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Liebe Mieterin, lieber Mieter,
das Geschäft mit umgewandelten
Mietwohnungen boomt. Ganze Miethäuser werden
in Eigentumswohnungen umgewandelt und dann "scheibchenweise",
das heißt, Wohnung
für Wohnung, an Interessenten verkauft.
Der Druck auf die Bewohner dieser Wohnungen
ist groß. Umwandler, Spekulanten und Verwertungsgesellschaften
versuchen die Mieter aus der Wohnung zu drängen,
denn eine
leere Wohnung kann deutlich teurer verkauft
werden als eine vermietete.
Wurde die Wohnung aber vermietet und weiterverkauft,
droht vielen Mietern von Seiten
der Käufer und neuen Eigentümer Ungemach:
Mieterhöhungen und Kündigungen sind
in
der Praxis an der Tagesordnung. Kein Wunder,
dass Mieter Angst vor der Umwandlung haben und
um ihre Wohnung fürchten. Vielfach zu Unrecht,
denn Mieter haben gute
Rechte. Sie müssen sie nur kennen
und nutzen.
Umwandlung ist kein Kündigungsgrund.
Der alte Vermieter darf nicht
mit der Begründung kündigen, er wolle
die Wohnung umwandeln oder privatisieren und
dann geräumt und teuer verkaufen. Mieter
haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Wird die
Wohnung verkauft, hat der Mieter das Recht,
zu den ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst
in den Kauf "einzusteigen" und die
Wohnung zu kaufen.
Der neue Eigentümer der Wohnung tritt in
den alten Mietvertrag ein. Er darf nur kündigen,
wenn er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund
hat, zum Beispiel Eigenbedarf.
Dabei muss er aber gesetzliche Kündigungsfristen
zwischen drei und zehn Jahren beachten.
Ausführliche Informationen
und weitere Tipps zum Thema "Kaufen
oder Mieten"
in der Aufklärungsbroschüre des Deutschen
Mieterbundes "Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen",
erhältlich beim Mieterverein
Düsseldorf e.V. (alle Geschäftsstellen)
zum Preis von EUR 5,00.
Beratung für Mitglieder
- auch samstags nach Vereinbarung - einschließlich
Schriftverkehr
für einen Jahresbeitrag von z. Zt. 66,00
EUR (zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr
von z. Zt.15,00 EUR ).
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