Antwort SPD
1. Schutz gegen Mietwucher
Gegen die Mietpreisbremse wird in Düsseldorf flächendeckend (mindestens bei jeder vierten Neuvermietung) verstoßen. In wahrscheinlich ähnlichem Umfang wird die Kappungsgrenze (Mieterhöhung im Rahmen des Mietspiegels, höchstens 20 Prozent in drei Jahren) missachtet. Mietwucher wird in Düsseldorf nicht bekämpft, ebenso wenig vorgetäuschter Eigenbedarf. Vermietungsmodelle wie z. B. möbliertes und befristetes Wohnen umgehen die Absichten, Mieten und bezahlbares Wohnen in Düsseldorf in den Griff zu bekommen.
Was ist Ihr Plan, um Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger vor Mietwucher zu schützen?
Wir setzen die Rechte von Mieter*innen durch. Dazu bauen wir die Beratungsstelle Wohnraumschutz umgehend zu einer auch proaktiv agierenden Mieterschutzeinheit für die Stadt Düsseldorf aus. Die neue Mieterschutzeinheit berät alle Düsseldorfer Mieter*innen kostenlos u.a. zu Fragen zu Wohnraumschutz- und sozialen Erhaltungssatzungen, der Zweckentfremdungsverordnung, Mietpreis- und Kappungsgrenze, der Umwandlung von Miet- in Wohneigentum oder Eigenbedarf.
Darüber hinaus überwacht die Einheit die Einhaltung der Satzungen zum Wohle der Mieter*innen. Bei Verstößen leitet die Stadt Bußgeldverfahren ein und bringt Straftaten zur Anzeige. Ähnlich wie die neue Mietpreisprüfstelle in Berlin überprüft sie die Angemessenheit der Miethöhe und klärt über Rechte, Pflichten und Schutzmaßnahmen auf. Um die Mieter*innen auch bei weiteren Schritten zu unterstützen, informiert sie über Hilfsangebote und leitet die Menschen an entsprechende Stellen weiter. Für Hausgemeinschaften bietet sie ein besonders zugeschnittenes Angebot für Unterstützung und Konfliktlösung.
Regeln zum Mieter*innenschutz dürfen kein stumpfes Schwert bleiben. Die Mieterschutzeinheit überwacht die Einhaltung der Mietpreisbremse und überprüft die Einhaltung der Zweckentfremdungssatzung. Sie ahndet Mietwucher aktiv. Bei Verstößen gegen die Zweckentfremdungssatzung leitet sie Bußgeldverfahren ein. Ebenso überprüft sie die Einhaltung der sozialen Erhaltungssatzungen. Dabei identifiziert sie auch zukünftig Orte erhöhter Probleme und schlägt bei Bedarf weitere Satzungsgebiete vor.
2. Soziale Erhaltungssatzungen
Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzung) können den Mieterschutz stärken
- bei geplanten baulichen Maßnahmen des Vermieters (Luxus-Modernisierung oder Abriss- Neubau)
- durch das Vorkaufsrecht der Stadt Düsseldorf und
- bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (Genehmigungspflicht).
Das Vorkaufsrecht der Stadt Düsseldorf in Milieuschutzgebieten hat aber wegen der Rechtsprechung inzwischen kaum noch Bedeutung. Die Einführung der Genehmigungspflicht bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen scheitert an der fehlenden Rechtsverordnung des Landes NRW, die zu erlassen sich Landesbauministerin Ina Scharrenbach beharrlich weigert. Das bedeutet, dass aktuell zwei von drei Instrumenten von Sozialen Erhaltungssatzungen in Düsseldorf nicht genutzt werden können.
Wie gehen Sie mit dieser Problemlage um?
Wir haben in den Ausschüssen und im Rat mehrfach mit Anfragen auf das Problem aufmerksam gemacht und die Stadtspitze und Stadtverwaltung mit Anträgen aufgefordert, bei Landesbauministerin Ina Scharrenbach für den Erlass der zwingend notwendigen Rechtsverordnungen einzutreten.
Wir teilen die Einschätzung, dass durch die fehlenden landesrechtlichen Regelungen eine wirksame Anwendung von sozialen Erhaltungssatzungen verhindert wird. Wir setzen uns auch weiterhin auf kommunaler und Landesebene für den Erlass der fehlenden Rechtsverordnungen ein.
Wir haben im Rat mit mehreren Initiativen versucht bereits jetzt weitere Soziale Erhaltungssatzungen für Düsseldorf auf den Weg zu bringen. Das wurde von CDU und Grüne nicht unterstützt.
Wir stellen die Düsseldorfer Mieter*innen in den Mittelpunkt unserer Wohnungspolitik und starten eine echte Wohnraumoffensive. Dabei schützen wir sie mit sozialen Erhaltungssatzungen vor Luxussanierungen. Nach dem Vorbild der ersten Erhaltungssatzung in Bilk verabschieden wir Satzungen für Wohnquartiere im gesamten Stadtgebiet. Damit Wohnraum wieder zum Wohnen da ist und nicht als Spekulationsobjekt missbraucht wird. Soziale Erhaltungssatzungen stärken den Mieter*innenschutz bei geplanten baulichen Maßnahmen und der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter anderem durch Genehmigungspflichten und städtische Vorkaufsrechte. Zusätzlich verschärfen wir die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf.
3. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Das Handlungskonzept Wohnen und auch das Düsseldorfer Baulandmodell sind leider keine Erfolgsgeschichten. Die Anzahl der errichteten Wohnungen ist bisher hinter den ohnehin geringen Erwartungen zurückgeblieben; hinter den Erfordernissen sowieso.
Wie kann mehr und insbesondere bezahlbar für Mieterinnen und Mieter gebaut werden? Immerhin wohnen vier von fünf Düsseldorferinnen und Düsseldorfer zur Miete.
In unserer Stadt werden immer mehr Wohnhäuser von Investoren zur Luxussanierung aufgekauft. Freie Bauflächen werden zu Spekulationsobjekten. Wohnen, egal ob zur Miete oder im Wohneigentum, wird unbezahlbar. Zugleich werden wichtige Maßnahmen für die Zukunft, zur Anpassung an den Klimawandel, für mehr Klimaschutz oder für Barrierefreiheit benutzt, um Mieter*innen zu verdrängen. Bezahlbares Wohnen ist eine der sozialen Fragen dieses Jahrzehnts. Unsere Antworten entscheiden darüber, wie lebendig unsere Stadt in Zukunft sein wird.
Die Wohnungsbauoffensive mit 8000 bezahlbaren Wohnungen, die auf Druck der SPD im Rat auf den Weg gebracht worden ist, war ein dringend notwendiger Schritt. Nur so können Wohnungen geschaffen werden, wo der Markt und die private Bauwirtschaft versagen. Doch der Kurs wird vom CDU-Oberbürgermeister nicht gehalten: Bisher ist keine einzige Wohnung fertiggestellt. Das werden wir ändern. Wir wollen eine echte Wohnungsbauoffensive, die dauerhaft bezahlbaren Wohnraum durch städtischen, genossenschaftlichen und gemeinwohlorientierten (nach neuer Gemeinnützigkeit) Wohnungsbau schafft. Wir kaufen und entwickeln Flächen lieber selbst, anstatt uns auf Investoren zu verlassen. In Düsseldorf sollen auch die wohnen können, die den Laden am Laufen halten. Um das zu unterstützen, braucht es auch die Rückkehr der Werkswohnungen und auch wieder mehr Wohnraum für Studierende. Über ein Azubiwerk soll es außerdem endlich mehr Wohnraum für Azubis geben.
Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Dabei setzen wir voll auf die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWD), Genossenschaften und gemeinnützige Unternehmen. Unser Ziel: 500 neue Wohnungen pro Jahr allein durch die SWD. Für mehr Tempo bei der Umsetzung gründen wir eine Stadtentwicklungsgesellschaft, die die Investorenrolle bei größeren Grundstücken übernimmt, Planverfahren koordiniert und die Umsetzung vorantreibt. Die Gesellschaft kauft auch aktiv Baugrundstücke an und erhält Grundstücke von der Stadt. Die Genossenschaften die dauerhaft bezahlbaren Wohnraum bereitstellen bevorzugen wir bei der Vergabe von Grundstücken.
Die SWD wird neben der neuen Stadtentwicklungsgesellschaft zum zentralen Akteur. Dafür wird sie finanziell z.B. über die Einlage von Grundstücken gestärkt und handlungsfähiger gemacht. Sie wird auch aktiv Wohnraum ankaufen, um bezahlbaren Wohnraum auch im Bestand vor Spekulanten zu sichern.
Wir verstetigen das städtische Impulsprogramm für den Wohnungsneubau und entwickeln es zum wichtigen Baustein für bezahlbares Wohnen weiter. Es werden ausschließlich städtische Töchter, Genossenschaften und weitere gemeinwohlorientierte Unternehmen gefördert, die dauerhaft bezahlbaren Wohnraum errichten. Die Mieten deckeln wir auf maximal 10 Euro pro Quadratmeter und schaffen so eine Förderung, die sich gezielt an die Mitte der Stadtgesellschaft richtet. Nämlich an diejenigen, deren Einkommen zu hoch für eine geförderte Wohnung, aber zu niedrig für die hohen Preise des Marktes ist.
Wie sieht nach Ihren Vorstellungen die nähere Zukunft der Planungsbrachen aus?
- Gerresheimer Glashütte
- Grand Central (ehemaliges Paketpostamt)
- Bergische Kaserne
- Benrather Gärten (Hildener Straße)
Wir verhindern Bodenspekulation, denn sie sorgt später für hohe Mieten. Dafür setzen wir alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente ein, wie beispielsweise weiter Vorkaufsrechtsatzungen bei allen größeren Investorenprojekten. Wir entwickeln Flächen nur noch dann weiter, wenn sie in der Hand derer sind, die sie auch bebauen wollen. Dafür sichern wir uns auch vertragliche Vorkaufsrechte. Unbebaute Grundstücke werden über die Grundsteuer C für den Wohnungsbau mobilisiert.
Städtische Grundstücke dürfen nicht verkauft, sondern nur in Erbpacht vergeben werden. Durch Nutzung des Vorkaufsrechts erwerben wir Grundstücke für den Wohnungsbau. Wenn sich die Möglichkeit bietet, Boden für Wohnungsbau oder Wohnungen direkt für die SWD anzukaufen, nutzen wir sie, im Gegensatz zu jetzt. Das gilt insbesondere für Flächen, die wegen Insolvenzen brachliegen. Dafür ziehen wir alle Register - von aktivem Zugehen auf Eigentümer*innen bis zur Nutzung von Vorkaufsrechten. Hierzu hinterlegen wir im kommunalen Haushalt 150 Millionen Euro pro Jahr, um jährlich entsprechende Grundstücke kaufen zu können.
4. Abriss von bezahlbarem Wohnraum verhindern, Zweckentfremdung vermeiden:
Obwohl bezahlbarer Wohnraum in Düsseldorf ein kostbares Gut ist, sollen immer mehr Wohngebäude abgerissen und durch (für die meisten Mieterinnen und Mieter kaum bezahlbare) Neubauten ersetzt werden. Ein prominentes Beispiel ist die Mauerstraße 32 in Pempelfort. Günstiger Wohnraum droht so verloren zu gehen. Mieterinnen und Mietern droht hier die Entmietung durch rein renditeorientierte Investoren. Die Zweckentfremdungsregelungen in der Wohnraumschutzsatzung zeigen sich hier als stumpfes Schwert.
Wie ist Ihre Haltung zu Abriss von Wohngebäuden? Was sind Ihre Ideen, um Abriss zukünftig erheblich zu reduzieren oder gar zu verhindern? Muss am Wohnraumstärkungsgesetz NRW nachgebessert werden?
Wir nutzen alle Möglichkeiten, neuen Wohnraum zu schaffen und bestehenden Wohnraum fit für die Zukunft zu machen. Das heißt zu allererst, flächen- und ressourcensparend zu bauen und nur zu versiegeln, wo im Gegenzug Grünflächen entstehen. Bestehende Wohnungen und Wohnhäuser müssen saniert werden, statt einfach abzureißen und neu zu bauen. Und das heißt dort nachzuverdichten und Gebäude aufzustocken, wo es sozial- und umweltverträglich möglich ist, ohne hierfür aber bestehende gewerbliche Strukturen zu verdrängen.
Die letzte Novellierung des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW von 2021 wurde von der SPD-Landtagsfraktion scharf kritisiert, insbesondere erfolgte keine erhoffte Stärkung der Instrumente für die kommunale Wohnungsaufsicht. Eine Novellierung zur Stärkung der kommunalen Wohnungsaufsicht, eine stärkere Berücksichtigung von Mieter*inneninteressen und bessere Regelungen zur Kurzzeitvermietung ist zwingend erforderlich.
Für welche weiteren Verbesserungsmöglichkeiten im Mietrecht und bei ihrer Durchsetzung setzen Sie sich ein?
Kommunal stellen wir die Düsseldorfer Mieter*innen in den Mittelpunkt unserer Wohnungspolitik. Wir setzen die Rechte von Mieter*innen durch. Unser Ziel ist, dass wir die Beratungsstelle Wohnraumschutz umgehend zu einer auch proaktiv agierenden Mieterschutzeinheit für die Stadt Düsseldorf ausbauen.
Die Mitarbeiter*innen beraten die Bürger*innen kostenlos u.a. zu Fragen zu Wohnraumschutz- und sozialen Erhaltungssatzungen, der Zweckentfremdungsverordnung, Mietpreis- und Kappungsgrenze, der Umwandlung von Miet- in Wohneigentum oder Eigenbedarf. Darüber hinaus überwacht die Einheit die Einhaltung der Satzungen zum Wohle der Mieter*innen. Bei Verstößen leitet die Stadt Bußgeldverfahren ein und bringt Straftaten zur Anzeige.
Das bedeutet aber auch, dass insbesondere auf Landesebene die fehlenden Rechtsverordnungen für die Sozialen Erhaltungssatzungen beschlossen und die aktuellen Landesgesetze zu Gunsten der Mieter*innen nachgeschärft werden müssen, um so den Kommunen rechtssichere Instrumente zum Mieterschutz an die Hand zu geben. Die SPD fordert das – CDU und Grüne im Land NRW haben das bisher nicht angegangen.