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Heizungsgeräusche

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Regelmäßige Klopfgeräusche bzw. ständiges Rauschen und Knacken in der Heizung sind Wohnungsmängel. Das bedeutet, so der Deutsche Mieterbund (DMB) der Vermieter muss die Mängel abstellen und beseitigen. Unter Umständen kann der Mieter, solange es klopft und knackt, auch die Miete mindern. Mitunter reicht es bei Heizungsgeräuschen aber auch schon aus, wenn die Heizung entlüftet wird. Das kann der Mieter auch selbst übernehmen oder der Hausmeister.

 

Treten Klopfgeräusche bzw. Knacken und Rauschen der Heizung trotzdem weiter auf, muss der Vermieter, nachdem er über das Problem informiert wurde, die Handwerker bestellen. Die Ursache der Geräusche muss gefunden und abgestellt werden. Dabei kommt es nicht nur auf die konkrete Lautstärke der Klopfgeräusche an. Deutliche, unterschiedlich laute Klopfgeräusche, von mehr oder weniger langen Pausen unterbrochen, wirken insbesondere bei Heizkörpern im Schlafzimmer als äußerst störende, so dass der Vermieter verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen (AG Hamburg 47 C 2816/86). 

 

Bis dies geschehen ist, kann der Mieter nach Informationen des DMB die Miete mindern. Das Landgericht Mannheim (4 S 95/77) ging von einer Minderungsquote von 75 Prozent des auf das Schlafzimmer entfallenden Quadratmeterzinses aus.

Das Landgericht Darmstadt (7 S 131/78) billigte den Mietern bei Klopfgeräuschen, die insbesondere nachts und in den frühen Morgenstunden auftraten, neben der Mietminderung auch das Recht zur fristlosen Kündigung zu, nachdem der Mangel trotz Fristsetzung des Mieters und einem vergeblichen Reparaturversuch nicht abgestellt wurde.

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