Nicht erst seit der viel beachteten Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2020 zur Anrechnung nicht fälliger Instandhaltungskosten bei Modernisierungsmaßnahmen (VIII ZR 81/19) wird im Mietrecht intensiv darüber diskutiert, wie die Vertragsparteien bei der Durchführung von energetischen Wohnungsmodernisierungen den aktuellen Zustand einzelner Gebäudebauteile zu berücksichtigen haben.
Im Rahmen des interdisziplinären Forschungsprojekts „Akzeptanz hoheitlicher Entscheidungen“ beschäftigt sich die Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein zu Hamburg mit dieser Problematik.
Aufruf der Universität Bielefeld
Wie werden Instandsetzungsanteile aktuell berücksichtigt?
Um diese Informationen zu sammeln werden Vermieter:innen, die seit 2018 energetische Modernisierungsmaßnahmen angekündigt und durchgeführt haben und Mieter:innen, deren Wohnungen modernisiert wurden, gebeten, das Forschungsprojekt durch die Teilnahme an einer Umfrage zu unterstützen.
Die jeweiligen Fragebögen finden Sie unter: https://uni-bielefeld.de/umfrage-mietrecht
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!