Antwort CDU

1. Schutz gegen Mietwucher

Gegen die Mietpreisbremse wird in Düsseldorf flächendeckend (mindestens bei jeder vierten Neuvermietung) verstoßen. In wahrscheinlich ähnlichem Umfang wird die Kappungsgrenze (Mieterhöhung im Rahmen des Mietspiegels, höchstens 20 Prozent in drei Jahren) missachtet. Mietwucher wird in Düsseldorf nicht bekämpft, ebenso wenig vorgetäuschter Eigenbedarf. Vermietungsmodelle wie z. B. möbliertes und befristetes Wohnen umgehen die Absichten, Mieten und bezahlbares Wohnen in Düsseldorf in den Griff zu bekommen.

Was ist Ihr Plan, um Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger vor Mietwucher zu schützen?

Wir als CDU blicken aufmerksam auf den Düsseldorfer Wohnungsmarkt und nehmen einseitige Entwicklungen sehr ernst.

Für geeignete Lösungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern betrachten wir zunächst die komplexe Sachlage:

  • So verzeichnet die Landeshauptstadt Düsseldorf – dank ihrer starken Wirtschaftskraft und einer nachhaltigen Standortpolitik – seit Jahren ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum, weil insbesondere Studierende, Fachkräfte (aus dem In- und Ausland) wie auch Familien zuziehen.
  • Dies führt einerseits zu einer stetig steigenden Nachfrage nach Wohnraum, die das Angebot deutlich übersteigt. Andererseits sind die Flächenreserven in einer dicht besiedelten Großstadt wie Düsseldorf, die sich wegen enger Stadtgrenzen auch nicht weiter ausdehnen kann, naturgemäß begrenzt.
  • Potenzielle Bauflächen sind häufig, wenn überhaupt, nur eingeschränkt nutzbar - aufgrund von Altlasten, bestehenden Nutzungen, dem erforderlichen Ausgleich mit Gewerbe- und Infrastrukturinteressen oder wegen klima- und naturschutzrechtlicher Vorgaben. Ein freies Bauen auf einer „grünen Wiese“ ist in Düsseldorf nicht ohne weiteres möglich.

Hinzukommen die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die den Wohnungsneubau zusätzlich erschweren:

  • Gestiegene Baukosten, hohe Zinsen und eine angespannte Lage in der Bauwirtschaft haben dazu geführt, dass viele Projekte zurückgestellt oder gar nicht erst realisiert wurden.
  • Zudem ist in den vergangenen Jahrzehnten ein erheblicher Teil des Wohnbestands aus der Sozialbindung gefallen, sodass weniger preisregulierter Wohnraum zur Verfügung steht.
  • Verstärkt wird der Druck zum Teil durch spekulative Aufkäufe, Zweckentfremdung, möbliertes Wohnen und Kurzzeitvermietungen, die Wohnraum dem regulären Markt entziehen.

Auch beim Thema Zweckentfremdung schauen wir genauer hin:

  • Der aktuelle Bericht des städtischen Wohnungsamts zeigt, dass Zweckentfremdung von Wohnraum in Düsseldorf derzeit kein flächendeckendes Problem darstellt. So wurden seit Jahresbeginn lediglich rund 60 akute Fälle in der städtischen Fallkonferenz behandelt, die detailliert geprüft und größtenteils einvernehmlich gelöst werden konnten.
  • Im Verhältnis zum gesamten Wohnungsbestand von über 360.000 Wohnungen bewegt sich die Zahl der Zweckentfremdungsfälle damit auf einem sehr niedrigen Niveau.
  • Für uns der Beleg: Zweckentfremdung in Düsseldorf tritt eher punktuell auf und wird von der Stadtverwaltung konsequent verfolgt.

Mit Bezug auf die Mietpreisbremse ist eine Einordnung der rechtlichen Zuständigkeiten erforderlich:

  • Die Mietpreisbremse (§ 556d ff. BGB) und die Kappungsgrenze sind bundes- bzw. landesrechtliche Instrumente. Ihre Durchsetzung erfolgt zivilrechtlich durch Mieterinnen und Mieter vor Gericht – nicht durch die Stadt.
  • Wegen des angespannten Wohnungsmarkts liegt in Düsseldorf zudem die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei 15 % statt bei landesweiten 20 %.
  • Aussagen, die pauschal von „flächendeckender Missachtung“ sprechen, sind daher in dieser Absolutheit nicht belegbar.
  • Denn zur Wahrheit gehört auch: In Düsseldorf gibt es zahlreiche private Einzelvermieter, die großen Wert auf ein gutes und langfristiges Verhältnis zu ihren Mietern legen. Sie tragen wesentlich zu Stabilität und Verlässlichkeit auf dem Wohnungsmarkt bei.

Die Wohnungspolitik der CDU Düsseldorf ist konsequentes Handeln: Wir bauen, schützen und stärken.

  • Mit der städtischen Wohnungsbauoffensive bauen wir bis 2030 stadtweit 8.000 neue Wohnungen, davon 4.000 auf städtischen Flächen und mit einem hohen Anteil an geförderten Einheiten.
  • Durch die begleitenden städtischen Impulsprogramme schließen wir über Zuschüsse gezielt die Förderlücke für mittlere Einkommen und schieben schnellere Projektrealisierungen an.
  • Durch verschlankte und volldigitale Baugenehmigungsverfahren unterstützen wir städtischerseits die Bauaktivitäten für mehr Wohnungsbau.
  • Parallel schützen wir mit der Wohnraumschutzsatzung vor Zweckentfremdung und Leerstand.
  • Zudem stärken wir die städtische Wohnungsaufsicht personell und organisatorisch.  Ihre Neuausrichtung als Taskforce ermöglicht es, gezielter und schneller gegen Entmietungstaktiken, Zweckentfremdung oder vorgetäuschten Eigenbedarf vorzugehen. Sie ist zu einem verlässlichen Ansprechpartner für betroffene Mieterinnen und Mieter 

2. Soziale Erhaltungssatzungen

Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzung) können den Mieterschutz stärken 

  1. bei geplanten baulichen Maßnahmen des Vermieters (Luxus-Modernisierung oder Abriss- Neubau)
  2. durch das Vorkaufsrecht der Stadt Düsseldorf und
  3. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (Genehmigungspflicht).

Das Vorkaufsrecht der Stadt Düsseldorf in Milieuschutzgebieten hat aber wegen der Rechtsprechung inzwischen kaum noch Bedeutung. Die Einführung der Genehmigungspflicht bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen scheitert an der fehlenden Rechtsverordnung des Landes NRW, die zu erlassen sich Landesbauministerin Ina Scharrenbach beharrlich weigert. Das bedeutet, dass aktuell zwei von drei Instrumenten von Sozialen Erhaltungssatzungen in Düsseldorf nicht genutzt werden können.

Wie gehen Sie mit dieser Problemlage um?

Klare Botschaft der CDU Düsseldorf: Wir schützen Mieterinnen und Mieter.

Ja, es ist richtig, dass derzeit faktisch zwei Regelungsmöglichkeiten des § 172 BauGB nicht anwendbar sind.

Zur Umwandlungsgenehmigung nach § 250 i.V.m. §§ 172, 173 BauGB:

  • Bisherige Erfahrungen zur Umwandlungsverordnung aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Regelung eher ein Bürokratiehindernis ist und kein „Game-Changer“.
  • Wie in vielen Bereichen so wird auch auf dem Immobilienmarkt von allen Akteuren gefordert, diese Hindernisse zu beseitigen.
  • Unsere NRW-Wohnungsbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ist im intensiven Austausch mit allen Akteuren am Wohnungsmarkt. Sie hat Bürokratiehürden beseitigt und u. a. dafür gesorgt, dass die Förderungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf 10,5 Mrd. Euro erhöht werden.
  • Durch den Ankauf von Belegungsrechten und Bindungsverlängerungen konnten bestehende Sozialwohnungen stabilisiert werden.
  • Nachträgliche Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen: Anfang 2025 hat die CDU-geführte NRW-Landesregierung u. a. für Düsseldorf die Kündigungssperrfrist bei bestehenden Mietverhältnissen von fünf auf acht Jahre verlängert (Mieterschutzverordnung).

Zum Vorkaufsrecht:

  • 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein präventiver Gebrauch des Vorkaufsrechts unzulässig ist. Maßgeblich ist nur die aktuelle Nutzung (konkret), nicht mögliche künftige Absichten (abstrakt).
  • Die Rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist als Teil der Gewaltenteilung ein unabhängiges Kontrollorgan unserer Demokratie, das sicherstellt: Auch wenn eine Regelung für einen Betroffenenkreis gut gemeint ist, kann sie die Rechte eines anderen Betroffenenkreises rechtswidrig verletzten. Daher gilt es, die Rechte aller zu wahren – von Mietern ebenso wie von Eigentümern.

Zur Sozialen Erhaltungssatzung:

  • 2025 hat die Stadt Düsseldorf den Erlass der Sozialen Erhaltungssatzung für Bilk-Mitte beschlossen.
  • Wir als CDU sehen das Instrument im Sinne des § 172 Absatz 1, Nr. 2 und Absatz 4 BauGB kritisch.
  • Denn jede Maßnahme (Verlegung von hochwertigen Böden, Einbau von Hänge-WCs u.

a.) bedarf nun der Genehmigung durch das städtische Bauamt. Nicht nur, dass der Eigentümer oder auch Mieter den Antrag auf Genehmigung stellen muss – der Antrag muss schließlich im Amt geprüft und dann im besten Fall genehmigt werden. Alles gemessen am Maßstab eines bundeseinheitlichen Standards.

  • Wir haben hier die Sorge, dass redliche Eigentümer abgehalten werden, ihre Immobilien zu erhalten und zu modernisieren, um auch den Mietern einen zeitgemäßen und modernen Wohnraum zu bieten.
  • Nach Aussagen der zuständigen städtischen Wohnungsdezernentin Cornelia Zuschke hätte eine Soziale Erhaltungssatzung die Konflikte in der Düsseldorfer Bankstraße nicht verhindert. Hier haben eine aufmerksame Wohnungs- und Bauaufsicht geholfen, die Mieterinnen und Mieter vor unrechtmäßigem Handeln des Vermieters zu schützen.
  • Statt auf mehr Bürokratie und Beschneidung von Rechten setzt die CDU auf wirksame Alternativen:
    • Weitere Stärkung der Bau- und Wohnungsaufsicht für einen besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern
    • Eine starke Städtische Wohnungsgesellschaft (SWD) als Bauherrin für preisreguliertes Wohnen
    • Unsere städtische Wohnungsbauoffensive mit 8.000 neuen Wohnungen bis 2030.

So schaffen wir bezahlbaren Wohnraum und sichern den sozialen Zusammenhalt – rechtsstaatlich, verlässlich und wirksam.

3. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Das Handlungskonzept Wohnen und auch das Düsseldorfer Baulandmodell sind leider keine Erfolgsgeschichten. Die Anzahl der errichteten Wohnungen ist bisher hinter den ohnehin geringen Erwartungen zurückgeblieben; hinter den Erfordernissen sowieso.

Wie kann mehr und insbesondere bezahlbar für Mieterinnen und Mieter gebaut werden? Immerhin wohnen vier von fünf Düsseldorferinnen und Düsseldorfer zur Miete.

Wie sieht nach Ihren Vorstellungen die nähere Zukunft der Planungsbrachen aus?
- Gerresheimer Glashütte
- Grand Central (ehemaliges Paketpostamt)
- Bergische Kaserne
- Benrather Gärten (Hildener Straße)

Das von der CDU mitbeschlossene ehemalige Handlungskonzept „Zukunft.Wohnen Düsseldorf“ (HKW) und das neue Düsseldorfer Baulandmodell haben sich nachweislich für die Landeshauptstadt bewährt.

  • Auf einem deutschlandweit schwierigen Immobilienmarkt (Zinskrise, Baustoffmangel u.a.) hat die CDU-geführte Stadtverwaltung mit einer Reform des HKW hin zum Düsseldorfer Baulandmodell gehandelt. Viele kleine Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht, um den Bau von Wohnungen wieder anzukurbeln.
  • In den letzten Jahren wurden über 10.000 Wohneinheiten (WE) genehmigt bzw. sind im Bau. Darunter:
    • Heerdter Hofgarten (750 WE)
    • Deiker Höfe in Stockum (350 WE)
    • Froschkönigweg (400 WE)
    • Benrather Rochade (350 WE)
    • Grafental-Ost (360 WE)
  • Die Stadtverwaltung hat die Baugenehmigungsverfahren digitalisiert und beschleunigt. In der ersten Hälfte des Jahres 2025 wurden bereits Baugenehmigungen für 1.700 WE erteilt.
  • In 2024 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht 5.400 Erstberatungen geführt und sich so immer mehr von der reinen Genehmigungsbehörde zum Dienstleister entwickelt.
  • Zudem hat das städtische Impulsprogramm (rd. 140 Mio. Euro) zur Beschleunigung von Planungsprojekten beigetragen, um zügiger Wohnraum zu schaffen.

Klar ist: Bevor Steine zu Wohnraum verbaut werden, müssen Verfahrensschritte eingehalten werden. Und das ist aus unserer Sicht auch gut so.

  • In einer hoch verdichteten Großstadt wie Düsseldorf sind stets die unterschiedlichen Interessen zu wahren: Nachbarschaftsrechte, Umweltrechte (Lärm, Luftschneisen, Grundwasserschutz u. a.), verkehrliche Aspekte usw.
  • Diese unterschiedlichen Interessen wollen wir auch in Zukunft politisch genau abwägen, um dringend benötigten Wohnraum entstehen zu lassen.
  • Nur so erreichen wir auch weiterhin Akzeptanz und Transparenz.

So beschleunigen wir als CDU den Wohnungsbau in Düsseldorf:

  • Städtische Wohnungsbau-Offensive (8.000 neue Wohnungen bis 2030)
  • Umnutzungen von bestehenden Bauten (von Gewerbe in Wohnungen)
  • Ausbau von Dachgeschossen
  • Digitalisierte Verfahrens- und Genehmigungsabläufe

Für die CDU ist der Bau von allen Wohn(ungs)arten – auch Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern – wichtig. Denn jede Eigentumsbildung entlastet den Düsseldorfer Mietmarkt.

Wir als CDU wollen gerade auch für die Mittelschicht bauen. Darum schaffen wir für diese Gruppen mit mittlerem Einkommen preisregulierte Mietwohnungen:

  • Alleinstehende ab einem Jahresbrutto von 38.011 Euro
  • Familien mit einem Kind ab einem Jahresbrutto von 57.074 Euro

Ein Gebot gesellschaftlicher Fairness: Wir sind für die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe auf Landesebene. Diese Abgabe sollen Menschen zahlen, die mit der Zeit wegen steigenden Einkommens aus der Sozialförderung (zur Berechtigung eines Wohnberechtigungsscheines) herausgefallen sind. Die vereinnahmten Beträge sollten dann in die Wohnraumförderung einfließen.

Wir wollen brachliegende Bau- und Planungsflächen in Düsseldorf schnellstmöglich für den Wohnungsbau aktivieren. Daher unterstützen wir unseren Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller bei seinen intensiven Gesprächen mit den Eigentümern und Projektentwicklern.

4. Abriss von bezahlbarem Wohnraum verhindern, Zweckentfremdung vermeiden:

Obwohl bezahlbarer Wohnraum in Düsseldorf ein kostbares Gut ist, sollen immer mehr Wohngebäude abgerissen und durch (für die meisten Mieterinnen und Mieter kaum bezahlbare) Neubauten ersetzt werden. Ein prominentes Beispiel ist die Mauerstraße 32 in Pempelfort. Günstiger Wohnraum droht so verloren zu gehen. Mieterinnen und Mietern droht hier die Entmietung durch rein renditeorientierte Investoren. Die Zweckentfremdungsregelungen in der Wohnraumschutzsatzung zeigen sich hier als stumpfes Schwert.

Wie ist Ihre Haltung zu Abriss von Wohngebäuden? Was sind Ihre Ideen, um Abriss zukünftig erheblich zu reduzieren oder gar zu verhindern? Muss am Wohnraumstärkungsgesetz NRW nachgebessert werden?

Wir als CDU sehen den Abriss von Gebäuden differenziert. Wir achten einerseits darauf, dass nicht allein renditeorientierte Interessen im Spiel sind. Andererseits erkennen wir Gründe an, die einen Abriss durchaus erforderlich machen:

  • Notwendige Sanierungen und Modernsierungen, die in Bestandsgebäuden nicht (mehr) möglich sind. Toiletten z. B., die noch eine halbe Treppe tiefer liegen als die Wohnung, sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Hier liegt es in der (wirtschaftlichen) Verantwortung des Eigentümers, zu entscheiden, ob das Wohngebäude erhalten werden kann oder einem Neuen weichen muss.

Wir handeln nach dem Grundgesetz, das Eigentum schützt – und zugleich dessen Sozialpflichtigkeit vorschreibt.

  • Daher halten wir ein pauschales Abrissverbot für nicht sachgerecht.
  • Stattdessen setzen wir zum Mieterschutz weiterhin auf eine starke städtische Bau- und Wohnungsaufsicht – mit mehr Fachpersonal und effizienten digitalen Genehmigungsabläufen.
  • In Deutschland können wir auf eine unabhängige und funktionierende Rechtsprechung vertrauen, um gegen wohnungswirtschaftliche Missstände vorzugehen. Wenn rechtswidrig gehandelt wird, kann das juristisch überprüft werden.

Wir sehen im Wohnraumstärkungsgesetz NRW und in der Mieterschutzverordnung wirksame Instrumente, um sowohl Mieterinnen und Mieter als auch den Wohnraum in NRW zu schützen.

  • In Düsseldorf profitieren wir mit der Zweckentfremdungssatzung vom besseren Mieterschutz.
  • Der jüngste Bericht im städtischen Wohnungsausschuss verzeichnet bei 360.000 Wohnungen Düsseldorf:
    • 147 Verdachtsfälle im Bereich Kurzzeitvermietung;
    • o 141 Verdachtsfälle im Bereich Leerstand;
    • 32 Fälle im Bereich Abbruch, die im Ergebnis alle genehmigt wurden.
  • Wenn die Zahlen auch gering sind: Sie zeigen, dass die gesetzlichen Regelungen greifen.
  • Inwiefern auf Landesebene Überarbeitungen an den gesetzlichen Regelungen erfolgen müssen, können wir wegen der landesweiten Bedeutung aus beschränkter Düsseldorfer Sicht nicht sagen.

Für welche weiteren Verbesserungsmöglichkeiten im Mietrecht und bei ihrer Durchsetzung setzen Sie sich ein?

Gemeinsam mit Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller wird die CDU auch künftig die gesetzlichen Regelungen ausschöpfen und durchsetzen, um die Mieterinnen und Mieter wirksam zu schützen – ohne dabei Eigentümerinnen und Eigentümer pauschal unter Generalverdacht zu stellen.

Klar ist dabei: Sofern das Mietrecht als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches verstanden wird, fehlt uns auf kommunaler Ebene die Zuständigkeit.

So handeln wir als CDU:

  • Wichtig ist uns vor allem die weitere Stärkung der städtischen Wohnungsaufsicht.
  • Schon heute arbeitet sie – dank unserer Aufstockung – mit mehr Personal.
  • Dadurch kann sie in Fall- und Fachkonferenzen eng mit anderen Ämtern zusammenarbeiten, um bei drohender Entmietung schnell zu handeln.
  • Neu eingerichtet haben wir zudem eine Beratungsstelle Wohnraumschutz, die Mieterinnen und Mietern im Konfliktfall direkte Hilfe bietet.
  • Diese städtischen Instrumente bauen wir aus.
  • Auf Landesebene setzen wir uns für die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe ein, damit Sozialwohnungen denjenigen zugutekommen, die tatsächlich darauf angewiesen sind.

Antwort OB Dr. Keller (CDU)

1. Schutz gegen Mietwucher

Gegen die Mietpreisbremse wird in Düsseldorf flächendeckend (mindestens bei jeder vierten Neuvermietung) verstoßen. In wahrscheinlich ähnlichem Umfang wird die Kappungsgrenze (Mieterhöhung im Rahmen des Mietspiegels, höchstens 20 Prozent in drei Jahren) missachtet. Mietwucher wird in Düsseldorf nicht bekämpft, ebenso wenig vorgetäuschter Eigenbedarf. Vermietungsmodelle wie z. B. möbliertes und befristetes Wohnen umgehen die Absichten, Mieten und bezahlbares Wohnen in Düsseldorf in den Griff zu bekommen.

Was ist Ihr Plan, um Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger vor Mietwucher zu schützen?

Mietwucher (über 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete) ist ein Straftatbestand und  wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Bei Kenntnis von Mietwucher geben  wir den Fall daher an die Staatsanwaltschaft ab. Nur für Mietpreisüberhöhungen  nach § 5 WiStrafG (20-50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete) sind wir als  Kommune zuständig.  Als Oberbürgermeister setze ich mich persönlich und entschieden dafür ein,  Mieterinnen und Mieter in Düsseldorf zu schützen. Um maßgeschneidert auf  Problemlagen reagieren zu können, habe ich im Rahmen der  Wohnraumschutzstrategie neben der Beratungsstelle Wohnraumschutz auch  eine ämterübergreifende Fall- und Fachkonferenz installiert, in der eine  übergreifende Betrachtung akuter Fälle mit dem Ziel einer mieterfreundlichen  Lösung stattfindet.  Für die Aufdeckung von Missständen haben wir unsere Ermittlerteams verstärkt.

Darüber hinaus kann sich jeder Mieter auch mit dem Thema der  Mietpreisüberhöhung an die Wohnungsaufsicht wenden. Die Beratungsstelle  Wohnraumschutz ist über mehrere Wege erreichbar: telefonisch unter 0211-  8996881, per E-Mail an wohnungsaufsicht@duesseldorf.de oder persönlich nach  vorheriger Terminvereinbarung.  Zudem wurden Zwangsgelder erhöht und die ordnungsbehördlichen Verfahren  insgesamt gestrafft. Zukünftig wird neben ordnungsbehördlichen  Verwaltungsverfahren vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,  Fehlverhalten mittels Verhängung von Bußgeldern zu ahnden.  Ich setze mich dafür ein, dass Missbrauch effektiver aufgedeckt und bekämpft  wird.

2. Soziale Erhaltungssatzungen

Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzung) können den Mieterschutz stärken 

  1. bei geplanten baulichen Maßnahmen des Vermieters (Luxus-Modernisierung oder Abriss- Neubau)
  2. durch das Vorkaufsrecht der Stadt Düsseldorf und
  3. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (Genehmigungspflicht).

Das Vorkaufsrecht der Stadt Düsseldorf in Milieuschutzgebieten hat aber wegen der Rechtsprechung inzwischen kaum noch Bedeutung. Die Einführung der Genehmigungspflicht bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen scheitert an der fehlenden Rechtsverordnung des Landes NRW, die zu erlassen sich Landesbauministerin Ina Scharrenbach beharrlich weigert. Das bedeutet, dass aktuell zwei von drei Instrumenten von Sozialen Erhaltungssatzungen in Düsseldorf nicht genutzt werden können.

Wie gehen Sie mit dieser Problemlage um?

Mein Fokus liegt auf dem Wohnraumschutz in unserer Stadt. Soziale Erhaltungssatzungen gemäß § 172 BauGB verfolgen das Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Am 13.05.2025 ist die erste soziale Erhaltungssatzung in Düsseldorf Bilk-Mitte in Kraft getreten. Die Anwendung der sozialen Erhaltungssatzung Bilk Mitte werden wir über sechs Monate evaluieren. Wir werden uns intensiv mit den Ergebnissen auseinandersetzen, die Effektivität der Maßnahme prüfen und das weitere Vorgehen planen. Auf den Ergebnissen aufbauend, wird die Politik über mögliche weitere Erhaltungssatzungen entscheiden. 

In Bezug auf die Einführung einer Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen fehlen ohne entsprechende Rechtsverordnung des Landes NRW konkrete Regelungen. Als Oberbürgermeister und damit Chef der Verwaltung setze ich auf rechtssichere Lösungen. Wir nutzen in Düsseldorf daher die bestehenden Vorgaben rechtsgültiger Gesetze und Verordnungen. Die soziale Erhaltungssatzung in Bilk führt dazu, geplante bauliche Maßnahmen sorgfältig zu prüfen und im Falle von geplanter Luxussanierung zu untersagen.

3. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Das Handlungskonzept Wohnen und auch das Düsseldorfer Baulandmodell sind leider keine Erfolgsgeschichten. Die Anzahl der errichteten Wohnungen ist bisher hinter den ohnehin geringen Erwartungen zurückgeblieben; hinter den Erfordernissen sowieso.

Wie kann mehr und insbesondere bezahlbar für Mieterinnen und Mieter gebaut werden? Immerhin wohnen vier von fünf Düsseldorferinnen und Düsseldorfer zur Miete.

Mir ist bewusst, wie bedeutsam und auch dringlich das Thema „Wohnen“ in Düsseldorf ist. Genau deshalb stehe ich für die konsequente Umsetzung der Wohnungsbauoffensive. Mein zentrales Vorhaben für die kommende Amtszeit ist die konsequente Umsetzung unserer Wohnungsbauoffensive. Bis 2030 werden wir 8.000 neue Wohnungen schaffen, mindestens 4.000 davon auf städtischen Flächen.

Das Thema „Bezahlbarer Wohnraum“ bleibt ein Schwerpunkt, den ich mit vollem Einsatz verfolge. Das Handlungskonzept Wohnen inklusive der 50%igen Quotierung zur Schaffung preiswerten Wohnraums bietet diesbezüglich ein aktives Instrument zur Steuerung. 

Mein Ziel ist, allen Bürgerinnen und Bürgern guten, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen – unabhängig von Einkommen, Alter oder familiärer Situation. Ein wesentlicher Baustein für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist die Stärkung der Städtische Wohnungsgesellschaft sowie die gezielte Förderung von Bauprojekten für mittlere Einkommen sowie der Neubau sozial geförderter Wohnungen. Im letzten Jahr haben wir das städtische Impulsprogramm zur Förderung von Wohnraum aufgelegt. Die Fördersumme umfasst insgesamt 140 Mio. €. Seit Beginn des Förderzeitraumes (28.06.2024) konnten mittels städtischen und Landesfördermitteln Anträge für 1.028 Wohneinheiten bewilligt werden. Auf den reinen Neubau von Mietwohnungen entfielen diesbezüglich Fördergelder für 900 Wohneinheiten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung städtischer Flächen zu Wohnbauzwecken. 

Ich will, dass Düsseldorf eine Stadt ist, in der alle ein Zuhause finden. Wohnen ist Daseinsvorsorge - ich mache sie zur Chefsache.

Wie sieht nach Ihren Vorstellungen die nähere Zukunft der Planungsbrachen aus?
- Gerresheimer Glashütte
- Grand Central (ehemaliges Paketpostamt)
- Bergische Kaserne
- Benrather Gärten (Hildener Straße)

Für die Planungsbrachen unserer Stadt habe ich eine klare Vision. Ich möchte,  dass diese Flächen priorisiert für bezahlbaren Wohnungsbau, soziale  Infrastruktur, gemischte Nutzungen und klimafreundliche Mobilität genutzt  werden. Spekulationen mit brachliegenden Flächen trete ich entgegen.  Es ist uns gelungen mittlerweile für jede der ehemaligen Adler-Flächen eine  individuelle Strategie zu erarbeiten. Bezüglich der von Ihnen benannten Areale  möchte ich Sie gerne über den aktuellen Status informieren:     

Gerresheimer Glashütte: Die LEG Wohnen NRW GmbH hat Anteile an Brack  Capital Properties gekauft und die Fläche der Gerresheimer Glashütte somit im  Share Deal erworben. Zwischenzeitlich fand ein Bieterverfahren für diese  Flächen statt. Dieses ist noch nicht abgeschlossen. Wir haben der LEG ein  Angebot für den Kauf des Grundstücks unterbreitet. Mein Ziel für das rund  200.000 m² große Glashüttengelände ist, dass an diesem Ort ein modernes,  attraktives Wohnquartier mit hoher Lebensqualität entsteht.     

Grand Central (ehemaliges Paketpostamt): 147 Sozialwohnungen sind auf dem  Gebiet des Grand Central bereits entstanden. Aktuell führt die Eigentümerin  Verkaufsverhandlungen mit potenziellen Käufern.  Wir als Stadtverwaltung begleiten dieses Verfahren sehr eng, sodass hoffentlich  bald die nächsten Schritte für den Bau der 1000 Wohnungen gegangen werden  können. Darüber hinaus sollen Handel, Kitas und Gastronomie die Attraktivität  des neuen Quartiers bereichern.     

Bergische Kaserne: Eigentümerin der Bergischen Kaserne ist aktuell die  Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Rund 1.000 Wohnungen  könnten hier entstehen. Derzeit findet ein städtebaulicher und  freiraumplanerischer Wettbewerb zur Entwicklung des Plangebiets statt. In  diesem Rahmen erfolgte am 17.06.2025 ein öffentliches Kolloquium, zu dem  alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen waren. Wie im  Öffentlichen Kolloquium zum Wettbewerb (17.06.2025) durch Herrn Altrogge  (BImA) erklärt, sind derzeit bei BImA und Stadt keine konkreten Bedarfe der  Bundeswehr für die Bergische Kaserne bekannt. Das laufende  Wettbewerbsverfahren wird daher weitergeführt. Zurzeit bearbeiten die  Planungsbüros die zweite Phase des Wettbewerbs. Das nächste öffentliche  Kolloquium findet am 09.12.2025 und das Preisgericht am 10.12.2025 statt.     

Benrather Gärten (Hildener Straße): Die bisher industriell und gewerblich  genutzte Fläche des Plangebiets "Südlich Hildener Straße" (218.000 m²) soll  städtebaulich und freiraumplanerisch neu betrachtet werden. Ein  städtebaulicher Wettbewerb mit Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Jahr 2018  zeigt, dass sich an dieser Stelle rund 895 Wohneinheiten verwirklichen lassen.  Mein Ziel für die Brache „Südlich Hildener Straße“ ist, diesen Ansatz in aller  Konsequenz zu verfolgen.  

Derzeit führt die Eigentümerin Verhandlungen zum Abverkauf der Fläche. Eine  Abwendungsvereinbarung zur Abwendung des städtischen Vorkaufsrechts ist  bereits in Arbeit. In dieser werden die städtebaulichen Anforderungen und  Vorgaben insbesondere zum Wohnungsbau verankert. Auf diesem Weg nutzt  die Stadtverwaltung die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel, um die  Entwicklung dieser Fläche zu forcieren.  

Im nächsten Schritt wirde der Siegerentwurf des abgeschlossenen  städtebaulichen Wettbewerbs aktualisiert und überarbeitet werden. Ich bin  zuversichtlich, dass wir in greifbarer Zukunft neuen Wohnraum im Düsseldorfer  Süden schaffen.

4. Abriss von bezahlbarem Wohnraum verhindern, Zweckentfremdung vermeiden:

Obwohl bezahlbarer Wohnraum in Düsseldorf ein kostbares Gut ist, sollen immer mehr Wohngebäude abgerissen und durch (für die meisten Mieterinnen und Mieter kaum bezahlbare) Neubauten ersetzt werden. Ein prominentes Beispiel ist die Mauerstraße 32 in Pempelfort. Günstiger Wohnraum droht so verloren zu gehen. Mieterinnen und Mietern droht hier die Entmietung durch rein renditeorientierte Investoren. Die Zweckentfremdungsregelungen in der Wohnraumschutzsatzung zeigen sich hier als stumpfes Schwert.

Wie ist Ihre Haltung zu Abriss von Wohngebäuden? Was sind Ihre Ideen, um Abriss zukünftig erheblich zu reduzieren oder gar zu verhindern? Muss am Wohnraumstärkungsgesetz NRW nachgebessert werden?

Der Abriss von Wohnungen sollte die letzte Option bleiben. Der Erhalt und die  Aufwertung bestehenden Wohnraums, insbesondere bezahlbaren Wohnraums,  besitzen für mich höchste Priorität und dafür setze ich mich ein. Aus diesem  Grund habe ich die Strategie Wohnraumschutz ins Leben gerufen.  

Die Strategie zum Wohnraumschutz umfasst mehrere Maßnahmen, darunter  die Wohnraumschutzsatzung gegen Zweckentfremdung, die Einführung der  Beratungsstelle Wohnraumschutz, die Verstärkung der Wohnungsaufsicht, die  Prüfung und Erarbeitung sozialer Erhaltungssatzungen zur Bekämpfung von  Gentrifizierung und Luxussanierungen, sowie die Anpassung des  Wohnungsbestands durch Förderprogramme für beispielsweise barrierefreie  Umbauten oder energetische Sanierung.  

Eine Strategie, die Erhalt statt Abriss in den Mittelpunkt stellt, stärkt Wert,  Vielfalt und Stabilität des Wohnungsmarktes.  

Das Ziel des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW ist, die Wohnungsaufsicht zu  stärken, um Verwahrlosung und Zweckentfremdung von Wohnraum  entgegenzuwirken sowie die Qualität von Unterkünften zu verbessern. Die  städtische Wohnraumschutzsatzung folgt dem Wohnraumstärkungsgesetz  NRW. Um die individuelle Situation unserer Stadt zu berücksichtigen, haben wir  z.B. bei der Frage, was als „schützenswerter Wohnraum“ anzusehen ist,  Gestaltungsspielräume genutzt.

Für welche weiteren Verbesserungsmöglichkeiten im Mietrecht und bei ihrer Durchsetzung setzen Sie sich ein?

Beim Tatbestand der Mietpreisüberhöhung und des Mietwuchers braucht es gesetzliche Änderungen innerhalb der Tatbestandsmerkmale, um tatsächlich effektiv handlungsfähig zu sein. In beiden Fällen ist aktuell nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Anmietung einer Wohnung eine persönliche Zwangslage sowie ein deutlich eingeschränktes Angebot an vergleichbarem Wohnraum bestanden haben. Zumindest der Wegfall des Nachweises der persönlichen Zwangslage würde hier eine Ahndung erheblich erleichtern. 

Eine Verifizierung vermeintlicher Verstöße im Bereich der Kurzzeitvermietung als Grundlage für die Eröffnung eines Ordnungsverfahrens gestaltet sich aktuell schwierig, da die einschlägigen Online-Portale die Zusammenarbeit verweigern.

Die Verpflichtung zur Offenlegung von Buchungsdaten schafft erst mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Erhebung und Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“ in nationales Recht, für Behörden die Grundlage, Verstöße rechtssicher zu beweisen. Die Verordnung ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft und wird ab dem 20. Mai 2026 in allen Mitgliedstaaten verbindlich. Nach Aufbau der nötigen digitalen Infrastruktur auf Landesebene und Einrichtung einer einheitlichen digitalen Zugangsstelle, möchte ich die Prüfungen im Sinne der Wohnraumschutzsatzung im Bereich Kurzzeitvermietung intensivieren und Verstöße konsequent ahnden.