußgelder nach WiStG ebenso wie die Verpflichtung von Eigentümer:innen, leerstehende Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen.

Wo das Land NRW notwendige Regelungen blockiert, werden wir kommunale Lösungen erarbeiten: durch den Ausbau der Wohnraumschutzsatzung, den strategischen Einsatz des kommunalen Vorkaufsrechts (§ 24 BauGB) und durch transparente Leerstandskataster. Darüber hinaus unterstützen wir die Einrichtung einer kommunalen Task Force, die Verstöße dokumentiert und gemeinsam mit den Bezirksregierungen rechtssicher sanktioniert.

Volt orientiert sich dabei an europäischen Best Practices, etwa Wien oder Amsterdam, und fordert die Landesregierung auf, die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Wohnraumschutz zu erweitern. Solange dies nicht geschieht, werden wir in Düsseldorf die bestehenden Instrumente bis an die Grenze des Machbaren nutzen.

2. Soziale Erhaltungssatzungen

Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzung) können den Mieterschutz stärken 

  1. bei geplanten baulichen Maßnahmen des Vermieters (Luxus-Modernisierung oder Abriss- Neubau)
  2. durch das Vorkaufsrecht der Stadt Düsseldorf und
  3. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (Genehmigungspflicht).

Das Vorkaufsrecht der Stadt Düsseldorf in Milieuschutzgebieten hat aber wegen der Rechtsprechung inzwischen kaum noch Bedeutung. Die Einführung der Genehmigungspflicht bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen scheitert an der fehlenden Rechtsverordnung des Landes NRW, die zu erlassen sich Landesbauministerin Ina Scharrenbach beharrlich weigert. Das bedeutet, dass aktuell zwei von drei Instrumenten von Sozialen Erhaltungssatzungen in Düsseldorf nicht genutzt werden können.

Wie gehen Sie mit dieser Problemlage um?

Volt Düsseldorf will die sozialen Erhaltungssatzungen in der Stadt konsequent anwenden und ausweiten. Damit stärken wir den Schutz der Mieter:innen vor Verdrängung.

  • Bauliche Veränderungen: Luxusmodernisierungen und Abrisse in Milieuschutzgebieten sollen einer strengen Genehmigungspflicht unterliegen.
  • Kommunales Vorkaufsrecht: Düsseldorf muss dieses Instrument viel häufiger nutzen. Grundsätzlich gilt für uns: Der Wohnungsbestand gehört in kommunale Hand. Städtische Wohnungen werden nicht verkauft.

Wo die Stadt das Vorkaufsrecht ausübt, sichern wir die Wohnungen langfristig: Entweder durch Überführung in den kommunalen Bestand oder, falls die Finanzlage einen direkten Ankauf nicht zulässt, durch Weiterveräußerung mit privatrechtlichen Selbstnutzungsverträgen. Käufer:innen verpflichten sich, die Wohnungen mindestens zehn Jahre selbst zu bewohnen. Ein Weiterverkauf ist in dieser Zeit ausgeschlossen. Danach darf nur an die Stadt, kommunale Gesellschaften oder gemeinwohlorientierte Genossenschaften weiterverkauft werden. So schließen wir Spekulanten aus und erhalten stabile Nachbarschaften

  • Blockade des Landes NRW: Dass das Umwandlungsverbot ohne Landesverordnung nicht greift, halten wir für falsch. Wir werden Druck auf die Landesregierung ausüben, bis sie hier endlich handelt. Bis dahin nutzen wir alle kommunalen Spielräume; vom konsequenten Vorkaufsrecht bis zur privatrechtlichen Eigennutzungsauflage.

Damit sorgen wir dafür, dass die Milieuschutzsatzungen nicht stumpf bleiben, sondern tatsächlich Mieter:innen schützen und langfristig bezahlbaren Wohnraum sichern.

3. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Das Handlungskonzept Wohnen und auch das Düsseldorfer Baulandmodell sind leider keine Erfolgsgeschichten. Die Anzahl der errichteten Wohnungen ist bisher hinter den ohnehin geringen Erwartungen zurückgeblieben; hinter den Erfordernissen sowieso.

Wie kann mehr und insbesondere bezahlbar für Mieterinnen und Mieter gebaut werden? Immerhin wohnen vier von fünf Düsseldorferinnen und Düsseldorfer zur Miete.

Wie sieht nach Ihren Vorstellungen die nähere Zukunft der Planungsbrachen aus?
- Gerresheimer Glashütte
- Grand Central (ehemaliges Paketpostamt)
- Bergische Kaserne
- Benrather Gärten (Hildener Straße)

  1. Neubau nach dem „Standard E – Düsseldorfer Modell“
    Wir wollen bewusst nicht länger nach teuren Maximalstandards bauen, sondern nach soliden Mindeststandards, wie es in Mittelholstein erprobt ist. „Standard E“ bedeutet: funktionale Grundrisse, einfache Ausstattung, Verzicht auf unnötige Tiefgaragen oder Luxusdetails. Damit halbieren sich die Baukosten auf etwa 2.000 €/m² und ermöglichen Mieten von 5,50–6 €/m². Rechtlich ist das gesichert, solange die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bauordnung NRW eingehalten werden. Düsseldorf kann dies über Konzeptvergaben und städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB) verbindlich machen.
  2. Nutzung des vorhandenen Bestands
    Statt immer nur neu zu bauen, wollen wir Bestehendes umnutzen. In Düsseldorf stehen über 1 Mio. m² Bürofläche leer. Würden diese Flächen schrittweise zu Wohnungen umgebaut, könnten bis zu 16.000 Wohnungen entstehen. Die Stadt kann hier die Verfahren beschleunigen, Bebauungspläne anpassen (z. B. Umwandlung in Urbanes Gebiet nach BauNVO § 6a) und Quoten für bezahlbare Mieten in städtebaulichen Verträgen festschreiben.
    Auch Industrieareale sollen – wo möglich – in gemischte Wohnquartiere umgewidmet werden. Das Baugesetzbuch (§§ 1, 2, 9 BauGB) gibt der Stadt dafür die nötigen Hebel.
  3. Kommunale Bodenpolitik: Erbbaurecht und Vorkaufsrecht
    Die Stadt darf keine Grundstücke mehr verkaufen. Stattdessen vergeben wir sie nur noch im Erbbaurecht (ErbbauRG), so bleibt die Stadt Eigentümerin des Bodens, kann Mieten und Belegungsbindungen festschreiben und spekulative Gewinne verhindern.
    Zusätzlich nutzen wir konsequent das kommunale Vorkaufsrecht (§§ 24–28 BauGB), um Immobilien dem Markt zu entziehen. Wenn die Stadt Immobilien nicht selbst übernehmen kann, werden sie nur unter Selbstnutzungsauflagen weitergegeben: Käufer:innen müssen mindestens zehn Jahre selbst darin wohnen, und ein späterer Verkauf ist nur an die Stadt, eine kommunale Wohnungsgesellschaft oder eine gemeinwohlorientierte Genossenschaft möglich.

Unser Ziel: Bezahlbarer Wohnraum für breite Schichten – nicht nur durch mehr Bau, sondern durch kluge Regulierung, konsequente Bodenpolitik und die Nutzung vorhandener Potenziale. Düsseldorf soll ein Vorreiter für „einfaches Bauen“ und nachhaltige Umnutzung werden.

4. Abriss von bezahlbarem Wohnraum verhindern, Zweckentfremdung vermeiden:

Obwohl bezahlbarer Wohnraum in Düsseldorf ein kostbares Gut ist, sollen immer mehr Wohngebäude abgerissen und durch (für die meisten Mieterinnen und Mieter kaum bezahlbare) Neubauten ersetzt werden. Ein prominentes Beispiel ist die Mauerstraße 32 in Pempelfort. Günstiger Wohnraum droht so verloren zu gehen. Mieterinnen und Mietern droht hier die Entmietung durch rein renditeorientierte Investoren. Die Zweckentfremdungsregelungen in der Wohnraumschutzsatzung zeigen sich hier als stumpfes Schwert.

Wie ist Ihre Haltung zu Abriss von Wohngebäuden? Was sind Ihre Ideen, um Abriss zukünftig erheblich zu reduzieren oder gar zu verhindern? Muss am Wohnraumstärkungsgesetz NRW nachgebessert werden?

Für welche weiteren Verbesserungsmöglichkeiten im Mietrecht und bei ihrer Durchsetzung setzen Sie sich ein?

Volt Düsseldorf will keinen Abriss von bezahlbarem Wohnraum zulassen und die Zweckentfremdung konsequent unterbinden.

  1. Abriss nur in Ausnahmefällen: Mit sozialen Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB stellen wir sicher, dass Abrissgenehmigungen nur erteilt werden, wenn gleichwertiger Ersatzwohnraum geschaffen wird. Zudem werden wir von der Möglichkeit einer Abrissgenehmigungspflicht nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW Gebrauch machen.
  2. Zweckentfremdung stoppen: Volt wird sich für eine scharfe Zweckentfremdungssatzung einsetzen. Ferienwohnungen und gewerbliche Umnutzungen sind dann genehmigungspflichtig. Plattformen wie Airbnb müssen Inserate mit einer städtischen Wohnraum-ID versehen, ansonsten werden sie gelöscht. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Auch dauerhafter Leerstand fällt darunter.
  3. Kontrolle und Vollzug: Wir setzen auf eine städtische Taskforce Wohnraumschutz, die Zweckentfremdung aktiv ermittelt und ahndet, analog zu Köln und München. So sorgen wir dafür, dass die Satzung nicht nur auf dem Papier steht.

Unser Ziel: Jeder Quadratmeter Wohnraum in Düsseldorf muss den Menschen dienen, die ihn brauchen.