Alle zwei Jahre bringen der Verband der Haus- und Wohnungseigentümer Haus und Grund Düsseldorf zusammen mit dem Düsseldorfer Mieterverein eine aktualisierte Mietrichtwert-Tabelle (Mietspiegel) heraus. Auf Basis dieser Tabelle haben Vermieter bei freifinanzierten Wohnungen die Möglichkeit, die Mieten anzupassen.
„Der Mietspiegel ist für Düsseldorf das einzige rechtlich gültige Mittel, die Miethöhe für die mehr als 350.000 Wohnungen in Düsseldorf zu berechnen und Mieten in bestehenden Mietverhältnissen zu erhöhen. Andere Angaben, etwa aus Internetportalen, geben nicht nur verzerrte Werte wieder, sie sind auch rechtlich unverbindlich und liegen nicht selten über den zulässigen Mieten des Mietspiegels und verstoßen gegen die Mietpreisbremse“ sagt Hans-Jochem Witzke, Vorstand des Mietervereins. Mit Hilfe des Mietspiegels lässt sich die Mietsteigerung in Düsseldorf berechnen.
Berechnung von Mietspiegel und Mieten
Basis für den Mietspiegel sind vereinbarte Mieten aus den letzten sechs Jahren, erhoben durch Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mitglieder des Düsseldorfer Mietervereins. Aus diesen Angaben wurden Werte erhoben, die für die Berechnung des Mietspiegels relevant sind. In die Berechnung der Miete einer Wohnung fließen neben Größe und Lage der Wohnung auch deren Baujahr, Ausstattungsmerkmale wie ein Aufzug oder eine Freisprechanlage sowie Modernisierungsmaßnahmen ein.
„Die Mietrichtwert-Tabelle für Düsseldorf ist ab sofort über eigene Internetseiten (www.mietspiegel-duesseldorf.com) frei zugänglich und kann dort kostenfrei heruntergeladen werden“, erklärt Witzke. Sie ist bis zur ihrer Neuerstellung im Jahr 2023 gültig.
Wie genau der neue Mietspiegel für Düsseldorf aufgebaut ist und was dies für Eigentümer und Mieter bedeutet, haben der Mieterverein Düsseldorf und Haus und Grund Düsseldorf in einer gemeinsamen digitalen Pressekonferenz am 30.11.2021 erläutert.