„Bislang haben nur wenige Mieterhaushalte von der gesetzlichen Möglichkeit zur Mietstundung bis Juni 2022 Gebrauch gemacht und stattdessen ihre Notgroschen zur Bezahlung der Miete eingesetzt. Doch manche Mieterhaushalte können den zweiten Monat mit erheblichem Einkommensrückgang nicht mehr finanziell verkraften“, erklärt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterverein Düsseldorf e.V.
Insbesondere bei den unteren Einkommensbeziehern beanspruchte die Miete schon vor der Pandemie oft 40 bis 60 Prozent ihres regulären Einkommens. Bei 60 Prozent Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld sind es häufig mehr als 75 Prozent. Um trotz Einkommensverlust das Mietverhältnis zu sichern, gibt der Mieterverein Düsseldorf wichtige Tipps:
- Wer die Miete für die kommenden Monate Mai und Juni nicht aufbringen kann, muss so früh wie möglich das Gespräch mit dem Vermieter suchen und mit diesem eine Stundungsvereinbarung schließen. Dabei muss der Mieter seine durch Corona bedingten Zahlungsprobleme glaubhaft machen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder den Bescheid über Kurzarbeitergeld bzw. den Antrag für staatliche Hilfen. Eine Muster-Stundungsvereinbarung zum Download befindet sich auf der Homepage des Mietervereins www.mieterverein-duesseldorf.de unter der Rubrik „Formulare zum Download“.
- Beim Schriftverkehr mit dem Vermieter sind die Berater des Mietervereins Ihnen gerne behilflich. Über die Telefonzentrale des Mietervereins Düsseldorf können Mitglieder täglich ab 8:15 Uhr telefonische Beratungstermine vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt unter der Telefonnummer 0211/169960. Jede Mieterin und jeder Mieter kann online Mitglied im Mieterverein werden und Beratung und Hilfe sofort in Anspruch nehmen.
- Wer arbeitsfähig ist, aber durch die Krise in Notlage gerät, kann unkompliziert einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Das notwendige Formular gibt es online. Auch kann telefonisch oder per E-Mail beim Jobcenter in Wohnortnähe der Antrag angefordert werden. Die Formulare werden dann zugeschickt. In Düsseldorf sind die Kontaktdaten der Jobcenter zu finden unter www.jobcenter-duesseldorf.de. Nach Rückmeldungen von Betroffenen leisten die Jobcenter zurzeit außerordentlich schnell und unkompliziert Hilfe.
- Auch Beschäftigte, bei denen das Kurzarbeitergeld für Mietzahlung und Lebensunterhalt nicht reicht, können beim Jobcenter Arbeitslosengeld II zur Aufstockung beantragen. Sofern das Jobcenter feststellt, dass zwar die Einkommensgrenze für das ALG II überschritten ist, aber eine Berechtigung zum Bezug von Wohngeld besteht, kann das Wohngeld beim Bürgeramt des Stadtbezirks beantragt werden. Antragsformulare gibt es hier online.
- Selbständige und Freischaffende, bei denen die staatlichen Soforthilfen nicht greifen, können sich zur unmittelbaren Sicherung des Lebensunterhalts an die Jobcenter wenden.
- Allgemeine Informationen der Stadt Düsseldorf zum Thema Corona finden sich unter www.duesseldorf.de/corona.
Sollte es Kündigungen wegen Corona bedingter Mietrückstände geben, sind die Juristinnen und Juristen des Mieterverein Düsseldorf bei der Wahrung der Rechte gerne behilflich.
Übrigens nicht nur in Düsseldorf, sondern auch in Neuss, Ratingen, Grevenbroich und Erkrath.