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Wohnraumschutzsatzung für Düsseldorf in Kraft getreten

Am 12.10.2019 ist für Düsseldorf eine Wohnraumschutzsatzung in Kraft getreten. Hierdurch soll frei finanzierter Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt werden, indem beispielsweise Wohnraum mehr als zur Hälfte für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, Wohnraum länger als sechs Monate leer steht oder durch Abbruch beseitigt wird.
Auch die Vermietung von Wohnungen an Urlauber und Reisende über spezielle Internetportale stellt eine Zweckentfremdung dar. Anderen Mieterinnen und Mietern, die langfristig ein ‚Dach über dem Kopf‘ suchen, steht dieser Wohnraum nicht mehr zur Verfügung. Die Wohnraumschutzsatzung ist damit ein wichtiger Baustein zur Sicherung des bezahlbaren Mietwohnungsbestandes in Düsseldorf.

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Der Mieterverein Düsseldorf e.V. wurde am 16. Januar 2024 genau 125 Jahre alt. Er ist Düsseldorfs größter Verein und er ist der größte Streitschlichter in der Stadt. Zum Start des Jubiläumsjahres zieht der Mieterverein Bilanz in einem Buch, in dem 10 Autoren ausführlich darstellen, was falsch läuft in der Wohnungspolitik in Stadt, Land und Bund.

Mietervereins-Vorsitzender Hans-Jochem Witzke und Geschäftsführer Claus Nesemann haben das Buch im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.

Für alle Interessierten steht die Festschrift zum Download bereit.

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