Antwort FDP
1. Schutz gegen Mietwucher
Gegen die Mietpreisbremse wird in Düsseldorf flächendeckend (mindestens bei jeder vierten Neuvermietung) verstoßen. In wahrscheinlich ähnlichem Umfang wird die Kappungsgrenze (Mieterhöhung im Rahmen des Mietspiegels, höchstens 20 Prozent in drei Jahren) missachtet. Mietwucher wird in Düsseldorf nicht bekämpft, ebenso wenig vorgetäuschter Eigenbedarf. Vermietungsmodelle wie z. B. möbliertes und befristetes Wohnen umgehen die Absichten, Mieten und bezahlbares Wohnen in Düsseldorf in den Griff zu bekommen.
Was ist Ihr Plan, um Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger vor Mietwucher zu schützen?
Seit Jahren werden steigende Mieten mit immer neuen „Symptombehandlungen“ wie der Mietpreisbremse beantwortet – anstatt das eigentliche Problem anzugehen. Wir sagen klar: Nur mehr Wohnungsbau schützt dauerhaft vor übermäßiger Mietbelastung. Die Mietpreisbremse war von Beginn an als befristetes Instrument gedacht, sie hat keine neuen Wohnungen geschaffen und ihre Wirkung ist begrenzt. Deshalb lehnen wir sie ab und setzen konsequent auf mehr Wohnungsbau – durch schnellere Genehmigungen, die Aktivierung ungenutzter Flächen, Aufstockungspotenziale sowie moderne Konzepte wie „Werkswohnungen 2.0“, bei denen Unternehmen gezielt Wohnraum für ihre Beschäftigten mitentwickeln, und eine Start-up-Hilfe für Wohnungsbaugenossenschaften, um neue Projekte unbürokratisch auf den Weg zu bringen.
Gleichzeitig bestehen klare Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung von Mietwucher und vorgeschobenem Eigenbedarf. Oft scheitert die Durchsetzung jedoch daran, dass Mieterinnen und Mieter die damit verbundenen Verfahren nicht einleiten – sei es aus Sorge vor hohen Kosten oder vor einer langwierigen Auseinandersetzung. Hier hätte eine qualifizierte, engagierte Rechtsberatung, die Betroffene nicht nur informiert, sondern sie aktiv durch den gesamten Prozess begleitet, eine herausragende Bedeutung für den Schutz der Mieterrechte.
2. Soziale Erhaltungssatzungen
Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzung) können den Mieterschutz stärken
- bei geplanten baulichen Maßnahmen des Vermieters (Luxus-Modernisierung oder Abriss- Neubau)
- durch das Vorkaufsrecht der Stadt Düsseldorf und
- bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (Genehmigungspflicht).
Das Vorkaufsrecht der Stadt Düsseldorf in Milieuschutzgebieten hat aber wegen der Rechtsprechung inzwischen kaum noch Bedeutung. Die Einführung der Genehmigungspflicht bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen scheitert an der fehlenden Rechtsverordnung des Landes NRW, die zu erlassen sich Landesbauministerin Ina Scharrenbach beharrlich weigert. Das bedeutet, dass aktuell zwei von drei Instrumenten von Sozialen Erhaltungssatzungen in Düsseldorf nicht genutzt werden können.
Wie gehen Sie mit dieser Problemlage um?
Die Freien Demokraten lehnen die Einführung einer sogn. „Sozialen Erhaltungssatzung“ ab, weil sie ein Versprechen abgibt, das in der Praxis nicht gehalten werden kann. Jede noch so kleine bauliche Maßnahme – ob neue Fenster, eine Badsanierung oder ein energiesparendes Modernisierungsprojekt – müsste einzeln von der Verwaltung genehmigt werden. Das bindet enorme Personalressourcen, verzögert dringend nötige Instandhaltungen und führt am Ende weder zu einer dauerhaften Mietpreisstabilität noch zu einer besseren Versorgung mit Wohnraum. In anderen Städten ist dieses Instrument bereits gescheitert: Es gibt den Mieterinnen und Mietern keine zusätzliche Sicherheit – im Gegenteil, es verschärft das Problem, weil notwendige Investitionen ausbleiben und sich der Wohnstandard verschlechtert.
Die Stadt Düsseldorf nutzt ihr Vorkaufsrecht unabhängig von einer sozialen Erhaltungssatzung auf Grundlage des Baugesetzbuchs sowie kommunaler Regelungen. Für uns ist dieses Instrument eine Ultima Ratio – nicht zuletzt, weil der finanzielle Spielraum der Stadt begrenzt ist. In gezielten Einzelfällen kann es jedoch ein wirksames Mittel sein, um Eigentümer oder Investoren zu einem verantwortungsvollen und sozialverträglichen Handeln zu bewegen.
Anstelle von flächendeckenden, restriktiven Eingriffen setzen wir auf einen klaren Gegenansatz: zielgerichtete Maßnahmen, die den Wohnungsbau beschleunigen, Flächen aktivieren, Genossenschaften fördern und Investitionen in neue Wohnungen erleichtern, statt sie zu behindern. Nur so schaffen wir langfristig mehr und be- zahlbaren Wohnraum – und das ist aus unserer Sicht der wirksamste Schutz für Mieterinnen und Mieter.
3. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Das Handlungskonzept Wohnen und auch das Düsseldorfer Baulandmodell sind leider keine Erfolgsgeschichten. Die Anzahl der errichteten Wohnungen ist bisher hinter den ohnehin geringen Erwartungen zurückgeblieben; hinter den Erfordernissen sowieso.
Wie kann mehr und insbesondere bezahlbar für Mieterinnen und Mieter gebaut werden? Immerhin wohnen vier von fünf Düsseldorferinnen und Düsseldorfer zur Miete.
Düsseldorf braucht dringend mehr Wohnungen für die Mitte der Gesellschaft – für Menschen, die zu viel verdienen, um Anspruch auf eine Sozialwohnung zu haben, und zu wenig, um die hohen Mieten am Markt zu tragen. Wir wollen bezahlbaren Wohnraum im mittleren Preissegment schaffen, damit auch Polizisten, Pflegekräfte oder Feuerwehrleute in der Stadt wohnen können:
- Wohnraummangel bekämpfen: mehr Wohnungsbau statt mehr Regulierung
Nur deutlich mehr Neubau kann den angespannten Markt entspannen – starre Quoten wie im aktuellen Baulandmodell schrecken Investoren ab und bremsen Projekte. Wir wollen flexible, projektbezogene Vereinbarungen, die Investitionen erleichtern und Vielfalt im Wohnungsbau sichern. - B-Pläne anpassen – Aufstockungspotenziale systematisch nutzen
Viele Bebauungspläne begrenzen unnötig die mögliche Bausubstanz. Wir wollen systematisch prüfen, wo eine zusätzliche Etage städtebaulich möglich ist, um ohne neue Flächenversiegelung zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. - Start-up-Initiative für Wohnungsbaugenossenschaften
Wir fordern eine zentrale Anlaufstelle für die Gründung und Stärkung von Wohnungsbaugenossenschaften. Sie soll Gründende, bestehende Genossenschaften, Projektentwickler und Interessierte beraten und vernetzen, um genossenschaftlichen Wohnraum auszubauen. - Azubiwohnungen und Werkswohnungen 2.0
Wir wollen gemeinsam mit Kammern, Stadt und Unternehmen gezielt Werks- und Azubiwohnungen fördern, um Fachkräfte in der Stadt zu halten. Modelle mit Beteiligung der Unternehmen sollen Planung und Betrieb erleichtern und konkrete Projekte ermöglichen. - Einfaches Bauen ermöglichen – Genehmigungen beschleunigen
Wir setzen auf „einfaches Bauen“ ohne kommunale Sonderauflagen, schnellere digitale Verfahren und verbindliche Genehmigungsfristen von maximal zwei Monaten. Serielles Bauen soll gezielt gefördert werden, um schnell und in hoher Qualität Wohnraum zu schaffen. - Umnutzung von Bürogebäuden
Leerstehende Bürogebäude sollen verstärkt zu Wohnungen umgebaut werden. Diese Umnutzung spart Zeit, Kosten und Ressourcen, da die bestehende Gebäudestruktur weitgehend erhalten bleibt.
Wie sieht nach Ihren Vorstellungen die nähere Zukunft der Planungsbrachen aus?
- Gerresheimer Glashütte
- Grand Central (ehemaliges Paketpostamt)
- Bergische Kaserne
- Benrather Gärten (Hildener Straße)
Die genannten Projekte unterscheiden sich in ihrer Ausgangslage: Die Gerresheimer Glashütte und Grand Central sind keine „Planungsbrachen“, sondern seit Jahren vorbereitete Vorhaben, die nun konsequent in die Umsetzung gebracht werden müssen. Wir setzen hier auf konstruktive Begleitung durch die Stadt – z. B. mit beschleunigten Verfahren – und erwarten, dass die Investoren ihre Zusagen einhalten. Sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen, muss die Stadt mit den beste- henden Mitteln, etwa dem Vorkaufsrecht, handlungsfähig bleiben.
- Gerresheimer Glashütte
Das Areal ist seit Jahrzehnten ungenutzt. Unser Ziel ist ein lebendiges, gemischtes Quartier mit Wohnungen, Gewerbe und Grünflächen. Im Wahlprogramm fordern wir, dass die Stadt hier aktiv wird – durch Flächenankauf, wo möglich, und eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, um den Prozess zu beschleunigen. - Grand Central (ehemaliges Paketpostamt)
Ein zentrales Projekt nahe des Hauptbahnhofs mit hoher Bedeutung für den Wohnungsmarkt. Die Planungen stehen, doch es braucht endlich einen verbindlichen Fahrplan zur Umsetzung. Auch hier gilt: konstruktive Begleitung und, falls nötig, konsequentes Nutzen bestehender Eingriffsmöglichkeiten. - Bergische Kaserne
Das 27 ha große Gelände soll zu einem neuen Stadtquartier mit Wohnen, Grün und Infrastruktur entwickelt werden. Wir unterstützen die aktuelle Wettbewerbs- und Plnungsphase und wollen, dass die Stadt Rahmenbedingungen schafft, damit Investoren zügig in die Realisierung gehen. - Benrather Gärten (Hildener Straße)
Wir haben am 12.12.2024 der Prüfung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zugestimmt. Ziel ist, den Prozess zu beschleunigen und die Flächen zügig für Wohnen und Arbeiten nutzbar zu machen. Für uns gilt: Statt Stillstand brauchen wir verlässliche Verfahren, partnerschaftliche Entwicklung mit den Eigentümern und eine schnelle Schaffung von Wohnraum.
4. Abriss von bezahlbarem Wohnraum verhindern, Zweckentfremdung vermeiden:
Obwohl bezahlbarer Wohnraum in Düsseldorf ein kostbares Gut ist, sollen immer mehr Wohngebäude abgerissen und durch (für die meisten Mieterinnen und Mieter kaum bezahlbare) Neubauten ersetzt werden. Ein prominentes Beispiel ist die Mauerstraße 32 in Pempelfort. Günstiger Wohnraum droht so verloren zu gehen. Mieterinnen und Mietern droht hier die Entmietung durch rein renditeorientierte Investoren. Die Zweckentfremdungsregelungen in der Wohnraumschutzsatzung zeigen sich hier als stumpfes Schwert.
Wie ist Ihre Haltung zu Abriss von Wohngebäuden? Was sind Ihre Ideen, um Abriss zukünftig erheblich zu reduzieren oder gar zu verhindern? Muss am Wohnraumstärkungsgesetz NRW nachgebessert werden?
Der Abriss größerer Wohngebäude in Düsseldorf ist bereits heute streng geregelt und mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Neben der Genehmigung der Bauaufsicht nach Bauordnungsrecht greift in vielen Fällen das Wohnraumstärkungsgesetz NRW, das zusätzlichen Schutz für bezahlbaren Wohnraum bietet.
Kommt Denkmalschutz hinzu oder liegt das Gebäude in einem Erhaltungsgebiet, ist eine weitere gesonderte Genehmigung erforderlich. Jeder Abriss wird so mehrfach geprüft – rechtlich, städtebaulich und oft auch politisch – und nur in klar begründenten Ausnahmefällen genehmigt.
Wir sehen daher keine Notwendigkeit, weitere Hürden aufzubauen, sondern wollen den Fokus klar auf das Schaffen von neuem Wohnraum legen. Beispiele aus Golzheim wie die geplante Umwandlung des ehemaligen Umweltamtes in Wohnungen oder das Projekt „New Heart of the Block“, bei dem im Bestand ein lebendiges Quartier mit neuen Wohnungen entsteht, zeigen, wie wir durch Neubau und intelli- gente Umnutzung den angespannten Wohnungsmarkt nachhaltig entlasten können.
Für welche weiteren Verbesserungsmöglichkeiten im Mietrecht und bei ihrer Durchsetzung setzen Sie sich ein?
Das Mietrecht und seine Durchsetzung sind in Deutschland weitgehend Bundesrecht und damit kommunal nur sehr eingeschränkt beeinflussbar. Auch die Ausgestaltung landesrechtlicher Regelungen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Düsseldorf.
Wir sind überzeugt, dass die Lösung der Wohnungsnot nicht primär im Mietrecht liegt, sondern darin, mehr Wohnraum zu schaffen. Mietrechtliche Anpassungen können Einzelfälle regeln, lösen aber nicht das Grundproblem von zu wenig Angebot. Entscheidend ist, dass wir beim Wohnungsbau deutlich mehr Dynamik entwickeln – durch schnellere Genehmigungen, flexible Planungsvorgaben und die konsequente Aktivierung von Flächen. Nur so können wir den Markt entspannen, den
Wettbewerb stärken und dafür sorgen, dass Wohnen in Düsseldorf wieder bezahlbar wird.