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Claus Nesemann
Geschäftsführer

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Vergleichsmiete

Wir raten allen Mietern, die ein Mieterhöhungsverlangen ihres Vermieters erhalten haben, dieses umgehend auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Vermieter dürfen ihr Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht ohne weiteres mit dem Mietspiegel einer anderen Stadt begründen.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 255/18) kann ein Vermieter eine Mieterhöhung für eine Wohnung in der Stadt Stein nicht mit dem Mietspiegel der Stadt Fürth begründen. Die beiden Städte seien nicht miteinander vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit beider Gemeinden ist nach Angaben Deutschen Mieterbundes e.V. (DMB) jedoch Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit des Mietspiegels einer anderen Stadt.

Insbesondere die Tatsache, dass in Fürth etwa 125.000 Menschen lebten, Stein dagegen nur circa 15.000 Einwohner habe, spreche laut BGH gegen eine Vergleichbarkeit beider Städte. Auch seien weder die örtlichen Einrichtungen der Grundversorgung (bspw. Krankenhäuser) oder sonstiger relevanter Einrichtungen (bspw. Kinos, Theater) noch die Infrastruktur (U- und S-Bahn) beider Städte miteinander vergleichbar.  Dass beide Gemeinden – Stein und Fürth - an die Großstadt Nürnberg angrenzen, führe nicht einer anderen Bewertung. Denn die stark divergierende Einwohnerzahl von Fürth und Stein überwiege das Merkmal der Nähe zur Großstadt.

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Der Mieterverein Düsseldorf e.V. wurde am 16. Januar 2024 genau 125 Jahre alt. Er ist Düsseldorfs größter Verein und er ist der größte Streitschlichter in der Stadt. Zum Start des Jubiläumsjahres zieht der Mieterverein Bilanz in einem Buch, in dem 10 Autoren ausführlich darstellen, was falsch läuft in der Wohnungspolitik in Stadt, Land und Bund.

Mietervereins-Vorsitzender Hans-Jochem Witzke und Geschäftsführer Claus Nesemann haben das Buch im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.

Für alle Interessierten steht die Festschrift zum Download bereit.

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