Mietenmonitor Düsseldorf

Jede vierte auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt angebotene Mietwohnung ist laut einer Untersuchung unzulässig teuer. 

Hans-Jochem Witzke (Vorsitzender) und Claus Nesemann (Geschäftsführer) berichten über die gerade veröffentlichte Studie des Mietenmonitors in der WDR Lokalzeit Düsseldorf vom 18.11.2022.

Pressemittelung | Video


Der Deutsche Mieterbund stellt sich vor:

... beim Mietspiegel!

Der Mieterverein Düsseldorf bittet um Ihre Unterstützung! Sie wohnen in Düsseldorf, Meerbusch, Ratingen, Kaarst, Neuss, Korschenbroich, Grevenbroich oder im Bereich Mettmann (Erkrath, Haan, Mettmann und Wülfrath)? Dann geben Sie bitte Ihre Mietspiegeldaten in unseren Erhebungsbogen ein. Warum? Jede und jeder profitiert davon, wenn der Mieterverein Düsseldorf mit möglichst vielen Mieten in die Verhandlungen zum neuen Mietspiegel mit Haus und Grund gehen kann.
Also machen Sie mit! Zur Dateneingabe


Neuer Mietspiegel für die Landeshauptstadt

Der Mietspiegel ist für Düsseldorf das einzige rechtlich gültige Mittel, die Miethöhe für die mehr als 350.000 Wohnungen in Düsseldorf zu berechnen und Mieten in bestehenden Mietverhältnissen zu erhöhen.

Der Mietspiegel für Düsseldorf ist ab sofort über eine eigene Internetseite frei zugänglich und kostenfrei abrufbar.


Beitragserhöhung nach 23 Jahren

Leider müssen wir die Mitgliedsbeiträge, die ab dem 01.01.2025 fällig werden, auf 84,00 Euro im Jahr erhöhen. Die Inflation der vergangenen Jahre hat leider auch Ihren Mieterverein Düsseldorf nicht verschont. Für Neukunden mussten wir schon zum 01.01.2023 den Jahresbeitrag auf 84,00 Euro erhöhen. Bestandsmitglieder zahlten weiter 66,00 Euro - wie seit der Umstellung von D-Mark auf Euro im Januar 2002! Würden wir die gesamte Preissteigerung seit 2002 einkalkulieren, lägen wir bei etwas über 100,00 EURO.
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Heiz- und Betriebskosten­­

17 Kostenarten sind Teil der „zweiten Miete“

Jede zweite Heiz- und Betriebskostenabrechnung enthält Fehler!

Einmal im Jahr erhalten Mieter und Mieterinnen eine Nebenkostenabrechnung. Oft gehören auch die Heizkosten dazu. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und auch wir gehen davon aus, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung Fehler enthält. Verschenken Sie kein Geld und lassen Sie Ihre Abrechnung prüfen!

Da insbesondere die Heizkostenabrechnungen immer komplexer werden (Novellierung der Heizkostenverordnung, Wärmepreisbremsen und Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermietern und Mietern), werden die Abrechnungen immer fehleranfälliger.

Im Jahr 2024 haben wir alleine 11.001 Beratungen in Terminform zu Heiz- und Betriebskostenabrechnungen durchgeführt. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2023 einer Steigerung von 9,45 %.

Nachfolgend erhalten Sie einige Hinweise zu Heiz- und Betriebskostenabrechnungen.

Die Betriebskostenverordnung kennt 17 Kostenarten:

  1. Öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer)
  2. Wasserversorgung (Frischwasser)
  3. Abwasser
  4. Heizkosten
  5. Warmwasserkosten
  6. verbundene Heizungs- und Warmwasseranlage
  7. Fahrstuhlkosten
  8. Straßenreinigung und Müllabfuhr
  9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Gartenpflege
  11. Beleuchtung (Allgemeinstrom)
  12. Schornsteinreinigung
  13. Sach- und Haftpflichtversicherung
  14. Hauswart
  15. Kabel-TV, Gemeinschaftsantennenanlage
  16. Einrichtungen für die Wäschepflege
  17. Sonstige Kosten (z.B. Dachrinnenreinigung, Feuerlöscherwartung)

Link zur Betriebskostenverordnung BetrKV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

 

Häufige Fehler bei Heizkostenabrechnungen und Betriebskostenabrechnung:

  • fehlerhafte Verteilerschlüssel und nicht umlagefähige Kostenarten
  • Leerstand geht zu Lasten der Mieter und Mieterinnen
  • sonstige Betriebskosten sind nicht spezifiziert
  • Kosten für das Erstellen einer Betriebskostenabrechnung fallen an
  • bei vermieteten Eigentumswohnungen werden z.B. Bankgebühren, Anschaffungs-, Instandsetzungs- und Verwaltungskosten weitergegeben
  • Hauswartkosten/Hausmeisterkosten beinhalten nicht umlagefähige Instandsetzungs- und Verwaltungskosten
  • Vollwartungsvertrag bei den Fahrstuhlkosten beinhaltet auch Reparaturkosten
  • Anmietungskosten für Rauchwarnmelder werden abgerechnet
  • Eigentümer- bzw. Mieterwechsel im laufenden Abrechnungszeitraum wird nicht richtig berechnet
  • Höhe der geleisteten Vorauszahlungen ist unstimmig
  • Gebot der Wirtschaftlichkeit wurde nicht beachtet

Unsere 19 Rechtsberater und Rechtsberaterinnen beraten Sie gerne rund um das Thema Heiz- und Betriebskosten.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel  0211/ 16 99 6-0
Email

Hauptgeschäftsstelle

Oststraße 47
40211 Düsseldorf

Telefon: 0211/ 16 99 6-0
Telefax: 0211/ 35 15 11

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Di.    08:15–13:00  /  14:00-18:00 Uhr
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Do.  08:15–13:00  /  14:00-17:00 Uhr
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Telefonische Beratung

Unsere Rechtsberater beraten unsere Mitglieder von Montag bis Samstag in unserer Geschäftsstelle auf der Oststraße. Telefonische Kurzberatung ist daher nur zu bestimmten Zeiten möglich: Telefonzeiten

 

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. wurde am 16. Januar 2024 genau 125 Jahre alt. Er ist Düsseldorfs größter Verein und er ist der größte Streitschlichter in der Stadt. Zum Start des Jubiläumsjahres zieht der Mieterverein Bilanz in einem Buch, in dem 10 Autoren ausführlich darstellen, was falsch läuft in der Wohnungspolitik in Stadt, Land und Bund.

Mietervereins-Vorsitzender Hans-Jochem Witzke und Geschäftsführer Claus Nesemann haben das Buch im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.

Für alle Interessierten steht die Festschrift zum Download bereit.

Download

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

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