Bisher gilt in Ratingen der Düsseldorf Mietspiegel mit einem Abschlag von 7,5%, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden soll.
Dies war das Ergebnis eines Urteils des Landgerichts Düsseldorf in den 1990er Jahren. Dies entspricht aber nicht mehr der heutigen Gesetzeslage und ist auch nicht mehr zeitgemäß für die mit fast 90.000 Einwohnern bevölkerungsreichste Stadt des Kreises Mettmann.
Der Mieterverein Düsseldorf hat daher mit Haus und Grund verabredet, für Ratingen einen eigenen Mietspiegel herauszugeben.
Grundlage hierfür ist eine breite Datenbasis möglichst vieler Mieten im Stadtgebiet Ratingen unter Berücksichtigung der einzelnen Stadtteile.
Der Mieterverein Düsseldorf e.V. bittet daher Mieter und Vermieter, den von uns erstellten Erhebungsbogen auszufüllen und per Post, Fax oder Mail zurückzusenden bzw. in den Geschäftsstellen abzugeben (Mieterbüro Ratingen, Hauser Ring 8, 40878 Ratingen, Fax: 02102/ 28 916, buero-ratingen@mieterverein-duesseldorf.de).
Der Mietspiegel ist nicht nur im Rahmen von Mieterhöhungen wichtig, sondern auch im Hinblick auf die Mietpreisbremse, die ebenfalls in Ratingen gilt. Mieter und auch Vermieter sind darauf angewiesen, die Höhe der zulässigen Miete mit einem zuverlässigen und rechtssicheren Instrument, eben der Mietrichtwerttabelle, bestimmen zu können.
Download
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