Darf mein Vermieter die Miete jetzt erhöhen? Steigt sie über die zulässige Grenze? Diese Fragen lassen sich mit einem neuen Instrument des Mietervereins Düsseldorf einfach beantworten. Heute geht das „Online-Tool Mieterhöhung“ ans Netz, damit kann jedermann Nettomieterhöhungen in Düsseldorf prüfen. Außerdem können Indexmieterhöhungen überprüft werden.
„Wir geben Mieterinnen und Mietern Sicherheit gegen möglicherweise zu hohe Forderungen. In dem umkämpften und immer enger werdenden Wohnungsmarkt kann es immer wieder zu dem Gefühl kommen, über den Tisch gezogen zu werden“, sagt Mietervereins-Vorsitzender Hans- Jochem Witzke. „Wir raten: Mieterhöhungsbegehren erst prüfen, dann zustimmen - oder eben widersprechen! In Düsseldorf gilt nämlich, dass die Miete i.d.R. innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden darf! Das nennt man die Kappungsgrenze. Außerdem ist der Mietspiegel einzuhalten“, erklärt Witzke. Mit dem Online-Tool Mieterhöhung können Mieterinnen und Mieter jetzt überprüfen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, ob und ggf. inwieweit eine geforderte Mietanpassung überhöht oder gar bereits formell unwirksam ist.
Schon 7.000 Nutzer des ersten Online-Tools Mietpreisbremse
Online-Tools erfreuen sich großer Beliebtheit. Vor einem halben Jahr hat der Mieterverein bereits ein Werkzeug zur freien Nutzung auf seine Homepage gestellt, mit dem mögliche Verstöße gegen die in Düsseldorf geltende Mietpreisbremse (bei Neuvermietung) binnen Minuten festgestellt werden können. Dieses Angebot haben bereits über 7000 Bürgerinnen und Bürger genutzt.
So funktioniert die Hilfe
Man braucht seinen Mietvertrag und 10 Minuten Zeit. Abgefragt wird u.a. der Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung und die Begründung für den nächsten Anstieg. Ergibt sich eine zu hohe Mietforderung, muss sie nicht geleistet werden. Der Nutzer erhält weitere Hinweise (wie zum Beispiel: „Wenn man als Mieter einer fehlerhaften Mieterhöhung zustimmt, kommt diese dadurch zustande“).
Das Online-Tool steht auf der Website des Mietervereins kostenlos zur Verfügung; das Ergebnis wird am Ende der kurzen Prüfung mitgeteilt. Die knapp 34.000 Vereinsmitglieder haben einen weiteren Vorteil, indem sie ein vierseitiges Prüfergebnis mit Grafiken und Rechtshinweisen ausdrucken können.
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Jedes Jahr Hilfe für über 20.000 Haushalte
„Wir sind die einzige Institution in Düsseldorf, die Rechtssicherheit im Verhältnis von Vermietern und Mietern bietet und die unbürokratisch Streit schlichten kann“, betont Claus Nesemann, Geschäftsführer des Mietervereins. „Wir helfen Jahr für Jahr weit über 20.000 Menschen.“ Dabei gilt auch: „Viel zu viele Mieterinnen und Mieter in Düsseldorf nehmen ihre Rechte nicht wahr. Wir empfehlen, dass sie sich mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen oder sich der Hilfe des Mietervereins bedienen.“
Lexikon
Begründung einer Mieterhöhung: Der Vermieter muss sein Begehren begründen und muss erläutern, weshalb die bislang gezahlte Miete geringer ist als die ortsübliche Vergleichsmiete (§558a Absatz 2 BGB). Fehlt die Begründung oder ist sie unvollständig, ist die Mieterhöhung unwirksam.
Überlegungsfrist: Das Gesetz gewährt dem Mietenden eine Überlegungsfrist, die den angebrochenen Monat plus zwei volle Monate beträgt (§ 558b Abs. 1BGB).
Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf in Düsseldorf innerhalb von drei Jahren um insgesamt höchstens 15 Prozent erhöht werden (§ 558 Abs. 3 BGB). Gab es in diesem Zeitraum Modernisierungsmaßnahmen, kann auf die erhöhte Miete ein Modernisierungszuschlag erhoben werden.
Ortsübliche Vergleichsmiete: Sie wird am zuverlässigsten nach dem Düsseldorfer Mietspiegel ermittelt (neue Fassung vom April 2024), der vom Mieterverein Düsseldorf e.V. und von Haus und Grund Düsseldorf e.V. herausgegeben wurde ( www.miete-duesseldorf.de). Vor anderen „Mietspiegeln“, auf die man im Internet schnell stößt, wird ausdrücklich gewarnt. Sie sind kein offizielles Begründungsmittel für Mieterhöhungen.
Mietpreisbremse: Die Mietpreisbremse gilt in 415 deutschen Städten und Gemeinden, in NRW nur für 18, darunter Düsseldorf. Bei Neuvermietung darf der Mietzins, von Ausnahmen abgesehen, höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Die Landesregierung hat beim 125-jährigen Bestehen des Mietervereins Düsseldorf Anfang des Jahres erklärt, sie wolle die Mieterschutz-Verordnung und damit auch die Mietpreisbremse verlängern sowie die Gebietskulisse von derzeit nur 18 Gemeinden erweitern. Bisher ist es bei dieser Ankündigung geblieben.