Mietenmonitor Düsseldorf

Jede vierte auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt angebotene Mietwohnung ist laut einer Untersuchung unzulässig teuer. 

Hans-Jochem Witzke (Vorsitzender) und Claus Nesemann (Geschäftsführer) berichten über die gerade veröffentlichte Studie des Mietenmonitors in der WDR Lokalzeit Düsseldorf vom 18.11.2022.

Pressemittelung | Video


Der Deutsche Mieterbund stellt sich vor:

... beim Mietspiegel!

Der Mieterverein Düsseldorf bittet um Ihre Unterstützung! Sie wohnen in Düsseldorf, Meerbusch, Ratingen, Kaarst, Neuss, Korschenbroich, Grevenbroich oder im Bereich Mettmann (Erkrath, Haan, Mettmann und Wülfrath)? Dann geben Sie bitte Ihre Mietspiegeldaten in unseren Erhebungsbogen ein. Warum? Jede und jeder profitiert davon, wenn der Mieterverein Düsseldorf mit möglichst vielen Mieten in die Verhandlungen zum neuen Mietspiegel mit Haus und Grund gehen kann.
Also machen Sie mit! Zur Dateneingabe


Neue Mietrichtwert-Tabelle für die Landeshauptstadt

Der Mietspiegel ist für Düsseldorf das einzige rechtlich gültige Mittel, die Miethöhe für die mehr als 350.000 Wohnungen in Düsseldorf zu berechnen und Mieten in bestehenden Mietverhältnissen zu erhöhen.

Die Mietrichtwert-Tabelle für Düsseldorf ist ab sofort über eine eigene Internetseite frei zugänglich und kostenfrei abrufbar.

Der Anfang: 1899
Der Mieterverein Düsseldorf wurde am 16. Januar 1899 gegründet. Davon zeugt der im Stadtarchiv vorhandene “Generalanzeiger für Düsseldorf und Umgegend” vom 18. 1. 1899. Der Pressebericht besagt u. a., daß “Im Lokale des Herrn P. Pütz, Flingerstraße, gestern Abend die constituierende Versammlung des Düsseldorfer Miether-Vereins” stattfand und von “den 425 Miethern, welche bis jetzt ihre Mitgliedschaft zu dem Vereine angemeldet” hatten, “sich etwa die Hälfte eingefunden” hatte. Die Verhandlung leitete Oberlehrer Dr. Volkmann. Das Referat hielt Buchbindermeister Flormann zum Thema: Bericht über die Veranlassung zur Gründung des Vereins. Nach Darstellung des Referenten – und das ist auch in späterer Literatur bekundet – hatte Düsseldorf in den letzten zwanzig Jahren durch die Niederlassung bedeutender und hervorragender industrieller Firmen einen kaum geahnten Aufschwung genommen, wodurch sich der Zuwachs an Arbeitern und Angestellten vermehrte. 
Dieser Umstand hatte eine rege Bautätigkeit zur Folge, und so blühte auch das Bauhandwerk wie nie zuvor.

Das aber war nicht Flormanns Problem, sondern vielmehr die Tatsache, daß “zu jener Zeit ein Störenfried in das thätige Geschäftsleben hereingezogen” kam, “und zwar in der Gestalt des Bodenwuchers” . Flormann schilderte auf der konstituierenden Versammlung auch anschaulich die verwerflichen Geschäftspraktiken der Bodenwucherer; und tatsächlich gibt es in der Zeitung, die über die Gründungsversammlung unseres Vereins berichtete, auch Baustellen- und Grundstücksangebote mit dem ausdrücklichen Hinweis: “Auch günstig für Spekulationen”.

Für Flormann war es “deshalb die höchste Zeit, daß wir uns die Sache einmal ernstlich angelegen sein lassen, sonst wird uns unter Beihilfe der Miethschraube ohne Ende das Dasein in Düsseldorf derartig verkümmert, daß viele Mieter es nicht möglich machen können, für sich und ihre Familie eine einigermaßen entsprechende Wohnung zu beschaffen.”

Wie sehr die Bodenspekulation und daraus resultierend das Thema “Bodenreform” den Mieterverein später prägten, wird an anderer Stelle noch deutlich; und wie sehr den betroffenen Mietern die Probleme der bodenwucherbedingten Mietschraube auf den Nägeln brannte, das bekundet die Tatsache, daß die Mitgliedszahl im Mieterverein Düsseldorf nur knapp ein Jahr nach seiner Gründung von 425 auf etwa 2000 angestiegen war.

Schon immer die Nase vorn
Der junge Düsseldorfer Mieterverein muß seine Aufgabe sehr ernst genommen und auch sehr schnell erkannt haben, daß die Probleme nicht örtlich begrenzt waren, gab es doch 1899 quer durch Deutschland bereits 43 Mietervereine, so daß sich bei der stark gleichenden Interessenlage eine Vereinigung anbot. So fand denn auf Anregung der Mietervereine von Düsseldorf und Altenburg in Leipzig in Anwesenheit der Vertreter von 25 Mietervereinen am 20. Januar 1900 die Gründung des “Verbandes deutscher Mietervereine” statt. Der Verband bezweckte “die gemeinsame Vertretung und Förderung der Mieter in allen das Mietverhältnis betreffenden Angelegenheiten” (§ 1 der Satzung). Zum Sitz des Verbandes wurde Düsseldorf gewählt, zum 1. Vorsitzenden der Düsseldorfer Gymnasialoberlehrer Dr. Craemer, der bereits in dem Gründungsbericht des Generalanzeigers vom 18. 1. 1899 erwähnt ist.

So kann der Düsseldorfer Mieterverein mit Stolz nicht nur auf über 110 Jahre, sondern auch darauf zurückblicken, daß der Anstoß zur Gründung des Verbandes, dem organisatorischen Vorgänger des heutigen Deutschen Mieterbundes, auch von ihm ausgegangen ist und der erste “Präsident” ein Düsseldorfer war.

Ein erheblicher Teil der Mietervereine bezeichnete es in den Satzungen als Vereinszweck, alle berechtigten Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Miet- und Wohnungsverhältnisse “zu fördern” oder “zu wahren”. Nur fünf Vereine, darunter auch der Düsseldorfer, erstrebten nicht bloß die Förderung oder Wahrung der einschlägigen Interessen der Mitglieder, sondern auch der Mieter im allgemeinen und ebenfalls waren es nur fünf Vereine Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf -, die ihre Geschäftsstelle schon sehr früh mit bezahlten Kräften besetzten.

“Nicht einmal der Verband deutscher Mietervereine hat in seiner Geschäftsstelle einen bezahlten Angestellten. Wenn aber die gesamten Schreibereien und andere zeitraubende Vereinsarbeiten durch die im Ehrenamt tätigen Vorstandsmitglieder erledigt werden sollen, so kann nur in Ausnahmefällen die Wirksamkeit eines Vereins eine umfassende und lebhafte sein”, heißt es in einem Bericht von 1908, was der Düsseldorfer Verein sicher längst erkannt hatte. Offenbar hatte Düsseldorf schon früher die Nase immer vorn, denn in derselben Schrift heißt es auch: “Der Verband deutscher Mietervereine billigte auf seiner Gründungsversammlung (1900) eine Protestresolution gegen die einseitigen Mietverträge der Hausbesitzervereine” im allgemeinen.

Die Versuche, mit den Haus- und Grundbesitzervereinen zwecks Ausarbeitung und Herausgabe gemeinsamer Mietvertragsformulare in Unterhandlungen zu treten, gehörten vielfach zu den ersten Taten der Mietervereine, sie gehörten zu den ersten Taten des Verbandes. Der Verband erfuhr bei seinem ersten Versuch von Seiten des Zentralverbandes deutscher Hausbesitzervereine eine schroffe Ablehnung. In einigen Fällen wurde das Eintreten in Unterhandlungen von den Hausbesitzern abgelehnt, in anderen scheiterten die Unterhandlungen nach kürzerer oder längerer Dauer, und nur in Dessau (50000 Ew.), Düsseldorf (210000), Solingen (45000) und Weißenfels (28000) wurde nach Inkrafttreten des B.G.B.s die Herausgabe eines gemeinsam ausgearbeiteten Formulars erreicht.

In derselben Schrift findet auch die Errichtung sog. Wohnungsnachweise durch Mietervereine, darunter auch wieder Düsseldorf, Erwähnung.

Mit diesen für den Düsseldorfer Mieterverein durchweg positiven Berichten erschöpfen sich unsere belegbaren Erkenntnisse aus der Zeit der Vereinsgründung bis etwa 1905.

Wir und die Bodenreformer
“Vorbereitet wurde der Boden für die Mieterbewegung besonders dadurch, daß seit etwa 1890 eine soziale Bewegung eingesetzt hatte, die sich weiter Kreise – bis in die Reihen der konser­vativen Partei hinein – bemächtigte. Männer der Wissenschaft traten auf, um das Volksgewissen aufzurütteln und auf den Weg der Sozialpolitik zu verweisen. Zwangsläufig kam man dabei auf die Wohnungsfrage, sie spielte besonders in den neunziger Jahren bereits eine große Rolle. 1889 war Damaschke mit seiner ,Deutschen Volksstimme' für boden- und wohnungsreformerische Gedanken aufgetreten.''

Vermutlich haben die boden- und wohnungsreformerischen Ideen auch den Düsseldorfer Mieterverein stark beeinflußt, waren doch die Hauptargumente zu seiner Gründung der Bodenwucher und die daraus resultierende Mietschraube. Von daher ist es vielleicht verständlich, daß der Düsseldorfer Verein – vermutlich 1905 – in eine Ortsgruppe des Bundes der Bodenreformer aufging.

Während der Verband deutscher Mietervereine die gemeinsame Vertretung und Förderung der Mieter in allen das Mietverhältnis betreffenden Angelegenheiten bezweckte, hatte sich der Bund Deutscher Bodenreformer offenbar höhere Ziele gesetzt. In einem Schreiben der Ortsgruppe Düsseldorf vom 19. 4. 1919 an die “Stadterweiterungskommission Düsseldorf” wird der Zweck des Bundes wie folgt dargestellt, der auch zur Zeit unseres Beitritts – 1905 – nicht wesentlich anders gewesen sein dürfte:

“Der Bund Deutscher Bodenreformer tritt dafür ein, daß der Boden, die Grundlage aller nationalen Existenz unter ein Recht gestellt werde, das seinen Gebrauch als Werk- und Wohnstätte befördert, das jeden Mißbrauch mit ihm ausschließt, und das die Wertsteigerung, die er ohne die Arbeit des Einzelnen erhält, möglichst dem Volksganzen nutzbar macht. Der Bund zählt und wirbt Freunde in allen politischen Parteien.

Die Sozialisierung der Grundrente schafft eine klare Grenze in der Sozialisierung unter Sicherheit für alle produktive Arbeit und ermöglicht die beste Steuerpolitik, die Erstellung von vielen Tausenden von Wohn- und Wirtschaftsheimstätten, und zwar aus Rohstoffen des eigenen Landes, Entlastung der Großstädte, und ergibt so eine organische Einwurzelung deutschen Volkstums im deutschen Boden, deutsche Kinder in Luft, Licht und Sonne, gesund an Leib und Seele. Deutsche Zukunft, deutscher Aufstieg.

Zu viel oder zu wenig Sozialisierung ist nur durch bewußte Bodenreform möglich. Um sich ein eigenes Urteil zu bilden, ob die Bodenreform die große Versöhnung, die Brücke zum sozialen Frieden schafft, ist der Beitritt zu unserer Organisation der einfachste und erfolgreichste Weg…”

Tatsächlich trat die Stadt Düsseldorf ab Juni 1919 über die Ortsgruppe Düsseldorf dem Bund Deutscher Bodenreformer bei. Der Bund hatte seinen Sitz in Berlin. Sein Vorsitzender war der bereits genannte Adolf Damaschke, zwischenzeitlich Dr. jur. h. c. und Herausgeber der Berliner Tageszeitung “Deutsche Warte”.

Alle beim Stadtarchiv verfügbaren Unterlagen lassen darauf schließen, daß es sich beim Bund Deutscher Bodenreformer um eine stark vaterländisch, deutsch-national ausgerichtete Organisation handelte. Davon zeugt neben vielem anderen auch das eigene, von Damaschke verfaßte Bundeslied, in dem von Freiheit und Ruhm und fallenden Fesseln, von Volk und Vaterland, Treue und Wahrheit, Heimstatt und ehrlich Brot und von freiem Boden die Rede ist, auf dem sich der letzte Knecht zum Freien erhebt. “Land heißt die Losung, Land – dem Volk sein Vaterland!”, so lautet der Refrain.

Wir sind wieder Mieterverein
Wie lange der Düsseldorfer Mieterverein den Bodenreformern angeschlossen war, ist nicht exakt belegt. Beim Vereinsregister des Amtsgerichts fand sich aber das “XX. Protokoll über die ordentliche Mitgliederversammlung des Mieter-Vereins Düsseldorf e. V. Sitz Düsseldorf am 18. April 1936 . . .”

Die ordentlichen Mitgliederversammlungen fanden satzungsgemäß einmal jährlich statt. Rechnet man zwanzig Jahre zurück, wäre das Jahr 1916 der Zeitpunkt des Austritts aus dem Bund Deutscher Bodenreformer bzw. der Wiedergründung des Düsseldorfer Mietervereins. Nachgewiesen ist jedenfalls, daß der Mieterverein spätestens im September 1921 von den Bodenreformern losgelöst und wieder selbständig war. Daneben bestand die Düsseldorfer Ortsgruppe der Bodenreformer weiter. Beim Stadtarchiv vorhandene Akten weisen aus, daß es zu dieser Zeit in der Karlstraße 91 einen – wie sich zeigen wird, unseren – Mieterverein gab mit seinem Vorsitzenden Gersbeck, der gleichzeitig auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine von Düsseldorf und Umgebung war, welcher vermutlich auch der Mieterschutzverein in der Harkortstraße 2-4 und der gleichnamige Verein in Oberkassel, Barmer Straße, angehörten. Auch das Protokoll des 22. Deutschen Mietertages vom 9. bis 23. Juni 1927 in Hamburg, das einen Delegierten namens Gast aus Düsseldorf ausweist, ist ein Beleg dafür, daß es wieder einen selbständigen Mieterverein Düsseldorf gab. Hermann Gast und der ebenfalls schon erwähnte Carl Gersbeck finden sich auch in dem“Protokoll der Generalversammlung des Mieter-Schutz-Vereins (vormals Düsseldorfer Mieterbund) vom 10. März 1934 in Düsseldorf” wieder.

Möglicherweise hatte die zwischenzeitlich erfolgte Umbenennung des Mietervereins in “Düsseldorfer Mieterbund” ihren Grund darin, daß der Mieterschutzverein Harkortstraße und der Oberkasseler sich inzwischen mit dem Mieterverein Düsseldorf zusammengeschlossen hatten. Dafür spricht auch ein Schreiben des Mietervereins vom 21. Mai 1935 an die Gerichtskasse, in dem davon die Rede ist, daß er noch an der Übernahme von Verpflichtungen der früheren Vereine kranke.

Bei der vorher erwähnten Generalversammlung vom 10. März 1934 handelte es sich um die Gründungs-versammlung des Mieter-Schutz-Vereins Groß-Düsseldorf, Sitz Düsseldorf, der am 8. Mai 1934 unter Nr. 898 in das Vereinsregister eingetragen wurde. Eigentlich fand damals eine Umgründung des bestehenden Vereins statt, eine “Neugestaltung”, wie es im Gründungsprotokoll heißt.

Der Verein in der NS-Zeit
Die “Neugestaltung” erfolgte im Zuge der damaligen Zeit, die Sebastian Haffner in seinem Buch “Von Bismarck zu Hitler” zum Thema “Gleichschaltung” wie folgt beschreibt: “Alles, was in Deutschland außerhalb der eigentlichen Parteienlandschaft noch an politischen – oder auch unpolitischen – Organisationen existierte, von den großen Industrie- und Interessenverbänden, einschließlich der Gewerkschaften, bis hinunter zu den kleinsten Vereinen, versuchte in diesen Monaten (Frühsommer 1933, d. Verf.) ,gleichzuschalten', das heißt, seine Führung auszuwechseln, sich einen nationalso­zialistischen Anstrich zu geben, sich an die Bewegung, die nun Deutschland überschwemmte, anzuhängen und mitzugehen.”

In der “Neugestaltungs”-Versammlung wurden Gast zum Vorsitzenden (Vereinsführer) und Gersbeck zum Geschäftsführer gewählt. Daß sie nicht ausgewechselt wurden, steht nicht im Widerspruch zu Haffners Feststellung, weil beide den Anforderungen der “Einheitssatzung” genügt haben dürften. Diese bestimmte u. a.: “In den Vorstand und zu Mitarbeiter. . . dürfen nur Personen berufen werden, die volljährig, im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte, arischer Abstammung und zuverlässiger nationaler Gesinnung sind.” In der dem Amtsgericht mit der Satzung eingereichten Namensliste der Vorstandsmitglieder heißt es: “Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der Vorsitzende. . . als Führer im Sinne des nationalsozialistischen Führerprinzips. “ 

Der Mieterschutzverein Groß-Düssel­dorf e. V. war – nach seinen eigenen Angaben bereits seit vielen Jahren, also schon vor der NS-Zeit – dem Bund Deutscher Mietervereine e. V., Sitz Dresden, angeschlossen. Mit der Gleichschaltung erfolgte die Angliederung aller Mietervereine an den Bund. Auf Grund des Gesetzes über die Anerkennung und Beaufsichtigung von Vereinigungen von Hausbesitzern und Mietern vom 7. März 1935 war der Bund Deutscher Mietervereine die alleinige Vertretung der deutschen Mieter, dem nach dem Führerprinzip der mit erheblichen Vollmachten ausgestattete Bundesführer vorstand. Auf dessen Weisung mußte mit Wirkung vom 1. April 1935 der Verein in “Mieterverein Düsseldorf e. V. umbenannt werden, weil es keine Mieterschutz­vereine mehr geben sollte, wie es ebenfalls im Schreiben des Mietervereins vom 21. 5. 1935 an die Gerichtskasse heißt. Der Bundesführer war auch berechtigt, den Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder ihres Amtes zu entheben. Mitgliederversammlungen durften nur durchgeführt werden, wenn der Bund Deutscher Mietervereine und der Verband, dem der Verein angehörte, unter Vorlage der Tagesordnung eingeladen waren.

Der erwähnte Verband war der Bergische Mieterschutz-Verband e. V., Sitz Wuppertal-Elberfeld, dem der Mieterverein Düsseldorf durch den Bund satzungsgemäß “zugewiesen” war. Der Bergische Mieterverband war das Aufsichtsorgan des Bundes über die örtlichen, dem Bund angeschlossenen Mietervereine. 1936 übte der Verband seine Aufsichtspflicht gegenüber dem Düsseldorfer Mieterverein insofern aus, als er in einem Schreiben vom 24. August an das Amtsgericht Düsseldorf den Antrag stellte, eine bezüglich des Vorstandes beantragte Änderung im Vereinsregister nicht vorzunehmen, “da seitens des Verbandes gegen den Vorstand des Mietervereins e. V. Düsseldorf Bedenken bestehen.

Der Verband ist gezwungen, eine Bereinigungsaktion gegen den Verein durchzuführen.” Der am 18. April 1936 neugewählte Vorstand des Mietervereins war offenbar nationalsozialistisch nicht einwandfrei. Tatsächlich wurde der damals gewählte Vorsitzende (Vorstand), Friedrich-Eduard Bens, vom Bundesführer amtsenthoben und blieb es auch trotz seines schriftlichen, nach heutiger Sicht begründeten Widerspruchs beim Amtsgericht. Die beiden Stellvertreter legten ihr Amt nieder. Als Nachfolger von Bens wurde Obergerichtsvollzieher i. R. Georg Kieber durch den Bundesführer bestellt und in einer späteren Mitgliederversammlung “wiedergewählt”. In der Versammlungsniederschrift heißt es u. a.: “Der Herr Verbandsleiter bestätigt sofort als Vertreter des Bundesführers die Gewählten gemäß § 8 Abs. 4 der Satzungen. Die Versammlung ist offenbar darüber erfreut, daß die Düsseldorfer Mieterbewegung nach den Ausführungen des Herrn Verbandsleiters wieder in guten Händen ist und ihre Pflicht erfüllt.” 

Die letzte beim Amtsgericht vorgefundene Niederschrift über eine Mitgliederversammlung des Mietervereins datiert vom 26. Oktober 1940, etwa 14 Monate nach Beginn des zweiten Weltkrieges. Auch diesmal wurde der Vorstand unter dem Vorsitz von Kieber “einstimmig wiedergewählt”. Im Protokoll heißt es weiter: “Die anwesenden Herren Kieber und Neuendorf nahmen diesen Vorschlag an. Herr Helling, der zurzeit im Felde ist, hat sich bereit erklärt, gegebenenfalls das Amt wieder anzunehmen. . . Mit einem dreifachen ,Sieg Heil' auf unseren Führer schloß der Vorsitzende die Versammlung gegen 20 Uhr.”

Zu jener Zeit ging wohl auch der Mieterverein von der irrigen Annahme aus, daß der Krieg bald beendet sein würde. Wie anders sollte man sonst die 1940 erklärte Bereitschaft des im Felde befindlichen Helling verstehen, das Amt wieder anzunehmen. Die Tatsache, daß beim Vereinsregister des Amtsgerichts das nächste Aktenstück betreffend den Mieterverein Düsseldorf erst wieder vom 21. Januar 1947, also über sechs Jahre später, datiert, läßt den Schluß zu, daß das Vereinsleben in der Zwischenzeit kriegsbedingt ruhte.

Und neues Leben blüht aus den Ruinen
Bei dem besagten Aktenstück vom 21. Januar 1947 handelt es sich um ein Schreiben der Herren Dr. Mathias Vaßen und Fritz Rheingans, mit dem beide beim Amtsgericht beantragen, Dr. Vaßen zum Vorsitzenden des Düsseldorfer Mietervereins e. V. zu bestellen. In der Begründung heißt es: “Die heute noch im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder sind zum Teil verstorben, schwer krank, verzogen und nicht aktionsfähig, so daß ein aktionsfähiger Vorstand nicht vorhanden ist. Es ist daher notwendig, daß 1. ein neuer Vorstand

gewählt wird, 2. eine zeitgemäße Abänderung der Satzung eingeführt wird. . .” Dem Schreiben lag eine eidesstattliche Versicherung des Dr. Vaßen bei, daß er nicht unter den Personenkreis des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung falle (also nicht nationalsozialistisch belastet war, d. Verf.). Offenbar ging der Anstoß, den Mieterverein wiederzubeleben, von der Zentralorganisation der Mieter für die britische Zone aus, denn in einer dem Gericht vorgelegten eides­stattlichen Erklärung von Ludwig Frenken vom 30. Januar 1947 heißt es: “Seit mehr als 10 Jahren bin ich Geschäftsführer des Mietervereins Düsseldorf e. V. Ich bin von der Zentralorganisation der Mieter für die britische Zone beauftragt, den Mieterverein Düsseldorf e. V. wieder in Gang zu setzen. . .”

Mit dem Schreiben vom 21. Januar 1947 an das Amtsgericht Düsseldorf wurde der Grundstein für unseren heutigen Mieterverein gelegt, denn tatsächlich wurde Dr. Vaßen vom Gericht “zum Vorsitzenden und Vorstand bestellt. Die Bestellung gilt bis zur Wahl eines Vorstandes durch die Mitgliederversammlung” , heißt es in den Gerichtsakten. In der bereits am 24. Februar 1947 erfolgten Mitglieder­versammlung wurden gewählt: Dr. Mathias Vaßen zum 1. Vorsitzenden; Rechtsanwalt Oidtmann I zum Schrift­führer und 1. Stellvertreter; Friseur Peter Junker zum Kassierer und 2. Stellvertreter. Die damalige Satzung war unverkennbar eine Mischung echt mieterbezogener Aufgaben einerseits und der Ziel- und Zweckbestimmungen der früheren Bodenreformer andererseits, wie folgender Satzungsauszug verdeutlicht: 

“Der Verein bezweckt den Zusammenschluß aller Mieter von Düsseldorf zu gemeinsamer Vertretung ihrer Interessen: Rechtsschutz, Rechtsberatung, Vertretung beim Mieteinigungsamt, Mietschöffengericht, Wohnungsamt, Schlichtungsstellen, Kleingartenschiedsgericht usw.

Er erstrebt einschneidende Reformen der großstädtischen Wohnungsweise und bekämpft insbesondere das

Massenmiethaussystem mit seinen gesundheitlichen und sittlichen Gefahren. Ferner tritt der Verein dafür ein, daß der Grund und Boden, die Grundlage allen Familien- und Volkslebens, unter ein Recht gestellt werde, das seinen Verbrauch als Werk- und Wohnstätte fördert und jeden Mißbrauch, insbesondere durch den Boden- und Hypothekenwucher ausschließt.“Auch nach dieser Satzung konnten ­ wie bei den Bodenreformern – nicht nur Mieter, sondern auch Körperschaften die Mitgliedschaft erwerben.

Die fünf Jahre später von der Mi!gliederversammlung – am 18. April 1952 – beschlossene Folgesatzung unterscheidet sich hinsichtlich Zweck und Ziel wesentlich von der vorherigen. Sie erscheint der neueren Situation angepaßt. Bodenreformerisches Gedankengut ist nicht mehr spürbar. Der Vereinszweck konzentriert sich auf den Zusammenschluß aller Mieter. . . mit dem Ziel, die Mieter vor Benachteiligungen in Miet- und Wohnrecht zu schützen und das gesamte Wohnungswesen nach Grundsätzen zu regeln, die dem Gedeihen der Familien und dem allgemeinen Wohlergehen dienen. Die Möglichkeit der Förderung des Neubaus gesunder Wohnungen auf genossenschaftlicher Grundlage oder in einer anderen gemeinnützigen Betriebsform wird ebenfalls als Zweck und Ziel genannt. Erstmals ist erwähnt, daß die Tätigkeit des Vereins gemeinnützig ist und parteipolitische und religiöse Bestrebungen, ebenso ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, ausgeschlossen sind.

An dieser Mitgliederversammlung nahm der Vorsitzende, Dr. Vaßen, wegen Krankheit nicht teil und ließ auch erklären, daß er für den Posten nicht mehr kandidieren wolle. Zu seinem Nachfolger wurde Otto Köhler gewählt und in den erweiterten Vorstand Hugo Bengard.

Nach dem Tod von Otto Köhler 1956 bestellte das Amtsgericht Heinrich Berends als Notvorstand. Am 18. Februar 1957 wählte die Mitgliederversammlung Paul Hill zum 1. Vorsitzenden und Heinrich Berends zum Ehrenvorsitzenden. Als Paul Hill nach elf jähriger Amtsführung verstarb, erfolgte am 10. Mai 1968 die Wahl von Andreas Dahmen, der bis 2003 sein Amt als Vorsitzender ununterbrochen ausübte.

Im Laufe der Jahre erfuhr die Satzung des Vereins noch mehrfach kleinere Änderungen, wodurch sie aber nicht an Substanz verlor, wie die heute gültige Satzung zeigt:

Dr. Vaßen verstarb 1952. Sein Nachfolger wurde Otto Köhler aus Neuss. Im gleichen Jahr erhielt der Mieterverein Büroräume in der Friedrichstraße 59a. Das war für damalige Verhältnisse ein großes Ereignis. Endlich konnte ein geordneter Betrieb anlaufen.

Der Verein hatte das Glück, daß ein großer Balkon am Haus vorhanden war, an dem ein Transparent mit der Aufschrift “Mieterverein” angebracht werden konnte. Alle Räume wurden mit Kanonen- und Kohleöfen beheizt. Die Beschaffung von Brennmaterial war damals ein großes Problem. Oft waren nur Papier, Pappe oder Holzreste zum Heizen vorhanden. Wenn auch das fehlte, mußte an kalten Tagen auch einmal in Mänteln gearbeitet werden. Dem gesamten Betrieb standen eine halbe Etage tiefer eine Toilette und ein kleines Handwaschbecken zur Verfügung.

Von unserer Vermieterin, Frau Faure, erfuhren wir, daß vor dem 1. Weltkrieg ein Offizier (Rittmeister) des Düsseldorfer Kavallerieregiments in diesem Haus gewohnt hat. Dieser Offizier war in der Weimarer Zeit Reichskanzler und später unter Hitler Vizekanzler: Franz von Papen.

Die Rechtsberatung erfolgte in den 50er Jahren noch ohne Voranmeldung. Wer zur Beratung kam, mußte sich meist in einer langen Schlange auf der dunklen Treppe anschließen, bis er endlich zum Anmeldetisch im ersten Stock kam. Dann mußte das Mitglied erst noch in einem kleinen, überfüllten Wartezimmer Platz nehmen, bevor es zu einem der drei, später vier Rechtsberater gelangte. Die Rechtsberater hatten seinerzeit noch die Berechtigung, in Mietangelegenheiten vor Gericht aufzutreten und führten für Mitglieder auch die Prozesse. Die anfallenden Prozeßgebühren kamen dem Mieterverein zugute. 

Als Schreibkraft war in den ersten Jahren nur eine Dame beschäftigt. Briefe wurden per Stenogramm aufgenommen, da es noch keine Diktiergeräte gab. Da der Andrang von Tag zu Tag größer wurde, war es unvermeidlich, daß die wenigen Mitarbeiter sehr oft Überstunden machen mußten.

Das Mobilar bestand aus gebrauchten Büromöbeln, weil die Finanzlage Neuanschaffungen nicht zuließ. Unsere Telefonanlage bestand aus einem Haupt- und einem Nebenanschluß und wurde von jedem bedient, der gerade frei war. Eine Telefonistin konnte sich der Verein aus Kostengründen längere Zeit nicht leisten.

Ab 1947 bis 1951 betrug der monatliche Mitgliedsbeitrag 1,- RM bzw. DM und wurde erst ab 1952 auf DM 1,50 erhöht. Der größte Teil der Beiträge wurde viele Jahre durch vier bis fünf Bezirkskassierer in den Wohnungen der Mitglieder erhoben. Als Quittung gab es die vom Landesverband herausgegebenen Beitragsmarken, die mit dem Ausgabedatum versehen und in das Mitgliedsbuch eingeklebt wurden.

In der Mitgliederversammlung am 18. April 1952 wurden Hugo Bengard, bisher Beisitzer, zum Schriftführer und Emil Rost zum 2. Vorsitzenden gewählt.

Der Geschäftsführer, Herr Hartzsch, hatte alle Finanzangelegenheiten zu bearbeiten und den Arbeitsablauf im Büro zu überwachen. Außerdem unterstanden ihm die Rechtsberater.

Vorstandssitzungen dauerten sehr häufig bis in die Nacht. Vergütet wurde nur das Fahrgeld.

Der Mieterverein gehörte bis Mitte der 50er Jahre zum Landesverband NW Hagen. Später schloß sich der Verein dem Rheinischen Mieterverband Köln an.

Ebenfalls in den 50er Jahren unterhielt der Mieterverein eine Wohnungstauschstelle mit beachtlichem Erfolg.

1956 verstarb der 1. Vorsitzende, Otto Köhler. Heinrich Berends wurde vom Registergericht zum Notvorstand bestellt.

1957 wurde der bisherige Kassenprüfer Paul Hill zum 1. Vorsitzenden gewählt. Ende 1957 verstarb der Geschäftsführer, Adolf Hartzsch, an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Sein Nachfolger wurde der bisherige Kassenprüfer Fritz Bechtel. Neue Kassenprüfer wurden Anneliese Janissen und Hans Wilp.

Anfang der 60er Jahre wurde die Beitragskassierung durch Bezirkskassierer eingestellt. Die Mitglieder wurden gebeten, die Beiträge vierteljährlich zu überweisen. Das hatte zur Folge, daß die Beitragsrückstände immer größer wurden und ein Mahnverfahren eingeführt werden mußte mit erheblichem Arbeitsaufwand, der nur unter Mithilfe von Vorstandsmitgliedern in Feierabendstunden zu bewältigen war.

Am 31. März 1968 verstarb der 1. Vorsitzende, Paul Hill. Am 10. Mai wurde Andreas Dahmen zum Nachfolger gewählt. Der Verein hatte damals knapp 10000 Mitglieder.

Als die Geschäftsstelle auf der Friedrichstraße den wachsenden Ansprüchen nicht mehr genügte, bezog der Verein 1969 einen Bürotrakt im Gewerkschaftshaus, Friedrich-Ebert­Straße 32. Der Mieterverein dehnte sich aus. Es mußten zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden. In dieser Zeit war es trotz guter Verbindungen zum Arbeitsamt fast unmöglich, geeignete Bürokräfte zu bekommen, so daß schließlich die Ehefrauen von Vorstandsmitgliedern für einige Wochen einspringen mußten.

Infolge des Ansteigens der Mitgliederzahlen und der damit sich ausweitenden Arbeit reichten die Geschäftsräume in der Friedrich-Ebert-Straße bald nicht mehr aus. Durch Vermittlung von Andreas Dahmen konnte der Mieterverein 1973 mit der Stadt einen Erbpachtvertrag für das leergestandene, zentral gelegene Haus Oststraße 47 abschließen. Nach gründlicher Renovierung wurde dem Mieterverein beim Wettbewerb “Farbiges Düsseldorf 1974” von der Landeshauptstadt Düsseldorf für die beispielgebende Wiederherstellung der Fassade des Gebäudes der 2. Preis verliehen. 1982 konnte der Verein das Haus käuflich erwerben.

Im Jahr 1989 wurde die 90-Jahr-Feier und im Jahr 1999 die 100-Jahr-Feier abgehalten.

2003 wurde neuer Vorsitzender der ehemalige Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Herr Klaus Bungert, der den Verein bis zu seinem Tod 2006 führte.

Danach wurden, zuletzt gewählt in der Mitgliederversammlung 2009, die Herren Hans-Jochem Witzke zum 1. Vorsitzenden und Marc Frankenhauser zum 2. Vorsitzenden.

Das Vereinshaus wurde zu einem Dienstleistungszentrum umgebaut und es erfolgte hofseits auch ein Anbau, um dem steigenden Beratungsbedarf Paroli bieten zu können.

Kommunikationsmittel (EDV, Internetzugang, neue Telefonanlage usw) wurden im Wandel der Zeit auf den modernsten Stand gebracht.

Zur Zeit beschäftigt der Mieterverein Düsseldorf e.V. über 30 Mitarbeiter und übt die Rechtsberatung mit 13 Juristen aus. Es sind ständig besetzte Büros in Neuss und in Ratingen vorhanden. Die Städte Erkrath und Grevenbroich mit dem jeweiligen Umfeld werden ebenfalls für die dort wohnenden Mitglieder bedient.

Der Vorstand des Mieterverein Düsseldorf e.V. ist bemüht, auch in Zukunft sich den wandelnden Anforderungen zu stellen und alles das für die Mitglieder einzurichten, was nötig ist, um ihnen in Mietangelegenheiten mit Rat und Tat in jeder Form helfen zu können.

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Do.  08:15–13:00  /  14:00-17:00 Uhr
Fr.    08:15–13.30 Uhr

Telefonische Beratung

Unsere Rechtsberater beraten unsere Mitglieder von Montag bis Samstag in unserer Geschäftsstelle auf der Oststraße. Telefonische Kurzberatung ist daher nur zu bestimmten Zeiten möglich: Telefonzeiten

 

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. wurde am 16. Januar 2024 genau 125 Jahre alt. Er ist Düsseldorfs größter Verein und er ist der größte Streitschlichter in der Stadt. Zum Start des Jubiläumsjahres zieht der Mieterverein Bilanz in einem Buch, in dem 10 Autoren ausführlich darstellen, was falsch läuft in der Wohnungspolitik in Stadt, Land und Bund.

Mietervereins-Vorsitzender Hans-Jochem Witzke und Geschäftsführer Claus Nesemann haben das Buch im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.

Für alle Interessierten steht die Festschrift zum Download bereit.

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