Pressekontakt


Hans-Jochem Witzke
1.Vorsitzender
Telefon: 0173 5384431
E-Mail: witzke@mieterverein-duesseldorf.de 
 

Claus Nesemann
Geschäftsführer
Telefon: 0211/ 16 99 6-50
E-Mail: nesemann@mieterverein-duesseldorf.de 

Neue Mieterschutzverordnung NRW ab dem 01.03.2025

Es hat viel zu lange gedauert. Zum 01.03.2025 wird endlich die neue Mieterschutzverordnung NRW in Kraft treten.

Die bisherige Mieterschutzverordnung NRW hatte diesen Namen eigentlich nicht verdient. Mit ihr wurden nämlich Millionen von Mieterinnen und Mietern in ihren Rechten (Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist) beschnitten. Nur 18 von 396 Kommunen in NRW fallen unter die aktuelle Mieterschutzverordnung. Dies hatte im Jahr 2020 zu massiven Protesten geführt. Städte wie Neuss, Kaarst, Meerbusch, Ratingen, Erkrath, Korschenbroich und Grevenbroich vielen nicht mehr unter den Schutz der Verordnung.

Ab dem 01.03.2025 wird sich dies nunmehr ändern. Die Städte Neuss, Kaarst, Meerbusch, Ratingen, Erkrath, Korschenbroich und Grevenbroich gehören zur sogenannten Gebietskulisse der neuen Mieterschutzverordnung. Es wurde gutachterlich festgestellt, dass es sich um angespannte Wohnungsmärkte handelt.

Was bedeutet das konkret für die Mieterinnen und Mieter?

Die bundesgesetzlich geregelten Mieterschutzvorschriften sehen in § 556d BGB „Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (Mietpreisbremse), § 558 BGB  „Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete“ (Kappungsgrenze) und § 577a BGB „Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung“ (Kündigungssperrfrist) Ermächtigungen für die Landesregierungen vor, die bestehenden Mieterschutzvorschriften für angespannte Wohnungsmärte zu erweitern. 

In 57 Städten in NRW wird zukünftig die Mieterschutzverordnung gelten.

  • Somit gilt dort die Mietpreisbremse.
  • Die Kappungsgrenze wird von 20 % auf 15 % verringert (maximale Mieterhöhungsmöglichkeit von Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren).
  • Die Kündigungssperrfrist, die nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung für den Erwerber der Wohnung gilt, beträgt acht Jahre.

Stellungnahme Mieterverein Düsseldorf e.V. zur neuen Mieterschutzverordnung:

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. hat sich bereits mehrfach in den Medien zur neuen Mieterschutzverordnung geäußert. Die Kommentierungen von Hans-Jochem Witzke (1. Vorsitzender) und Claus Nesemann (Geschäftsführer) finden Sie hier:

https://www.ddorf-aktuell.de/2025/01/29/duesseldorf-nrw-weitet-mieterschutzverordnung-aus/

https://rp-online.de/nrw/staedte/meerbusch/das-bedeutet-eine-mietpreisbremse-fuer-meerbusch_aid-123341919

https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tagesgespraech/250123-100.html

Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW und weitere Informationen:

Die Gebietskulisse in alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-aus-18-werden-57-nordrhein-westfalen-weitet

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Der Mieterverein Düsseldorf e.V. wurde am 16. Januar 2024 genau 125 Jahre alt. Er ist Düsseldorfs größter Verein und er ist der größte Streitschlichter in der Stadt. Zum Start des Jubiläumsjahres zieht der Mieterverein Bilanz in einem Buch, in dem 10 Autoren ausführlich darstellen, was falsch läuft in der Wohnungspolitik in Stadt, Land und Bund.

Mietervereins-Vorsitzender Hans-Jochem Witzke und Geschäftsführer Claus Nesemann haben das Buch im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.

Für alle Interessierten steht die Festschrift zum Download bereit.

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