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Der Mieterverein Düsseldorf e.V. hilft!

Keine Angst vor Umwandlung
Mieterrechte kennen - Mieterrechte nutzen

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Liebe Mieterin, lieber Mieter,

das Geschäft mit umgewandelten Mietwohnungen boomt. Ganze Miethäuser werden
in Eigentumswohnungen umgewandelt und dann "scheibchenweise", das heißt, Wohnung
für Wohnung, an Interessenten verkauft.
Der Druck auf die Bewohner dieser Wohnungen ist groß. Umwandler, Spekulanten und Verwertungsgesellschaften versuchen die Mieter aus der Wohnung zu drängen, denn eine
leere Wohnung kann deutlich teurer verkauft werden als eine vermietete.

Wurde die Wohnung aber vermietet und weiterverkauft, droht vielen Mietern von Seiten
der Käufer und neuen Eigentümer Ungemach: Mieterhöhungen und Kündigungen sind in
der Praxis an der Tagesordnung. Kein Wunder, dass Mieter Angst vor der Umwandlung haben und um ihre Wohnung fürchten. Vielfach zu Unrecht, denn Mieter haben gute Rechte. Sie müssen sie nur kennen und nutzen.

Umwandlung ist kein Kündigungsgrund.

Der alte Vermieter darf nicht mit der Begründung kündigen, er wolle die Wohnung umwandeln oder privatisieren und dann geräumt und teuer verkaufen. Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Wird die Wohnung verkauft, hat der Mieter das Recht, zu den ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst in den Kauf "einzusteigen" und die Wohnung zu kaufen.
Der neue Eigentümer der Wohnung tritt in den alten Mietvertrag ein. Er darf nur kündigen,
wenn er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund hat, zum Beispiel Eigenbedarf.
Dabei muss er aber gesetzliche Kündigungsfristen zwischen drei und zehn Jahren beachten.

Ausführliche Informationen und weitere Tipps zum Thema "Kaufen oder Mieten"
in der Aufklärungsbroschüre des Deutschen Mieterbundes "Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen", erhältlich beim Mieterverein Düsseldorf e.V. (alle Geschäftsstellen)
zum Preis von EUR 5,00.

Beratung für Mitglieder - auch samstags nach Vereinbarung - einschließlich Schriftverkehr
für einen Jahresbeitrag von z. Zt. 66,00 EUR (zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr
von z. Zt.15,00 EUR ).