Am 12.10.2019 ist für Düsseldorf eine Wohnraumschutzsatzung in Kraft getreten. Hierdurch soll frei finanzierter Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt werden, indem beispielsweise Wohnraum mehr als zur Hälfte für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, Wohnraum länger als sechs Monate leer steht oder durch Abbruch beseitigt wird.
Auch die Vermietung von Wohnungen an Urlauber und Reisende über spezielle Internetportale stellt eine Zweckentfremdung dar. Anderen Mieterinnen und Mietern, die langfristig ein ‚Dach über dem Kopf‘ suchen, steht dieser Wohnraum nicht mehr zur Verfügung. Die Wohnraumschutzsatzung ist damit ein wichtiger Baustein zur Sicherung des bezahlbaren Mietwohnungsbestandes in Düsseldorf.