Pressekontakt

Claus Nesemann
Geschäftsführer

Telefon: 0211/ 16 99 6-50

Energiepreisbremsen: Online-Rechner ermittelt Höhe der Abschläge

(dpa) - Wie sich die neuen Preisbremsen auf die Höhe der Abschläge für Strom, Gas und Fernwärme auswirken werden, können Haushalte mit Direktverträgen schon jetzt mit einem Online-Rechner ermitteln. Darauf hat am Donnerstag die Verbraucherzentrale NRW hingewiesen.

Beispiel Strom: «Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden», erklärte die Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christina Wallraf. «Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse.»

Für Januar und Februar würden zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzierten. «Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar», betonte sie. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekämen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben.

Um den Rechner etwa für die Ermittlung der künftigen Strom-Abschläge zu nutzen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher den aktuellen Bruttoarbeitspreis, den Grundpreis und die Jahresverbrauchsprognose kennen. Laut Verbraucherzentrale müssen Energieanbieter die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse bis spätestens Ende Februar mitteilen.

Während die Entlastungen bei direkten Kunden über niedrigere Abschläge ankommen, erhalten Mieter die Entlastungen für Gas und Fernwärme in der Regel mit der Betriebskostenabrechnung. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis April 2024 ist laut Gesetz möglich.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-das-ist-ihr-passender-abschlag-fuer-strom-gas-oder-fernwaerme-75669

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel  0211/ 16 99 6-0
Email

Hauptgeschäftsstelle

Oststraße 47
40211 Düsseldorf

Telefon: 0211/ 16 99 6-0
Telefax: 0211/ 35 15 11

Email

Öffnungszeiten

Mo. 08:15–13:00  /  14:00-18:00 Uhr
Di.    08:15–13:00  /  14:00-18:00 Uhr
Mi.   08:15–13:00  /  14:00-17:00 Uhr
Do.  08:15–13:00  /  14:00-17:00 Uhr
Fr.    08:15–13.30 Uhr

Telefonische Beratung

Unsere Rechtsberater beraten unsere Mitglieder von Montag bis Samstag in unserer Geschäftsstelle auf der Oststraße. Telefonische Kurzberatung ist daher nur zu bestimmten Zeiten möglich: Telefonzeiten

 

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. wurde am 16. Januar 2024 genau 125 Jahre alt. Er ist Düsseldorfs größter Verein und er ist der größte Streitschlichter in der Stadt. Zum Start des Jubiläumsjahres zieht der Mieterverein Bilanz in einem Buch, in dem 10 Autoren ausführlich darstellen, was falsch läuft in der Wohnungspolitik in Stadt, Land und Bund.

Mietervereins-Vorsitzender Hans-Jochem Witzke und Geschäftsführer Claus Nesemann haben das Buch im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.

Für alle Interessierten steht die Festschrift zum Download bereit.

Download

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen