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Registrierung von Verbraucherverbänden in der Liste
qualifizierter Einrichtungen nach § 22a des AGB-Gesetzes

       

 

Das Bundesverwaltungsamt führt eine Liste über qualifizierte Einrichtungen, in die auf Antrag rechtsfähige Verbände eingetragen werden, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung gehört. Die Eintragung in die Liste erfolgt unter Angabe von Namen, Anschrift, Registergericht, Registernummer und satzungsmäßigem Zweck.
(vgl. § 22 a AGB-Gesetz)

Diese Liste wird mit Stand zum 01. Januar eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt gemacht und der Komission der Europäischen Gemeinschaften unter Hinweis auf Artikel 4 Abs.2 der Richtlinie 98/27/EG zugeleitet.

Der Mieterverein Düsseldorf ist bereits seit 14. August 2003
als qualifizierte Einrichtung nach §22a des AGB-Gesetzes eingetragen.